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Rhetorische Frage vor dem Traualtar?

gefragt von UweHartmann am 28.05.2008 um 22:21 Uhr

Ist die typische Frage "Wollen Sie die hier anwesende XYZ zur Frau nehmen...?" vor dem Traualtar eigentlich eine rhetorische Frage?


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Reply


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 28. Mai 2008 22:23
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nein ist keine rhetorische Frage, immerhin soll der Bräutigam ja antworten und bestätigen, daß er es ernst meint. Rhetorische Fragen sind Fragen, die man einwirft, eine Meinung zu verdeutlichen, ohne daß man erwartet, daß darauf geantwortet wird.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 28. Mai 2008 22:24

DH


Luise
beantwortet von Luise am 28. Mai 2008 22:23
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Nein, eine rhetorische Frage ist eine, auf die man keine Antwort erwartet. Ohne das "Ja" wird aber nicht getraut. Also keinesfalls rhetorisch.


schurke
beantwortet von schurke am 28. Mai 2008 22:23
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Nein. Die letzte Wahlmöglichkeit.

Es gab schon ein paar Hochzeiten, wo diese mit nein beantwortet wurden oder in Flucht endeten. Nicht nur im Film.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 28. Mai 2008 22:23
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Nein, denn die Eheschließung wird erst durch die ausdrückliche Willenserklärung vor dem Standesbeamten und den benannten Zeugen rechtsgültig.

LG

Wieselchen

Kommentar von kathawillwas am 28. Mai 2008 22:27

Jawoll, das ist auch der Grund, warum der Standesbeamte nur eine eindeutige Antwort als "ja" werten darf, auch wenn er eine lustig gemeinte Antwort als nicht ernst gemeint identifiziert. D.h. wenn der Mann oder die Frau ironisch sagt: "Muss ich mir noch überlegen." oder "Warum nicht?" darf er keine Ehe schließen.


anonym
beantwortet von hochglanz am 28. Mai 2008 22:24
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Nein, die allerletzte Chance NEIN zu sagen :-)

Ernsthaft, das ist ein gesetzgebender Vorgang, mit der Antwort schließt du eine "Vertrag"





vivaldi1969
beantwortet von vivaldi1969 am 28. Mai 2008 22:22
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Ich denke eher ein Ritual oder doch eine gesetzliche Frage?


ambassador
beantwortet von ambassador am 28. Mai 2008 22:23
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Neeeiiiiin! Es ist die Frage aller Fragen, allerdings nicht vor dem Altar, sondern vor dem Standesbeamten und unter Zeugen. Allein das ist der Beweis, dass beide aus freiem Entschluss und ohne Zwang (der Eltern? der Erbtante?) die Ehe eingehen. Sonst gilt sie nicht.

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 28. Mai 2008 22:31

Zeugen braucht man nicht mehr. Es reichen die beiden Ehegewillten aus.

Kommentar von 1a4b20eddc8791015b5a02ae3b8e65a6smallambassador am 28. Mai 2008 22:36

Ist das geändert worden? Das ist keine gute Idee. Zeugen sind eine uralte Einrichtung und durch nichts zu übertreffen.


El loco Kaffeesatz (des wahnsinns fette beute)
beantwortet von El loco Kaffeesatz (des wahnsinns fette beute) am 28. Mai 2008 22:24
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Im Grunde schon, da sich ja die wenigesten bis vor den Traualtar stellen, nur um diese Frage dann zu verneinen. ;-)


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 28. Mai 2008 22:25
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Nicht rhetorisch, sondern die letzte Chance gegen eine kirchliche Trauung. Allerdings ist man ja schon standesamtlich/ rechtlich getraut und somit hat man keine echte Wahl mehr...


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. Mai 2008 22:29
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nein, es ist eindeutig eine suggestivfrage. :o))


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 28. Mai 2008 23:45
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Nein. Eine rhetorische Frage braucht keine Antwort.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 29. Mai 2008 08:23
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Deswegen dachten auch die, die ein klares "NEIN" hören mußten, sich verhört zu haben!




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