Ich möchte einen gebrauchten Laptop von Medion kaufen. Ein Kaufbeleg vom Mai 2009 liegt bei. (Ob dieser namentlich ausgestellt wurde, weiß ich nicht). Nach angaben des Verkäufers ist alles in Bestzustand, allerdings hat er neulich den Service in Anspruch genommen, um einen neuen Lüfter einbauen zu lassen.
Habe ich noch irgendwelche Garantie/Gewährleistungs-Ansprüche gegebenüber Medion, wenn ich diesen Laptop von privat kaufe, inklusive der Original-Rechnung? Also, wenn trotz sachgemäßer Handhabung innerhalb der nächsten 18 Monate was kaputtgehen sollte, kann ich das dann wohl kostenlos instandsetzen/austauschen lassen? (wäre mir wichtig)
Ich hatte nämlich mal gehört, dass seit Anfang 2009 oder so eine neue Regelung existiert, dass Garantie auch mit Kaufbeleg nicht (mehr) übertragbar sei... (oder so ähnlich...)
Wer weiß da fundiert etwas drüber? Bzw: Wie wird das speziell bei Medion/Aldi gehandhabt? Hab mir dort noch nie einen PC gekauft, geschweigedenn Garantie/Reparatur-Service in Anspruch genommen...
Die zweijährige Herstellergarantie gilt auch, wenn der PC weiterverkauft wurde.
Du solltest Dir allerdings auch Belege geben lassen über den in Anspruch genommenen Service (mit dem Lüftertausch). Und Du solltest einen Vertrag machen, in dem steht, daß sonst an dem Computer nichts verändert wurde, was die Garantie beeinträchtigen könnte.
Als Kaufbeleg hast Du in aller Regel nur einen Kassenbon von Aldi, wenn der Laptop dort gekauft wurde. Da steht kein Name drauf.
die 2 jahre garantie/gewährleistung bleiben immer erhalten solange ein kaufbeleg mit datum vorhanden ist es muss sich dabei nicht zwingend um den originalbeleg handeln es langt auch eine kopie dieses originals entscheidend ist das kaufdatum und die weiteren auf dem beleg enthaltenden daten. desgleichen gild auch bei eventuellen reparaturbelegen bei gebrauchtwaren z.b. laptop älter als 2 jahre wird repariert(z.b.lüfter) und nach der reparatur verkauft der käufer hat belege über diereparatur und innerhalb der reparatur-gewährleistungszeit geht der lüfter wieder kaputt dann hat der käufer alle rechte diesen auf gew. reparieren zu lassen