Frage von takeiteasy96 30.12.2012

Restrlaub zahlen?

  • Hilfreichste Antwort von ralosaviv 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Möglich ist, dass die Abrechnung schon zum Zeitpunkt deiner Kündigung erstellt und der ursprünglich geplante Urlaub dabei mit berücksichtigt war. Ein Anruf beim ArbG könnte diese Frage beantworten.

    Nicht genommene Urlaubstage müssen gem. § 7 BUrlG jedenfalls ausgezahlt werden. Tut der ArbG das nicht freiwillig, kann das Arbeitsgericht nachhelfen. Zuerst würde ich aber wie gesagt mal telefonisch nachfragen und im Zweifel schriftlich mit Fristsetzung zur Auszahlung auffordern.

  • Antwort von tschona 30.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    sprich mit deiner chefin und frag sie, wie sie auf diese genommenen urlaubstage kommt - ganz einfach!

  • Antwort von evalona 31.12.2012

    normalerweise gibt es während der probezeit keinen urlaub.

    wenn der dir aber lt. vertrag dennoch zusteht, würde ich mal im lohnbüro nachfragen und auch bei der chefin.

    da die chefin aber wohl ihren terminfehler zugegeben hat (hast du zeugen dafür?), müsste sie dir diese tage auch vergüten.

    wende dich an das arbeitsgericht, wenn die blöde machen. besorg dir dort einen beratungsgutschein für einen anwalt.

    in der gastro-branche wird gerne getrickst.

  • Antwort von AnneSommer 31.12.2012

    Hast Du am 14 deine Kündigung eingereicht ? Du weißt das es Kündigungsfristen für beiden Seiten gibt, welche man einhalten muss? Es könnte daran liegen.

    Hast Du am 24/27/28 gearbeitet ? Sind ja Werktage ? Arbeitest Du am Montag 31? Falls Ihr 6 Tagewoche hab 29?

    Oder vorher frist gerecht mit Wirkung zum 14./15.12

    Einfach mal mit der Chefin sprechen. Vielleicht hat sich da was mit der Lohnabrechnung und Verschiebung des Urlaubes überschritten... oder es wurde vergessen den urlaub auszutragen?

    Anne

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