recht55 am 08.09.2009 um 22:22 Uhr
Wenn man eine Verhandlung beim Amtsgericht hat (Strafverfahren) und der Richter ist schwer krank geworden ist und jetzt kommt ein Richter von Landgericht. Sind die Richter von Landgericht eher strenger als wie die Richter von Amtsgericht?
Er behandelt nur den Fall anhand der Tat nach dem Gesetz.

Das hat mit Amts oder Landgerichtrichter nichts zutun, das liegt immer am Richter selber in welchem Maße er die Gesetze vertritt....

Wie kommst du denn auf diese Idee?
Ein Richter urteilt nach den Gesetzen und da ist u.U. ein Amtsrichter in seinem Spielraum innerlich mehr eingeschränkt als ein Richter, der mit größeren Sachen befasst ist.
So eine "innerliche Einschränkung" gibt es nicht, zumal viele "Amtsrichter" auch mal an Landgerichten, zum Teil sogar an OLG'en tätig waren.

Richter handeln gemäß dem Grundsatz: Jeder ist vor dem Gesetz gleich. Also wird es kaum einen Unterschied machen, welchen richter Du bekommst. Fürchte Dich lieber vor dem Staatsanwalt.
Vor dem StA muss man sich auch nicht fürchten, zumal es immer noch der Richter ist, der das Urteil fällt.
Bist du Angeklagter, Zeuge oder Nebenkläger? Im ersten Fall hast du hoffentlich einen Verteidiger, der dich auch darüber aufklären kann, ob der Landgerichtsrichter überhaupt dein gesetzlicher Richter ist.
Der "Richter vom Landgericht" wird abgeordnet sein oder den Titel "Richter am Landgericht" noch von einer früheren Tätigkeit her tragen. Mach Dir mal keine Sorgen um den "gesetzlichen Richter"- jedes Gericht hat einen Gechäftsverteilungsplan, und kein Gerichtsdirektor oder -präsident wird den Anfängerfehler begehen, wild Richter hin und her zu schieben, ohne den GVP zu beachten.