gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


restaurant wartezeit bis zum bezahlen

gefragt von maikS am 02.07.2009 um 23:52 Uhr

wann darf man im restaurant gehen,wenn kein kellner zum kassieren kommt, obwohl man schon 3 mal danach gefragt hat?

gruß maikS


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

restaurant (1048)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Marple
beantwortet von Marple am 2. Juli 2009 23:53
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

nach 3 maligem Auffordern darfst Du gehn

musst aber Deinen Namen und Anschrift hinterlassen, denn sonst ist auch das Zechprellerei!

Kommentar von dantes am 2. Juli 2009 23:55

Wo steht das? Das ist genauso eine Halbwahrheit, wie wenn man einen Unfall hat, dass man auch einen Zettel an die Scheibe klemmen darf...

Kommentar von kruemel70 am 3. Juli 2009 00:07

Marple hat Recht. Und das ist keine Halbwahrheit, sondern bestenfalls ein Halbwissen von Dir! Das ganze ist geregelt in § 326 BGB, in dem es um Verzug und Fristsetzung mit der Androhung der Ablehnung der Annnahme beim Verzug mit einer Hauptleistung geht in Verbindung mit § 242 BGB.

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 3. Juli 2009 00:07

das ist keine Halbwahrheit - wart mal ich suchs raus - das ist sogar ein Gesetz!

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 3. Juli 2009 00:10

hab auf die Schnelle das gefunden:

http://www.schlechtbedient.de/artikel/35/

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 3. Juli 2009 00:21

Ich würde nicht unbedingt glauben, was im Berliner Kurier steht. Die "Journalisten" die dort arbeiten schreiben auch fleißig bei gutefrage.net ab.

Kommentar von kruemel70 am 3. Juli 2009 00:31

In diesem Fall zumindest ist es richtig, was sie schreiben !

Kommentar von dantes am 3. Juli 2009 00:35

Lest mal beide bitte die Diskussion darunter auch... ;-) http://www.schlechtbedient.de/artikel/35/ // Ach ja: Mich würde es sehr interessieren welchen Absatz du mit dem 326er meinst. Und der 242er ist nur das Handeln ach Treu und Glauben... Ich kann das nicht nachvollziehen. Wie gesagt: Es wird dazu nie eine gesetzliche Regelung geben. Das ist alles völliger Graubereich. Es wird nie einen solchen Paragraphen geben, der 30 Minuten und 3 Aufrufe vorschreibt. Vielleicht gibts hierzu maximal eine einige Rechtsprechung. Aber da scheint leider jeder der oben genannten Quellen kein Bezug zu nehmen. Alles andere ist sonst reiner BLABLA (nichts gegen euch, aber ein Richter wird sich einfach nicht dran halten, wenn ihr den Einspruch "das stand aber in dem Kurier" erhebt!) und es ist damit eine Halbwahrheit.

Kommentar von dantes am 3. Juli 2009 00:49

Dachte ich es mir doch.... Das ist ein Rechtsirrtum! Habe es gerade gefunden: http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/specials/95963/index.html "Darf man aufstehen und gehen, wenn der Kellner trotz mehrfacher Aufforderung nicht mit der Rechnung kommt?" Nein darf man nicht. Man darf maximal die Rechnung in der Höhe mindern wegen einer Schlechtleistung/Mangel. Dachte ich es mir doch. So einfach ist der Gesetzgeber noch nie gestrickt gewesen...

Kommentar von dantes am 3. Juli 2009 00:52

Hm, ich muss mich teilweise korrigieren: Wenn man die Adresse hinterlegt, dann könnte es i.O. sein. Wobei ich mich ehrlich gesagt nicht wirklich befriedigt. Das sind wenn dann Urteile. Das hat aber mit Gesetzen nicht mehr viel am Hut.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 3. Juli 2009 00:52

Den Ausführungen von dantes schließe ich mich an.


Weitere gute Antworten


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 3. Juli 2009 00:00
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man muss im Restaurant überhaupt nicht nach der Rechnung fragen. Es ist die Aufgabe des Dienstleisters/Gastwirts daran zu denken.

Wenn man sich zur Tür begibt, kann der Wirt ja eine Rechnung präsentieren (die man dann natürlich bezahlen muss).

Letztlich ist das nicht anders als bei einer Rechnung vom Maler, Klempner, Tischler. Bei denen muss auch nicht der Kunde hinter der Rechnung herlaufen oder irgendwo solange sitzen bleiben bis der Handwerker mal die Rechnung schickt. Man ist auch nicht verpflichtet eine Rechnung anzumahnen, weder beim Handwerker noch beim Wirt.

Kommentar von Dbcf78a150d84d64a75724bae38ec662smallTigertears am 3. Juli 2009 00:19

Ist es nicht eher so, dass der Kunde mit gewünschter Dienstleistungshoffnung den Laden betritt und durch "Abwinken" seinen gestillten Hunger und Durst signalisiert und somit um die Rechnung bittet ? Kenne es so, dass man 3 x drum bitten muss, dann aufstehen sollte ( zum Tresen begeben ) . Reagiert immer noch niemand, dann DARF man gehen.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 3. Juli 2009 00:36

Es gibt viele solche Legenden, die irgendwie mit der Zahl Drei zu tun haben. Der Vertrag, den man in einem Restaurant oder einer Kneipe schließt beinhaltet aber nicht eine Pflicht für den Kunden nach der Rechnung zu betteln.

Der Gast darf seine Zahlungspflicht sogar vergessen - das ist nicht verboten und auch nicht strafbar. Wird er aber dann daran erinnert, dann kann er sich nicht rausreden, er müsse nun nicht mehr zahlen. Die Zahlungspflicht bleibt.

All die Vorschläge mit den hinterlassenen Adressen oder das Gehen zum Tresen um die Rechnung anzufordern sind sicher nicht schlecht. Aber dabei handelt es sich um ein freiwilliges Entgegenkommen des Gastes, also um freiwillige Höflichkeit gegenüber dem Vertragspartner Gastwirt. Ich will niemanden davon abraten, aber es ist ein Irrtum, dass all dies zu den Pflichten eines Gastes gehört.

Nun noch zum "Gehen dürfen": Ein Gast ist ein freier Mensch. Der Aufenthalt in einer Gaststätte ist keine Haftstrafe. Jeder Gast kann jederzeit das Lokal verlassen ohne um Erlaubnis fragen zu müssen.

Es ist die Aufgabe des Wirtes eine Rechnung zu präsentieren, wenn er denn an der Bezahlung seiner Leistung interessiert ist. Woraus sollte sich auch eine "Pflicht des Gastes zum Rechnung erbetteln" ergeben?

Es ist eigentlich viel einfacher als viele meinen. Der Gast bestellt, isst und trinkt und geht nach Hause. Irgendwann zwischendurch wird ihm die Rechnung gegeben, die er dann nach Prüfung auch zahlen muss. Aber eine gesetzliche Pflicht eine Rechnung anzufordern gibt es nicht.

Kommentar von dantes am 3. Juli 2009 00:56

Hm, naja. Nicht dass das aber jetzt hier jemand zu genau nimmt. Im Alltagsieht es so aus, dass man schon lieber dem Wirt bescheid sagt, wenn man gehen möchte. Stehst du nämlich nach dem Essen schnell auf und gehst und berufst dich auf das oben stehende, dann kann ein Richter schnell daran zweifeln ob du überhaupt bei der Bestellung die Ware/Dienstleistung schlussendlich bezahlen wolltest. Das ist das Gefährliche daran. Und dann könnte es durchaus eng werden. Das ist eben der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen ;-))))

Kommentar von dantes am 3. Juli 2009 00:58

Ach, ich wollte noch schreiben: Ansonsten geb ich dir Recht!


anonym
beantwortet von Malustra am 3. Juli 2009 00:03
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ob Du gehst oder nicht, das ist egal. Die Verpflichtung zur Bezahlung allerdings bleibt bestehen.

In so einem Fall ist es wie bei einem selbst verschuldeten Unfall an geparkten Fahrzeugen: du mußt alles in Deinen Möglichkeiten stehende tun,um Dich als Verursacher erkennbar zu machen.

Im Zweifelsfall mußt Du eben eine Nachricht auf dem Tisch hinterlassen, wo Du anerkenst, daß Du dies und jenes verzehrt hast, mehrmals um die Rechnung gebeten hast (ohne Erfolg in angemessener Zeit) und nun gehen mußtest, da Du den Rest des Tages noch andere Dinge zu erledigen hast.

Name, Adresse, ggf auch Telefonnummer sollten nicht fehlen.

Ein Zeuge wäre hilfreich, falls jemand auf die Idee kommen sollte, Dich wegen Zechprellerei anzuzeigen.

Ich enke, bei Deinem nächsten Besuch dieser gastlichen Stätte wird Dir besondere Aufmerksamkeit zuteil werden.

Kommentar von Simple_avatar9smallbernd12 am 3. Juli 2009 00:14

vorbildlich!

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 3. Juli 2009 21:01

Der Anstand gebietet es.


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 2. Juli 2009 23:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, du musst deine Adresse für die Rechnung hinterlegen.

Kommentar von Simple_avatar9smallbernd12 am 3. Juli 2009 00:13

einzig korrekte Antwort


flohardy
beantwortet von flohardy am 2. Juli 2009 23:54
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nach ich glaube 3 mal fragen und 30 min darf man gehen musst aber deine personalien hinterlegen.

Kommentar von Simple_avatar7smalljupiter69 am 3. Juli 2009 00:02

rischtisch

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 3. Juli 2009 00:08

und wenn ich die Daten nicht hinterlege weil kein Schreibzeug usw. dann gehe ich eben. Ist unzumutbar z. B. während Mittagspause seinen Arbeitsplatz zu gefährden . Nebenbei hasse ich deswegen Bedienung wenn nicht Spezialitäten Restaurant. Sofort zahlen ob Service oder nicht ist von Vorteil.


anonym
beantwortet von Spezializt am 2. Juli 2009 23:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein. du musst warten


Tigertears
beantwortet von Tigertears am 2. Juli 2009 23:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Aufstehen, zum Tresen gehen.


anonym
beantwortet von dantes am 2. Juli 2009 23:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gar nicht. Das wäre Zechprellerei. Du musst dann eben warten oder vor an die Bar.


AmyWinehouse
beantwortet von AmyWinehouse am 2. Juli 2009 23:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

yo du musst warten .. und wen du schon das 4 mal fragen musst ;)

Kommentar von maikS am 2. Juli 2009 23:54

wir haben aber schon mindestens 1 stunde gewartet

Kommentar von dantes am 2. Juli 2009 23:55

Dann müsst ihr euch eben lautstark beschweren.


anonym
beantwortet von GottesPlan am 2. Juli 2009 23:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du darfst nicht aufstehen und gehen da der/die Kellner/in behaupten kann das du nicht gefragt hast. Verlang den Restaurantmanager und beschwer dich einfach. dann rollt der rubel


anonym
beantwortet von robbyswan am 2. Juli 2009 23:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gehen darf man wenn man will,die frage ist nur was dann die Folgen sind.Auch Kellner sind nur Menschen-wer selbst nie was verkehrt macht der darf die Sache auch beurteilen-doch wer ist das schon?


anonym
beantwortet von bambule07 am 2. Juli 2009 23:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast doch die Sprache gelernt,geh zu ihm und sage ,daß Du bezahlen möchtest.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.