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Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen?

gefragt von NorwegenadlerNorwegenadler am 12.04.2008 um 14:45 Uhr

Muss ich sie beachten?


Reply


freefree
beantwortet von freefree am 12. April 2008 17:31
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Ich würde mich nach richten dann hast du bessere Karten falls doch mal etwas passiert... Gute Fahrt !


anonym
beantwortet von electrizer27 am 12. April 2008 14:46
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darfst schneller fahren als 130km, aber wenn dann was passiert, bist du fällig

Kommentar von 20d9be053ae8f4998e2d5bbdb1bf7a2csmallAnnny am 12. April 2008 14:48

was meinst du genau mit fällig?? Tot oder schuld in jedem fall, wenn ein unfall passiert?

Kommentar von electrizer27 am 12. April 2008 14:50

der tot ist nicht ausgeschlossen, aber ein teil mitschuld hast du auf jedenfall


Maienblume
beantwortet von Maienblume am 12. April 2008 14:47
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Wenn ein Unglück passiert, und Du warst deutlich viel schneller, dann bekommst Du Teilschuld eingeräumt, ganz automatisch, auch wenn Du völlig schuldlos in den Unfall verwickelt wurdest.

Also empfiehlt sich die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit schon....;-)


mitra54
beantwortet von mitra54 am 12. April 2008 14:50
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Besser ist es, wenn du dich an die Richtgeschwindigkeit hälst. Bei einem Unfall könntest du sonst eine Mitschuld tragen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. April 2008 14:52
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Im Ergebnis bedeutet das, daß eine Erhöhung der Betriebsgefahr eintritt, wenn Du schneller fährst.

Das heißt, daß Du dann u.U. auch ohne Verschulden haftest. (Ähnlich wie bei einem Unfall zwischen PKW und Fahrrad.)

Ein Bußgeld wird aber nicht fällig.





emjay
beantwortet von emjay am 12. April 2008 14:54
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Wurde ja schon mehrfach erwähnt. Fahren darfst du so schnell wie du möchtest. Nur im Falle eine Unfalls kannst du bei zu hoher Geschwindigkeit zum Teil mitbelangt werden. In meinen Augen ist diese Regelung mal wieder ein fauler Kompromiss.

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 12. April 2008 15:02

DH, aber ich find´s so noch besser als ne allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 12. April 2008 15:11

Ich seh das ein bisschen anders. Entweder es ist erlaubt, oder halt nicht. Man bekommt sonst auch jede Kleinigkeit verboten oder vorgeschrieben. Man denke da nur an die lächerliche Verordnung, daß Fahrräder über 11kg keine alleinige Akkubeleuchtung haben dürfen. Die Erlaubnis, schneller als 130km/h fahren zu dürfen ist einzig und allein ein Zugeständnis an die Autoindustrie und nur darum geht es.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 12. April 2008 19:35
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Du darfst auch schneller fahren. Auch bei einem Unfall müsste man dir erst nachweisen, dass die Unfall-Ursache zumindest teilweise auf die "überhöhte" Geschwindigkeit zurückzuführen ist (das gilt auch bei niedrigeren Geschwindigkeiten). Nur, weil du z. B. einen Fahstreifen wechselst und dadurch einen Unfall verursachst, kann dir niemand einen Strick daraus drehen, ob du mit 120 km/h oder 140 km/h gefahren bist; du würdest für den "Fahrspur-Wechsel" bestraft (ein typisches Szenario für LKW-Unfälle mir PKWs). Bei LKW-Fahrern scheint es sich ja eingebürgert zu haben, zu blinken und gleichzeit die Spur zu wechseln (ohne in den Rückspiegel zu sehen) - sie sind ja die Stärkeren und können/wollen nicht extra bremsen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 12. April 2008 14:47
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Du solltest Dich danach richten. Fährst Du schneller und es kommt zu einem Unfall, trägst Du bei höherer Geschwindigkeit eine Mitschuld.

Kommentar von rama25 am 12. April 2008 15:14

Eine Mitschuld hast Du so oder so (§1 STVO)


Sylvi :-)
beantwortet von Sylvi :-) am 12. April 2008 14:48
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Alles ist erlaubt-darfst dich dabei nur nicht erwischen lassen.

Kommentar von 20d9be053ae8f4998e2d5bbdb1bf7a2csmallAnnny am 12. April 2008 14:49

ermutige ihn doch nicht zum rasen!!

Kommentar von 94ca3e037182915cb8e6e70168da5125smallNorwegenadler am 12. April 2008 14:52

Ich werde nicht rasen.

Kommentar von 2dc56293bded079f1517504c274b3034smallengelhaar am 12. April 2008 14:50

Entweder es ist erlaubt, dann brauche ich das auch nicht heimlich zu tun, oder?


anonym
beantwortet von zapate am 12. April 2008 14:52
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ES GEHT UM RICHTGESCHWINDIGKEIT !!

also wie schnell sollte man fahren und nicht wie schnell darf man!!!

Das ist eine weisse Zahl mit blauem Hintergrund

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit


america
beantwortet von america am 12. April 2008 14:59
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ja darfst du aber ünbernimmst für dein tun auch die haftung


anonym
beantwortet von rama25 am 12. April 2008 15:13
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Man sollte sich danach richten (wie der Name schon sagt). Allerdings gilt: Man soll immer so schnell fahren, wie es die aüßeren Umstände (Wetter, Fahrbahnbeschaffenheit.....) und das eigene Können zulassen. Bei Glatteis ist die Richtgeschwindigkeit natürlich Quatsch...... Fährst Du dauerhaft langsamer als die angegebene Richtgeschwindigkeit und es sind keine widrigen Wetter- oder Verkehrsverhältnisse erkennbar, solltest Du besser die Autobahn verlassen, da Du mit Deinem Fahrzeug ein Verkershindernis darstellst. So etwas ist nicht unbedingt ungefährlich!!


anonym
beantwortet von AALFI am 12. April 2008 20:49
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Nein




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