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Richtige Absicherung in der Rentenversicherung während der Kurzarbeit?

gefragt von checker70 am 17.09.2009 um 10:06 Uhr

Mein Arbeitgeber fährt seit ca. 5 Monaten Kurzarbeit, wovon ich auch betroffen bin. Hat die Kurzarbeit eigentlich Auswirkungen auf meine Rentenversicherung bzw. auf die eingezahlten Beiträge? Muss ich mich während der Kurzarbeit noch anders absichern, um genügend Rente zu bekommen?


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malli
beantwortet von malli am 18. September 2009 09:51
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wenn du nicht kurz vor der rente stehst musst du sowieso privat etwas tun um genug rente zu bekommen!siehe demographische entwicklung deutschland,deinem namen zu urteilen nehme ich an das du 1970 geboren bist. du gehst also "regulär" mit 67 in rente 2037! leider haben wir in der ges. rentenvers. seit adenauer ein umlagenverfahren d.h. die beiträge die eingezahlt werden werden ausgeschüttet das reicht jetzt schon nicht mehr und so geht beispielsweise ein teil der ökosteuer und der MWST. in die rentenkasse, 2025 kommt vorraussichtlich auf ein arbeitnehmer ein rentner d.h. das ganze system bricht(schon eher) zusammen und der staat zeigt uns das jetzt schon durch riester, rürup und betrieblichealtersvorsorge deshalb jetzt früher an später denken! lg malli

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 18. September 2009 09:53

letzter satz typischer DVAG spruch ;) grins


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Abigail
beantwortet von Abigail am 17. September 2009 10:10
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Am besten suchst Du eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund auf und lässt Dich dort sachkundig beraten.

Frag in Deinem Rathaus nach, wo diese Sprechstunden stattfinden.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 17. September 2009 12:52
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das hängt von der höhe deines bruttoeinkommens aus...wenn du weniger oder mehr als der durchschnitt verdienst, sprich nur einen entgelpunkt oder halt mehr wenn über der beitragsbemessunggrenze verdienst...schau da helfen dir die damen und herren von der deutschen rentenversicherung


anonym
beantwortet von Wolko am 17. September 2009 16:28
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Hallo,

bei Kurzarbeit entsteht tatsächlich ein Rentenverlust. Neben dem tatsächlichen Entgelt werden von dem Unterschied zwischen Soll- und Istentgelt nur 80% für die Beitragberechnung angesetzt (§ 163 Abs. 6 SGB VI). Sofern das Entgelt unter der Entgeltgrenze liegt, ist das ein effektiver Rentennachteil.


anonym
beantwortet von sebastian25 am 22. September 2009 22:29
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ich würde mich in deutschland immer zusätzlich absichern egal ob kurzarbeit oder nicht



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