wann darf man im restaurant gehen,wenn kein kellner zum kassieren kommt, obwohl man schon 3 mal danach gefragt hat?
gruß maikS

nach 3 maligem Auffordern darfst Du gehn
musst aber Deinen Namen und Anschrift hinterlassen, denn sonst ist auch das Zechprellerei!

Man muss im Restaurant überhaupt nicht nach der Rechnung fragen. Es ist die Aufgabe des Dienstleisters/Gastwirts daran zu denken.
Wenn man sich zur Tür begibt, kann der Wirt ja eine Rechnung präsentieren (die man dann natürlich bezahlen muss).
Letztlich ist das nicht anders als bei einer Rechnung vom Maler, Klempner, Tischler. Bei denen muss auch nicht der Kunde hinter der Rechnung herlaufen oder irgendwo solange sitzen bleiben bis der Handwerker mal die Rechnung schickt. Man ist auch nicht verpflichtet eine Rechnung anzumahnen, weder beim Handwerker noch beim Wirt.
Tigertears am 3. Juli 2009 00:19 Ist es nicht eher so, dass der Kunde mit gewünschter Dienstleistungshoffnung den Laden betritt und durch "Abwinken" seinen gestillten Hunger und Durst signalisiert und somit um die Rechnung bittet ? Kenne es so, dass man 3 x drum bitten muss, dann aufstehen sollte ( zum Tresen begeben ) . Reagiert immer noch niemand, dann DARF man gehen.
heinmueck am 3. Juli 2009 00:36 Es gibt viele solche Legenden, die irgendwie mit der Zahl Drei zu tun haben. Der Vertrag, den man in einem Restaurant oder einer Kneipe schließt beinhaltet aber nicht eine Pflicht für den Kunden nach der Rechnung zu betteln.
Der Gast darf seine Zahlungspflicht sogar vergessen - das ist nicht verboten und auch nicht strafbar. Wird er aber dann daran erinnert, dann kann er sich nicht rausreden, er müsse nun nicht mehr zahlen. Die Zahlungspflicht bleibt.
All die Vorschläge mit den hinterlassenen Adressen oder das Gehen zum Tresen um die Rechnung anzufordern sind sicher nicht schlecht. Aber dabei handelt es sich um ein freiwilliges Entgegenkommen des Gastes, also um freiwillige Höflichkeit gegenüber dem Vertragspartner Gastwirt. Ich will niemanden davon abraten, aber es ist ein Irrtum, dass all dies zu den Pflichten eines Gastes gehört.
Nun noch zum "Gehen dürfen": Ein Gast ist ein freier Mensch. Der Aufenthalt in einer Gaststätte ist keine Haftstrafe. Jeder Gast kann jederzeit das Lokal verlassen ohne um Erlaubnis fragen zu müssen.
Es ist die Aufgabe des Wirtes eine Rechnung zu präsentieren, wenn er denn an der Bezahlung seiner Leistung interessiert ist. Woraus sollte sich auch eine "Pflicht des Gastes zum Rechnung erbetteln" ergeben?
Es ist eigentlich viel einfacher als viele meinen. Der Gast bestellt, isst und trinkt und geht nach Hause. Irgendwann zwischendurch wird ihm die Rechnung gegeben, die er dann nach Prüfung auch zahlen muss. Aber eine gesetzliche Pflicht eine Rechnung anzufordern gibt es nicht.
Hm, naja. Nicht dass das aber jetzt hier jemand zu genau nimmt. Im Alltagsieht es so aus, dass man schon lieber dem Wirt bescheid sagt, wenn man gehen möchte. Stehst du nämlich nach dem Essen schnell auf und gehst und berufst dich auf das oben stehende, dann kann ein Richter schnell daran zweifeln ob du überhaupt bei der Bestellung die Ware/Dienstleistung schlussendlich bezahlen wolltest. Das ist das Gefährliche daran. Und dann könnte es durchaus eng werden. Das ist eben der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen ;-))))
Ach, ich wollte noch schreiben: Ansonsten geb ich dir Recht!
Ob Du gehst oder nicht, das ist egal. Die Verpflichtung zur Bezahlung allerdings bleibt bestehen.
In so einem Fall ist es wie bei einem selbst verschuldeten Unfall an geparkten Fahrzeugen: du mußt alles in Deinen Möglichkeiten stehende tun,um Dich als Verursacher erkennbar zu machen.
Im Zweifelsfall mußt Du eben eine Nachricht auf dem Tisch hinterlassen, wo Du anerkenst, daß Du dies und jenes verzehrt hast, mehrmals um die Rechnung gebeten hast (ohne Erfolg in angemessener Zeit) und nun gehen mußtest, da Du den Rest des Tages noch andere Dinge zu erledigen hast.
Name, Adresse, ggf auch Telefonnummer sollten nicht fehlen.
Ein Zeuge wäre hilfreich, falls jemand auf die Idee kommen sollte, Dich wegen Zechprellerei anzuzeigen.
Ich enke, bei Deinem nächsten Besuch dieser gastlichen Stätte wird Dir besondere Aufmerksamkeit zuteil werden.
vorbildlich!
Angelflight am 3. Juli 2009 21:01 Der Anstand gebietet es.

Nein, du musst deine Adresse für die Rechnung hinterlegen.
einzig korrekte Antwort
nach ich glaube 3 mal fragen und 30 min darf man gehen musst aber deine personalien hinterlegen.
rischtisch
Gerd2 am 3. Juli 2009 00:08 und wenn ich die Daten nicht hinterlege weil kein Schreibzeug usw. dann gehe ich eben. Ist unzumutbar z. B. während Mittagspause seinen Arbeitsplatz zu gefährden . Nebenbei hasse ich deswegen Bedienung wenn nicht Spezialitäten Restaurant. Sofort zahlen ob Service oder nicht ist von Vorteil.
Gar nicht. Das wäre Zechprellerei. Du musst dann eben warten oder vor an die Bar.

yo du musst warten .. und wen du schon das 4 mal fragen musst ;)
Du darfst nicht aufstehen und gehen da der/die Kellner/in behaupten kann das du nicht gefragt hast. Verlang den Restaurantmanager und beschwer dich einfach. dann rollt der rubel
Gehen darf man wenn man will,die frage ist nur was dann die Folgen sind.Auch Kellner sind nur Menschen-wer selbst nie was verkehrt macht der darf die Sache auch beurteilen-doch wer ist das schon?
Du hast doch die Sprache gelernt,geh zu ihm und sage ,daß Du bezahlen möchtest.
Wo steht das? Das ist genauso eine Halbwahrheit, wie wenn man einen Unfall hat, dass man auch einen Zettel an die Scheibe klemmen darf...
Marple hat Recht. Und das ist keine Halbwahrheit, sondern bestenfalls ein Halbwissen von Dir! Das ganze ist geregelt in § 326 BGB, in dem es um Verzug und Fristsetzung mit der Androhung der Ablehnung der Annnahme beim Verzug mit einer Hauptleistung geht in Verbindung mit § 242 BGB.
Hier steht es auch nochmal im Nicht-Juristen-Deutsch:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-im-restaurant/darf-man-gehen-wenn-trotz-wiederholter-aufforderung-die-rechnung-nicht-kommt.html
das ist keine Halbwahrheit - wart mal ich suchs raus - das ist sogar ein Gesetz!
hab auf die Schnelle das gefunden:
http://www.schlechtbedient.de/artikel/35/
Ich würde nicht unbedingt glauben, was im Berliner Kurier steht. Die "Journalisten" die dort arbeiten schreiben auch fleißig bei gutefrage.net ab.
In diesem Fall zumindest ist es richtig, was sie schreiben !
Lest mal beide bitte die Diskussion darunter auch... ;-) http://www.schlechtbedient.de/artikel/35/ // Ach ja: Mich würde es sehr interessieren welchen Absatz du mit dem 326er meinst. Und der 242er ist nur das Handeln ach Treu und Glauben... Ich kann das nicht nachvollziehen. Wie gesagt: Es wird dazu nie eine gesetzliche Regelung geben. Das ist alles völliger Graubereich. Es wird nie einen solchen Paragraphen geben, der 30 Minuten und 3 Aufrufe vorschreibt. Vielleicht gibts hierzu maximal eine einige Rechtsprechung. Aber da scheint leider jeder der oben genannten Quellen kein Bezug zu nehmen. Alles andere ist sonst reiner BLABLA (nichts gegen euch, aber ein Richter wird sich einfach nicht dran halten, wenn ihr den Einspruch "das stand aber in dem Kurier" erhebt!) und es ist damit eine Halbwahrheit.
Dachte ich es mir doch.... Das ist ein Rechtsirrtum! Habe es gerade gefunden: http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/specials/95963/index.html "Darf man aufstehen und gehen, wenn der Kellner trotz mehrfacher Aufforderung nicht mit der Rechnung kommt?" Nein darf man nicht. Man darf maximal die Rechnung in der Höhe mindern wegen einer Schlechtleistung/Mangel. Dachte ich es mir doch. So einfach ist der Gesetzgeber noch nie gestrickt gewesen...
Hm, ich muss mich teilweise korrigieren: Wenn man die Adresse hinterlegt, dann könnte es i.O. sein. Wobei ich mich ehrlich gesagt nicht wirklich befriedigt. Das sind wenn dann Urteile. Das hat aber mit Gesetzen nicht mehr viel am Hut.
Den Ausführungen von dantes schließe ich mich an.