Riester Rente! Kündigungsschreiben.
Also ich möchte meine Riester Rente Kündigen. Ich weiß schon was raus kommt nur ich weiß nicht wie ich das im schreiben formulieren soll?
Also so ein Satz wie vorzeitige Aufhebung sollte mit drin stehen. Habe schon gegoogelt,aber nichts hat mir weiter geholfen.
Wäre nett wenn ihr mir bei so einem schreiben bei der Formulierung helfen könntet. Vielen dank!
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Hilfreichste Antwort von Mao77 18.04.2010
Wenn genug "im Topf" drin ist (abzüglich der etwaig geflossenen staatlichen Förderungen), reicht ein standard-kündigungsschreiben... im Betreff vertragsnummer, dann im text "hiermit kündige ich meine o.g. Versicherung zum ... (Datum). Den Rückkaufswert überweisen Sie bitte auf mein folgendes Konto (oder: auf mein Ihnen bekanntes Konto). Eine erteilte Genehmigung zum Lastschriftverfahren entziehe ich Ihnen hiermit vorsorglich mit sofortiger Wirkung Ich bitte um schriftliche Besätigung. usw. Das ganze mit dem Original-Versicherungsschein in einen Umschlag, wenn du willst per Einschreiben und ab...
Sollte der Vertrag vor Ende 2004 aktiv geworden sein, würde ich dir von diesem Schritt aus steuerlichen Gründen abraten. Für Familien ist das gar kein schlechtes Produkt, erst recht für dich als Vollzeitmama! da reicht u.U. ein Mindestbeitrag...
Wenn Du nur den Anbieter wechseln möchtest, bietet sich unter Umständen einen Anbieterwechsel statt Kündigung an.
Alternativ kannst Du diesen Vertrag auch nur "beitragsfrei", d.h. still legen (wenn genug im Topf ist) und einen zweiten abschließen - beide sind förderberechtigt...
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Antwort von Chrilleman 25.09.2010
Es ist richtig, dass man einen Riestervertrag kündigen kann, ABER: Er fällt dann gem. § 93 EStG unter die sogenannte "Schädliche Verwendung"! Die Folge ist, dass ALLE bis dahin gewährten Zulagen und Steuerermäßigungen von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgefordert werden! Und nicht nur das: Auch die Anbieter der Riesterverträge lassen sich eine vorzeitige Vertragskündigung ebenfalls etwas kosten! Ich empfehle jedem, der einen Riestervertrag hat oder einen solchen abschließen will, sich die Vertragsbedingungen durchzulesen! Gleiches gilt für den sog. "Anbieterwechsel" (Kapitalübertragung), denn auch hierfür fallen gem. den Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter oftmals hohe Kosten an, die sehr gern bei Vertragsabschluss verschwiegen werden. Besser einen bereits bestehenden Riestervertrag notfalls beitragsfrei stellen.
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Antwort von Chrilleman 25.09.2010
Es ist richtig, dass man einen Riestervertrag kündigen kann, ABER: Er fällt dann gem. § 93 EStG unter die sogenannte "Schädliche Verwendung"! Die Folge ist, dass ALLE bis dahin gewährten Zulagen und Steuerermäßigungen von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgefordert werden! Und nicht nur das: Auch die Anbieter der Riesterverträge lassen sich eine vorzeitige Vertragskündigung ebenfalls etwas kosten! Ich empfehle jedem, der einen Riestervertrag hat oder einen solchen abschließen will, sich die Vertragsbedingungen durchzulesen! Gleiches gilt für den sog. "Anbieterwechsel" (Kapitalübertragung), denn auch hierfür fallen gem. den Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter oftmals hohe Kosten an, die sehr gern bei Vertragsabschluss verschwiegen werden. Besser einen bereits bestehenden Riestervertrag notfalls beitragsfrei stellen.
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Antwort von smurffy 18.04.2010
Soweit ich weiß, kann man die Riesterrente ab einer gewissen eingezahlten Summe nicht kündigen (glaube, das war was mit ~2000€).
Kommentar von Mao77 18.04.2010nein, das stimmt nicht. kündbar sind sie im zweifel immer ;-)
Kommentar von smurffy 18.04.2010Vielleicht verwechsel ich da etwas, aber soweit ich weiß, können staatlich geförderte Zusatzrenten nur stillgelegt werden. Unter einer Kündigung verstehe ich, dass ich das bis dato eingezahlte Geld ausgezahlt bekomme.
Kommentar von bestb2bbestb2b 02.05.2010nicht das eingezahlte, sondern den Rückkaufwert, also der Restwert nach abzug von Kosten und Gebühren
Vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort!
Für Riester gilt die 2004 Regel nicht, Riester wird immer nachgelagert besteuert !
Bitte auch dran denken, das das Finanzamt evtl. Steuervergünstigungen zurückfordern kann, und genauso die gelossenen Zulagen zurückzuzahlen sind, das kann auch ein Minusgeschäft werden !