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Resturlaub bei kündigung

gefragt von margery am 01.06.2009 um 21:09 Uhr

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 15.Oktober 2008 Angestellte. ich kündige nun zum 15.Juni 2009, d.h. also letzter arbeitstag ist der 15.Juli 2009. habe ich Anspruch auf meinen restlichen Urlaub? (Habe dieses Jahr bereits 6 Tage genommen= Rest 18 Tage).

Das BurlG verwirrt mich... :(


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anonym
beantwortet von Quickfinger am 1. Juni 2009 21:11
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Du hast Anspruch für die Zeit, in der du beschäftigt warst. Bei 24 Tagen pro Jahr also auf 2 pro Monat. Sprich 12 für die ersten 6 Monate und einer für den halben Juli. Macht 13, 6 genommen, bleiben 7.


schwefelgruppe
beantwortet von schwefelgruppe am 1. Juni 2009 21:11
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ja, oder er muss dir ausbezahlt werden.

Kommentar von Gulli1969 am 1. Juni 2009 21:15

Sorry! Aber ausbezahlt werden muß der nicht! Anspruch hat er wiederum wohl und kann diesen auch geltend machen.

Kommentar von Simple_avatar2smallschwefelgruppe am 1. Juni 2009 21:19

wie? ich hab doch "oder" geschrieben.


anonym
beantwortet von Vivi29 am 1. Juni 2009 21:10
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dir steht nur der Urlaub bis zum 15. Juli zu


anonym
beantwortet von Yvy74 am 1. Juni 2009 21:11
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Du kannst deinen Resturlaub auszahlen lassen von der Urlaubsgeldkasse


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 1. Juni 2009 21:11
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dir steht der anteilige Urlaub zu


Ilsebil
beantwortet von Ilsebil am 1. Juni 2009 21:11
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ja sicher hast du das...denn es kann ja nicht dem künftigen AG zugemutet werden, dich deinen bei der alten Arbreitsstelle verdienten Urlaub abgelten zu lassen und diesen auch noch zu bezahlen...natürlich handelt es sich dabei nur um den Resturlaub bis zum 15.Juni


anonym
beantwortet von alexthek am 1. Juni 2009 21:12
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dir stehen pro monat 2 tage urlaub zu, das heißt 13 (6 ganze und 1/2 monat)... 6 hast du genommen, bleiben noch 5... außer, du hast noch resturlaub vom letzten jahr, das wären nochmal 5


anonym
beantwortet von Rabbicook am 1. Juni 2009 22:29
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Du meinst wohl Du kündigst am 15. juni zum 15. Juli.
Zum Thema: Dir steht der anteilige Urlaub zu, also bis Mitte Juli (letzter Arbeitstag 15.Juli) 13 Tage. 6 hattest Du bereits also verbleiben Dir 7 Tage Urlaub. Dieser Urlaub muß Dir gewährt werden, kann aber nach Absprache auch ausbezahlt werden.


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