in einem einstweiligen Verfügungsverfahren wurde dem Antragsteller in einer mündlichen Anhörung vor dem LG die Einreichung des Hauptsacheklageverfahrens auferlegt. Antragsteller reichte in letzter Minute, aber noch fristgerecht, die Klage ein. Der zuständige Richter wohlgestimmt stellt fest, dass die Klage unzulässig und somit abgewiesen werden müsse, da die Antragstellerin die falschen Anträge gestellt hat. So jedenfalls sein Hinweis bei zustellung der Klage. Vertreter der Antragsgegner beantragt daher... die Klage abzuweisen... weil falsche Anträge. Seither ist Funkstille... kein Muh, kein Mäh vom LG und vom Richter. Mittlerweile sind einige Wochen vergangen - kein Urteil, keine weitere Anhörung... NICHTS.
Wie kann man einen Richter dazu bewegen... seines Amtes entsprechend... EIN URTEIL ZU FÄLLEN??????
Gar nicht. Aber frag mal deinen Anwalt. Evtl. kann der Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden. Dann muß aber auch eine Begründung vorliegen.
Naja, wie soll man denn Befangenheit beweisen?? ... unter der Hand mag es jeder wissen, aber Wissen ist nichts... erst recht nicht in der deutschen Justiz. Kurzum der Richter arbeitet auf Zeit zu Gunsten des Antragstellers, damit dieser agieren kann. Wer im good old germany meint Recht zu haben, der sollte vielleicht sein Glück in einem anderen Land suchen...