Wird die Restschuldversicherung (RSV) auch bei voller Erwerbsminderung und entsprechender Rente wirksam ? Das Einkommen wird ja in der Regel deutlich gemindert.Die alten Verträge beziehen sich ja immer auf Erwerbsunfähigkeit,diese Bezeichnung wird doch gar nicht mehr verwendet.
Da die volle Erwerbsminderung die Erwerbsunfähigkeit ersetzt, müsste die Versicherung eintreten.
(Vorausgesetzt Erwerbsunfähigkeit ist abgesichert.)

eine Rente beonhaltet nicht die anwendung der RSV..schaue mal in die Bedingungen, wann die RSV zum Tragen kommt (z.B. Tod des Kreditnehmers)
Keine Antwort ist besser als eine falsche.Ich würde doch nicht fragen wenn meine Restschuld- versicherung keine Klausel enthielt die die RSV auch bei Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall beinhaltet und dann ist man in der Regel Rentner.