Hallo zusammen,
ich bin seit dem 15.Oktober 2008 Angestellte. ich kündige nun zum 15.Juni 2009, d.h. also letzter arbeitstag ist der 15.Juli 2009. habe ich Anspruch auf meinen restlichen Urlaub? (Habe dieses Jahr bereits 6 Tage genommen= Rest 18 Tage).
Das BurlG verwirrt mich... :(
Du hast Anspruch für die Zeit, in der du beschäftigt warst. Bei 24 Tagen pro Jahr also auf 2 pro Monat. Sprich 12 für die ersten 6 Monate und einer für den halben Juli. Macht 13, 6 genommen, bleiben 7.
ja, oder er muss dir ausbezahlt werden.
Sorry! Aber ausbezahlt werden muß der nicht! Anspruch hat er wiederum wohl und kann diesen auch geltend machen.
wie? ich hab doch "oder" geschrieben.
Du kannst deinen Resturlaub auszahlen lassen von der Urlaubsgeldkasse

ja sicher hast du das...denn es kann ja nicht dem künftigen AG zugemutet werden, dich deinen bei der alten Arbreitsstelle verdienten Urlaub abgelten zu lassen und diesen auch noch zu bezahlen...natürlich handelt es sich dabei nur um den Resturlaub bis zum 15.Juni
dir stehen pro monat 2 tage urlaub zu, das heißt 13 (6 ganze und 1/2 monat)... 6 hast du genommen, bleiben noch 5... außer, du hast noch resturlaub vom letzten jahr, das wären nochmal 5
Du meinst wohl Du kündigst am 15. juni zum 15. Juli.
Zum Thema: Dir steht der anteilige Urlaub zu, also bis Mitte Juli (letzter Arbeitstag 15.Juli) 13 Tage. 6 hattest Du bereits also verbleiben Dir 7 Tage Urlaub. Dieser Urlaub muß Dir gewährt werden, kann aber nach Absprache auch ausbezahlt werden.