Hallo, habe meiner Frau einen 50€ Gutschein von XL-Cut in Berlin-Tiergarten geschenkt, jetzt kann sie allerdings nicht die gesamte Summe einlösen da sie eh nicht der Friseurtyp ist. Als wir heute dort waren haben wir gefragt ob wir die restlichen Betrag (20€) ausgezahlt bekommen, da nirgendswo ein Hinweis ist das der Restbetrag nicht auszahlbar ist. Jetzt besteht noch das Problem das wir in 2 Monaten nach Kiel ziehen und meine Frau NIE den Restbetrag als Gutschein einlösen könnte. Ist das rechtlich in Ordnung?? oder kann man da was machen?? habe auch nach den AGB´s gefragt wo das drinne steht aber da kam nur als Antwort "haben wir nicht" find ich sehr unhöflich und auch nicht gerade Geschäftsfördernd. Die Damen meinten nur das sei eine Anweisung von "ganz oben". Erscheint mir etwas lapida von den Haaren hergezogen. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Ich zahle aus Gutscheinen auch nur kleinere Minibeträge aus und würde auch nicht 40% des Betrages bar auszahlen. Seht den Gutschein doch einfach als Geschenk an, was er ja auch war, und verschenkt ihn doch weiter an euere Nachbarn oder sonst wen.
Der Händler ist nicht verpflichtet ein bestehendes Guthaben auszuzahlen.
??? ach
Wieso hast du ihr keine zwei 25-Euro-Gutscheine geschenkt, wenn ihre Friseurbesuche nicht so teuer sind?
Am besten lasst ihr euch einen 20-Euro-Gutschein herausgeben und verkauft ihn dann.

ist eigentlich (leider) der Regelfall, dass Restguthaben von Gutscheinen nicht ausgezahlt werden. Ist der Gutschein denn mit einem Namen versehen, also personengebunden? Ansonsten: Geh Du doch einfach hin. Männerhaarschnitte gibts auch für 20€ :).
naja,es ist meist so,das Gutscheine nicht in bar ablösbar sind,...deine Frau könnte sich einen 20€ Gutschein geben lassen,oder sie nimmt für den REstbetrag,Schampoo oder dergleichen,...
schau einmal ich hab auch einen link gefunden!