Stimmt das? Wenn ja warum denn das? Ich kann das gar nicht glauben.
Ja, das stimmt.
Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland sind die staatlichen Zuschüsse zurück zu zahlen und die aufgelaufenen Zinsen mit der Kapitalertragssteuer zu versteuern.

Kann ich mir nicht vorstellen. Schließlich hast Du ja normal eingezahlt und damit einen Anspruch darauf. Geld kann man nachschicken lassen.
wenn man auswandert werden ab dann keine Zusschüsse mehr gegeben, aber die erhaltenen Zuschüsse muß man nicht zurückbezahlen
muß mich korrigieren. Ist es komplizierter und kommt drauf wohin man auswandert. Bislang ist es aber so daß man auch die Zuschüsse zurückzahlen muß mit max. 15% der monatlichen Riesterrente. Innerhalb der EU soll das aber womöglich in Zukunft geändert werden. Zinsen und Steuern muß man in Deztschland aber nicht darauf zahlen. Ob man Steuern auf die Rente im Ausland zahlen muß kommt auf das Auswanderungsalnd an.

Das ist richtig. Man muss die erhalten Zulagen bzw. steuerlichen Förderungen zurückzahlen.
Das liegt daran, dass du im Ausland nicht mehr dem deutschen Steuerrecht unterliegst und keine Einkommensteuer auf die Riester-Rente bezahlen musst. Es ist auch völlig richtig, denn immerhin ist die Riester-Rente in Deutschland mit Zulagen und Sondergabenabzug gefördert worden. Wieso soll der Staat private Vermögensbildung steuerlich unterstützen.
Genau, darauf sollte man bei einem Abschluß auch deutlich hingewiesen werden.