Hallo
wollte mal Fragen, was ist wenn sich ein Richter bei der Urteilsverkündung verspricht(verrechnet). Hat sich bei einer Führerscheinsperre verrechnet. Er sagte: Die sperre beträgt 14 Monate, da 4 Monate schon verstrichen, und der Anwalt berrichtigte die Aussage während des Urteils und sagte es währen ja schon fünf Monate. Der Richter sagte darauf egal und sprach sein Urteil weiter aus, obwohl jeder weis, dass er sich verrechnet hat und wollte nähmlich zum Schluß auf 18 Monate kommen, und dadurch hat der Angeklagte eine Sperre von 19 statt 18 Monate bekommen. Wie kann man da dagegen vorgehen. Eine Berufung muß ja wohl nicht eingelegt werden, da ja er nicht bis 5 zählen konnte. Was kann man tun?

Wenn in ihrem Urteil drin steht 19 Monate, dann sind es eben 19 Monate. Was der Richter ursprünglich wollte ist egal. Wichtig ist, was der Richter in dem Moment will, in dem er das Urteil spricht.

du hast doch einen Anwalt,oder?
er meinte, dass kostet wieder Geld, aber ich bin doch nicht schuld!
WilliWinzig am 15. Januar 2009 16:51 wenn du eine Führerscheinsperre bekommst hast du Schuld
wernilein am 15. Januar 2009 16:54 ob du schuld hast ,weist Du ,dein Anwalt und der Richter.
Nämlich mit nur einem h schreiben. Bei so einem schweren Delikt, kommts auf den Monat wohl nicht mehr an. Da profitiert die Bundesrepublik als ganzes.

Der Richter wird sich nur belästigt fühlen wenn Du hintererher jammerst. Wenn es im Urteil so drinn steht hast Du Pech gehabt.

Du kannst nur Berufung einlegen, diese aber auf das Strafmaß bzw. den FE beschränken; aber ob das was bei "einem" Monat bringt ist fraglich

Frage ist doch was steht in dem Urteil !
Der zuständigen Behörde ist es untersagt vor Ablauf einer Frist von ----------eine neue Fahrerlaubnis aus zu stellen ! Die Frist beginnt mit dem heutigen Tag, oder wann ? Beträgt das Srafmaß 14 Monate , oder unter Einbeziehung der Zeit vor dem Urteil 19 Monate ? Das sind Welten !
die Frist setzt sich aus 5 Monate vergangen und ab heute 14 = 19, aber gemeint hat er eigendlich 18, wie ich schrieb eben.