Schlumpffrau am 20.05.2008 um 15:56 Uhr
Meine Freundin bezieht derzeit noch Elterngeld, das ja nach ihrem Verdienst vor der Mutterschaft errechnet wurde. Sie kann in ihren vorigen Beruf nicht zurück und muss etwas neues suchen. Bis dahin ist sie arbeitslos. Nach welchen Werten errechnet sich dann das Arbeitslosengeld, nach dem was sie vor dem Kind verdient hat oder nach dem bezogenen Elterngeld?
Das letzte Einkommen wird für ALG I zur Berechnung herangezogen. Da vom Elterngeld keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden muß es das letzte Einkommen sein.

Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem letzten Verdienst vor dem Elterngeld.

ALG wird nach dem letzten VERDIENST ermittelt und nach nach staatlichen Leitungen wie Elterngeld
Nach geltendem Recht beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes deshalb für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.
Auf der Seite kann man auch die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen:
Das Arbeitslosengeld richtet sich nur nach dem letzen Verdienst, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre auch fünf Monate Verdienst vorhanden sind. Ansonsten wird ein pauschales Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, dass sich nach der beruflichen Qualifikation richtet.

Es richtet sich nach dem was sie verdient hat bevor sie in den Mutterschutz und somit auch bevor sie elterngeld bekommen hat
Bei so vielen uneinstimmigen Antworten die du bekommen hast würde ich mich bei der ARGE Informieren.
Aber ich Tippe mal nach dem Letzten Gehalt was deine Freundin von ihrem Chef bekommen hat.
Gruß Toni_Maroni