Restrlaub zahlen?
Halli Hallo! Ich habe diesen Monat, am Freitag den,14. um genau zu sein, gekündigt, hatte aber noch 7 restliche Urlaubstage. Als ich dann gestern die Abrechnung bekommen hab, stand aufeinmal:
Anspruch Urlaub: 7
Genommen: 5
Rest: 2
So, das Problem ist.. ich habe überhaupt keinen Urlaub genommen!! Ich hätte eigentlich die Woche vom 17-23 aber ich hab ja schon vorher gekündigt UND mir wurde der Urlaub eh genommen. ( Meine Chefin kam zu mir und meinte sie würde den Urlaub verschieben, weil sie den Urlaub einer anderen vergessen hatte. ) Bin ich irgendwie ganz durcheinander und ist da irgendwas falsch?? Was tun??
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Möglich ist, dass die Abrechnung schon zum Zeitpunkt deiner Kündigung erstellt und der ursprünglich geplante Urlaub dabei mit berücksichtigt war. Ein Anruf beim ArbG könnte diese Frage beantworten.
Nicht genommene Urlaubstage müssen gem. § 7 BUrlG jedenfalls ausgezahlt werden. Tut der ArbG das nicht freiwillig, kann das Arbeitsgericht nachhelfen. Zuerst würde ich aber wie gesagt mal telefonisch nachfragen und im Zweifel schriftlich mit Fristsetzung zur Auszahlung auffordern.
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sprich mit deiner chefin und frag sie, wie sie auf diese genommenen urlaubstage kommt - ganz einfach!
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normalerweise gibt es während der probezeit keinen urlaub.
wenn der dir aber lt. vertrag dennoch zusteht, würde ich mal im lohnbüro nachfragen und auch bei der chefin.
da die chefin aber wohl ihren terminfehler zugegeben hat (hast du zeugen dafür?), müsste sie dir diese tage auch vergüten.
wende dich an das arbeitsgericht, wenn die blöde machen. besorg dir dort einen beratungsgutschein für einen anwalt.
in der gastro-branche wird gerne getrickst.
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Hast Du am 14 deine Kündigung eingereicht ? Du weißt das es Kündigungsfristen für beiden Seiten gibt, welche man einhalten muss? Es könnte daran liegen.
Hast Du am 24/27/28 gearbeitet ? Sind ja Werktage ? Arbeitest Du am Montag 31? Falls Ihr 6 Tagewoche hab 29?
Oder vorher frist gerecht mit Wirkung zum 14./15.12
Einfach mal mit der Chefin sprechen. Vielleicht hat sich da was mit der Lohnabrechnung und Verschiebung des Urlaubes überschritten... oder es wurde vergessen den urlaub auszutragen?
Anne
Nein, es war eine fristlose Kündigung. Ich war noch in der Probezeit und auf der Abrechnung steht auch 1.12. - 14.12.2012
Un der Probezeit gibtes normalerweise auch eine Kündigungsfrist, wenn auch kürzer.
Die gesetzliche beträgt 14 Tage
Wies aussieht, wenn Ihr eine Extravereinbarung hab und ob da die "fristlose" Kündigung gültig ist.. Dafür bin ich nicht Experte genug.
Wie es aussieht, handelt es sich hier um ein Ausbildungsverhaeltnis. Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es aber in der Probezeit tatsaechlich keine Kuendigungsfrist (BBiG § 22 Abs. 1).
OK