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Riester-Rente! Verliert man staatliche Förderung wenn man im Alter auswandert?

gefragt von raimund am 22.08.2007 um 12:00 Uhr

Stimmt das? Wenn ja warum denn das? Ich kann das gar nicht glauben.


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Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 22. August 2007 12:10
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Ja, das stimmt.

Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland sind die staatlichen Zuschüsse zurück zu zahlen und die aufgelaufenen Zinsen mit der Kapitalertragssteuer zu versteuern.

Kommentar von B1e7156b56f68f91ca896274da6882d9smallwaterlilies am 22. August 2007 12:13

Genau, darauf sollte man bei einem Abschluß auch deutlich hingewiesen werden.


Hunley
beantwortet von Hunley am 22. August 2007 12:02
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Kann ich mir nicht vorstellen. Schließlich hast Du ja normal eingezahlt und damit einen Anspruch darauf. Geld kann man nachschicken lassen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 22. August 2007 13:32
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wenn man auswandert werden ab dann keine Zusschüsse mehr gegeben, aber die erhaltenen Zuschüsse muß man nicht zurückbezahlen

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 22. August 2007 13:39

muß mich korrigieren. Ist es komplizierter und kommt drauf wohin man auswandert. Bislang ist es aber so daß man auch die Zuschüsse zurückzahlen muß mit max. 15% der monatlichen Riesterrente. Innerhalb der EU soll das aber womöglich in Zukunft geändert werden. Zinsen und Steuern muß man in Deztschland aber nicht darauf zahlen. Ob man Steuern auf die Rente im Ausland zahlen muß kommt auf das Auswanderungsalnd an.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 23. August 2007 08:37
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Das ist richtig. Man muss die erhalten Zulagen bzw. steuerlichen Förderungen zurückzahlen.

Das liegt daran, dass du im Ausland nicht mehr dem deutschen Steuerrecht unterliegst und keine Einkommensteuer auf die Riester-Rente bezahlen musst. Es ist auch völlig richtig, denn immerhin ist die Riester-Rente in Deutschland mit Zulagen und Sondergabenabzug gefördert worden. Wieso soll der Staat private Vermögensbildung steuerlich unterstützen.




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