gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


(Rest-)Garantie nach Gebrauchtwarenkauf mit Original-Kaufbeleg? (Laptop von Medion)

gefragt von MrTom am 27.10.2009 um 11:25 Uhr

Ich möchte einen gebrauchten Laptop von Medion kaufen. Ein Kaufbeleg vom Mai 2009 liegt bei. (Ob dieser namentlich ausgestellt wurde, weiß ich nicht). Nach angaben des Verkäufers ist alles in Bestzustand, allerdings hat er neulich den Service in Anspruch genommen, um einen neuen Lüfter einbauen zu lassen.

Habe ich noch irgendwelche Garantie/Gewährleistungs-Ansprüche gegebenüber Medion, wenn ich diesen Laptop von privat kaufe, inklusive der Original-Rechnung? Also, wenn trotz sachgemäßer Handhabung innerhalb der nächsten 18 Monate was kaputtgehen sollte, kann ich das dann wohl kostenlos instandsetzen/austauschen lassen? (wäre mir wichtig)

Ich hatte nämlich mal gehört, dass seit Anfang 2009 oder so eine neue Regelung existiert, dass Garantie auch mit Kaufbeleg nicht (mehr) übertragbar sei... (oder so ähnlich...)

Wer weiß da fundiert etwas drüber? Bzw: Wie wird das speziell bei Medion/Aldi gehandhabt? Hab mir dort noch nie einen PC gekauft, geschweigedenn Garantie/Reparatur-Service in Anspruch genommen...


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

eBay (5212)
Hardware (2827)
Garantie (879)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von anjanni am 27. Oktober 2009 11:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die zweijährige Herstellergarantie gilt auch, wenn der PC weiterverkauft wurde.

Du solltest Dir allerdings auch Belege geben lassen über den in Anspruch genommenen Service (mit dem Lüftertausch). Und Du solltest einen Vertrag machen, in dem steht, daß sonst an dem Computer nichts verändert wurde, was die Garantie beeinträchtigen könnte.

Als Kaufbeleg hast Du in aller Regel nur einen Kassenbon von Aldi, wenn der Laptop dort gekauft wurde. Da steht kein Name drauf.


anonym
beantwortet von dervomblitz am 29. Oktober 2009 18:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die 2 jahre garantie/gewährleistung bleiben immer erhalten solange ein kaufbeleg mit datum vorhanden ist es muss sich dabei nicht zwingend um den originalbeleg handeln es langt auch eine kopie dieses originals entscheidend ist das kaufdatum und die weiteren auf dem beleg enthaltenden daten. desgleichen gild auch bei eventuellen reparaturbelegen bei gebrauchtwaren z.b. laptop älter als 2 jahre wird repariert(z.b.lüfter) und nach der reparatur verkauft der käufer hat belege über diereparatur und innerhalb der reparatur-gewährleistungszeit geht der lüfter wieder kaputt dann hat der käufer alle rechte diesen auf gew. reparieren zu lassen



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.