Mal eine Frage zum Richterberuf: Die meisten Anwälte haben sich ja auf ein Themengebiet spezialisiert: Anwalt für Familienrecht, Baurecht usw. Gibt es bei den Richtern auch so was?
Ja, Richter am Amtgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Finanzhof, Verfassungsgericht usw. usw.. Aber die Grundvoraussetzungen (Studium, Abschlüsse etc.) sind natürlich alle die gleichen, nur der Weg, den man als Richter einschlägt, bestimmt die Profession.
Ich denke erst in Höheren Instanzen (Bundesgerichte, z.B. Sozialgericht, ....), Amtsrichter ist, glaube ich wie "Allgemeinarzt" im Vergleich zum Spezialisten bei besonderen Sachen, auch wenn er Strafrecht oder Familienrecht hat. Der Posten im Amtsgericht denke ich ist "nur" mit Einarbeitungszeit verbunden.
normal nicht, die Richter werden auf die einzelnen Posten berufen, Strafrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht. Sie erfahren das so recchtzeitig, dass sie sich darauf vorbereiten können.
Die arbeiten in Kammern...für zB Sozialrecht..Strafrecht..zivilrecht....
Strafgericht, Jugendrichter Familienrichter Verkehrsrichter

es gibt ja z.b. das jugendgericht. das ist ja eine spezialisierung
Jetzt muss ich ob der "komischen" Antworten noch was zu meiner Antwort hinzufügen, damit hier kein Unsinn erzählt wird. Es gibt grundsätzlich fünf Gerichtsbarkeiten: Finanz, Verwaltung, Sozial, Allgemein (meint Amtsgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof), Arbeit und davon getrennt Verfassung, nicht mehr und nicht weniger. Und dort ordnen sich die jeweiligen Fachgebiete unter. Nichts anderes!