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Richter Landgericht Amtsgericht

gefragt von recht55recht55 am 08.09.2009 um 22:22 Uhr

Wenn man eine Verhandlung beim Amtsgericht hat (Strafverfahren) und der Richter ist schwer krank geworden ist und jetzt kommt ein Richter von Landgericht. Sind die Richter von Landgericht eher strenger als wie die Richter von Amtsgericht?


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anonym
beantwortet von juwel am 8. September 2009 22:23
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Er behandelt nur den Fall anhand der Tat nach dem Gesetz.


Floh2
beantwortet von Floh2 am 8. September 2009 22:24
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Nein, auf keinen Fall


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 8. September 2009 22:24
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Das hat mit Amts oder Landgerichtrichter nichts zutun, das liegt immer am Richter selber in welchem Maße er die Gesetze vertritt....


anonym
beantwortet von newcomer am 8. September 2009 22:24
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Richter ist Richter


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 8. September 2009 22:24
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Wie kommst du denn auf diese Idee?
Ein Richter urteilt nach den Gesetzen und da ist u.U. ein Amtsrichter in seinem Spielraum innerlich mehr eingeschränkt als ein Richter, der mit größeren Sachen befasst ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 9. September 2009 08:24

So eine "innerliche Einschränkung" gibt es nicht, zumal viele "Amtsrichter" auch mal an Landgerichten, zum Teil sogar an OLG'en tätig waren.


majestic12
beantwortet von majestic12 am 8. September 2009 22:27
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Richter handeln gemäß dem Grundsatz: Jeder ist vor dem Gesetz gleich. Also wird es kaum einen Unterschied machen, welchen richter Du bekommst. Fürchte Dich lieber vor dem Staatsanwalt.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 9. September 2009 08:24

Vor dem StA muss man sich auch nicht fürchten, zumal es immer noch der Richter ist, der das Urteil fällt.


anonym
beantwortet von Schwobapfeil am 8. September 2009 22:49
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Bist du Angeklagter, Zeuge oder Nebenkläger? Im ersten Fall hast du hoffentlich einen Verteidiger, der dich auch darüber aufklären kann, ob der Landgerichtsrichter überhaupt dein gesetzlicher Richter ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 9. September 2009 08:23

Der "Richter vom Landgericht" wird abgeordnet sein oder den Titel "Richter am Landgericht" noch von einer früheren Tätigkeit her tragen. Mach Dir mal keine Sorgen um den "gesetzlichen Richter"- jedes Gericht hat einen Gechäftsverteilungsplan, und kein Gerichtsdirektor oder -präsident wird den Anfängerfehler begehen, wild Richter hin und her zu schieben, ohne den GVP zu beachten.


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 9. September 2009 08:21
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Richter ist Richter.


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