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Richter hat während seinen Urteil sich um ein Monat Sperre verrechnet!

gefragt von steve007 am 15.01.2009 um 16:44 Uhr

Hallo

wollte mal Fragen, was ist wenn sich ein Richter bei der Urteilsverkündung verspricht(verrechnet). Hat sich bei einer Führerscheinsperre verrechnet. Er sagte: Die sperre beträgt 14 Monate, da 4 Monate schon verstrichen, und der Anwalt berrichtigte die Aussage während des Urteils und sagte es währen ja schon fünf Monate. Der Richter sagte darauf egal und sprach sein Urteil weiter aus, obwohl jeder weis, dass er sich verrechnet hat und wollte nähmlich zum Schluß auf 18 Monate kommen, und dadurch hat der Angeklagte eine Sperre von 19 statt 18 Monate bekommen. Wie kann man da dagegen vorgehen. Eine Berufung muß ja wohl nicht eingelegt werden, da ja er nicht bis 5 zählen konnte. Was kann man tun?


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WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 15. Januar 2009 16:45
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anstatt uns, den Anwalt fragen


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 15. Januar 2009 16:50
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Wenn in ihrem Urteil drin steht 19 Monate, dann sind es eben 19 Monate. Was der Richter ursprünglich wollte ist egal. Wichtig ist, was der Richter in dem Moment will, in dem er das Urteil spricht.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. Januar 2009 16:45
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Revision


wernilein
beantwortet von wernilein am 15. Januar 2009 16:46
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du hast doch einen Anwalt,oder?

Kommentar von steve007 am 15. Januar 2009 16:47

er meinte, dass kostet wieder Geld, aber ich bin doch nicht schuld!

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 15. Januar 2009 16:51

wenn du eine Führerscheinsperre bekommst hast du Schuld

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 15. Januar 2009 16:54

ob du schuld hast ,weist Du ,dein Anwalt und der Richter.


anonym
beantwortet von mugel am 15. Januar 2009 16:46
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Nämlich mit nur einem h schreiben. Bei so einem schweren Delikt, kommts auf den Monat wohl nicht mehr an. Da profitiert die Bundesrepublik als ganzes.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 15. Januar 2009 16:46
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Der Richter wird sich nur belästigt fühlen wenn Du hintererher jammerst. Wenn es im Urteil so drinn steht hast Du Pech gehabt.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 15. Januar 2009 17:46
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Du kannst nur Berufung einlegen, diese aber auf das Strafmaß bzw. den FE beschränken; aber ob das was bei "einem" Monat bringt ist fraglich

Kommentar von steve007 am 16. Januar 2009 21:12

was hat das mit den einen Monat zu tun oder meinst Du wegen den kosten?

Kommentar von steve007 am 21. Januar 2009 11:47

dann kann das Urteil doch auch schlimmer werden, wie das erste mal, oder?


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 16. Januar 2009 11:29
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Frage ist doch was steht in dem Urteil !

Der zuständigen Behörde ist es untersagt vor Ablauf einer Frist von ----------eine neue Fahrerlaubnis aus zu stellen ! Die Frist beginnt mit dem heutigen Tag, oder wann ? Beträgt das Srafmaß 14 Monate , oder unter Einbeziehung der Zeit vor dem Urteil 19 Monate ? Das sind Welten !

Kommentar von steve007 am 16. Januar 2009 21:11

die Frist setzt sich aus 5 Monate vergangen und ab heute 14 = 19, aber gemeint hat er eigendlich 18, wie ich schrieb eben.


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