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Richtet sich Arbeitslosengeld nach dem Elterngeld?

gefragt von SchlumpffrauSchlumpffrau am 20.05.2008 um 15:56 Uhr

Meine Freundin bezieht derzeit noch Elterngeld, das ja nach ihrem Verdienst vor der Mutterschaft errechnet wurde. Sie kann in ihren vorigen Beruf nicht zurück und muss etwas neues suchen. Bis dahin ist sie arbeitslos. Nach welchen Werten errechnet sich dann das Arbeitslosengeld, nach dem was sie vor dem Kind verdient hat oder nach dem bezogenen Elterngeld?


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Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 20. Mai 2008 16:00
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Das letzte Einkommen wird für ALG I zur Berechnung herangezogen. Da vom Elterngeld keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden muß es das letzte Einkommen sein.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. Mai 2008 15:59
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nach ihrem letzten normalen verdienst.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 20. Mai 2008 15:59
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Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem letzten Verdienst vor dem Elterngeld.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. Mai 2008 16:00
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ALG wird nach dem letzten VERDIENST ermittelt und nach nach staatlichen Leitungen wie Elterngeld


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 20. Mai 2008 16:01
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Nach geltendem Recht beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes deshalb für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.

Auf der Seite kann man auch die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen:

http://www.das-arbeitslosengeld.de/





anonym
beantwortet von Cyberchris am 24. Mai 2008 10:13
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Das Arbeitslosengeld richtet sich nur nach dem letzen Verdienst, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre auch fünf Monate Verdienst vorhanden sind. Ansonsten wird ein pauschales Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, dass sich nach der beruflichen Qualifikation richtet.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 3. Juni 2008 00:37
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Es richtet sich nach dem was sie verdient hat bevor sie in den Mutterschutz und somit auch bevor sie elterngeld bekommen hat


anonym
beantwortet von ToniMaroni2 am 15. Juni 2008 13:54
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Bei so vielen uneinstimmigen Antworten die du bekommen hast würde ich mich bei der ARGE Informieren.

Aber ich Tippe mal nach dem Letzten Gehalt was deine Freundin von ihrem Chef bekommen hat.

Gruß Toni_Maroni


fuzelfrau2008
beantwortet von fuzelfrau2008 am 15. Juni 2008 23:10
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Definitiv nein!




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