Norwegenadler am 12.04.2008 um 14:45 Uhr
Muss ich sie beachten?

Ich würde mich nach richten dann hast du bessere Karten falls doch mal etwas passiert... Gute Fahrt !
darfst schneller fahren als 130km, aber wenn dann was passiert, bist du fällig
Annny am 12. April 2008 14:48 was meinst du genau mit fällig?? Tot oder schuld in jedem fall, wenn ein unfall passiert?
der tot ist nicht ausgeschlossen, aber ein teil mitschuld hast du auf jedenfall

Wenn ein Unglück passiert, und Du warst deutlich viel schneller, dann bekommst Du Teilschuld eingeräumt, ganz automatisch, auch wenn Du völlig schuldlos in den Unfall verwickelt wurdest.
Also empfiehlt sich die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit schon....;-)
Besser ist es, wenn du dich an die Richtgeschwindigkeit hälst. Bei einem Unfall könntest du sonst eine Mitschuld tragen.

Im Ergebnis bedeutet das, daß eine Erhöhung der Betriebsgefahr eintritt, wenn Du schneller fährst.
Das heißt, daß Du dann u.U. auch ohne Verschulden haftest. (Ähnlich wie bei einem Unfall zwischen PKW und Fahrrad.)
Ein Bußgeld wird aber nicht fällig.

Wurde ja schon mehrfach erwähnt. Fahren darfst du so schnell wie du möchtest. Nur im Falle eine Unfalls kannst du bei zu hoher Geschwindigkeit zum Teil mitbelangt werden. In meinen Augen ist diese Regelung mal wieder ein fauler Kompromiss.
aline1507 am 12. April 2008 15:02 DH, aber ich find´s so noch besser als ne allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen.
emjay am 12. April 2008 15:11 Ich seh das ein bisschen anders. Entweder es ist erlaubt, oder halt nicht. Man bekommt sonst auch jede Kleinigkeit verboten oder vorgeschrieben. Man denke da nur an die lächerliche Verordnung, daß Fahrräder über 11kg keine alleinige Akkubeleuchtung haben dürfen. Die Erlaubnis, schneller als 130km/h fahren zu dürfen ist einzig und allein ein Zugeständnis an die Autoindustrie und nur darum geht es.

Du darfst auch schneller fahren. Auch bei einem Unfall müsste man dir erst nachweisen, dass die Unfall-Ursache zumindest teilweise auf die "überhöhte" Geschwindigkeit zurückzuführen ist (das gilt auch bei niedrigeren Geschwindigkeiten). Nur, weil du z. B. einen Fahstreifen wechselst und dadurch einen Unfall verursachst, kann dir niemand einen Strick daraus drehen, ob du mit 120 km/h oder 140 km/h gefahren bist; du würdest für den "Fahrspur-Wechsel" bestraft (ein typisches Szenario für LKW-Unfälle mir PKWs). Bei LKW-Fahrern scheint es sich ja eingebürgert zu haben, zu blinken und gleichzeit die Spur zu wechseln (ohne in den Rückspiegel zu sehen) - sie sind ja die Stärkeren und können/wollen nicht extra bremsen.

Du solltest Dich danach richten. Fährst Du schneller und es kommt zu einem Unfall, trägst Du bei höherer Geschwindigkeit eine Mitschuld.
Eine Mitschuld hast Du so oder so (§1 STVO)
Alles ist erlaubt-darfst dich dabei nur nicht erwischen lassen.
Annny am 12. April 2008 14:49 ermutige ihn doch nicht zum rasen!!
Norwegenadler am 12. April 2008 14:52 Ich werde nicht rasen.
engelhaar am 12. April 2008 14:50 Entweder es ist erlaubt, dann brauche ich das auch nicht heimlich zu tun, oder?
ES GEHT UM RICHTGESCHWINDIGKEIT !!
also wie schnell sollte man fahren und nicht wie schnell darf man!!!
Das ist eine weisse Zahl mit blauem Hintergrund

ja darfst du aber ünbernimmst für dein tun auch die haftung
Man sollte sich danach richten (wie der Name schon sagt). Allerdings gilt: Man soll immer so schnell fahren, wie es die aüßeren Umstände (Wetter, Fahrbahnbeschaffenheit.....) und das eigene Können zulassen. Bei Glatteis ist die Richtgeschwindigkeit natürlich Quatsch...... Fährst Du dauerhaft langsamer als die angegebene Richtgeschwindigkeit und es sind keine widrigen Wetter- oder Verkehrsverhältnisse erkennbar, solltest Du besser die Autobahn verlassen, da Du mit Deinem Fahrzeug ein Verkershindernis darstellst. So etwas ist nicht unbedingt ungefährlich!!