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Reperaturen von Haushaltsgeräten steuerlich absetzen?

gefragt von wissbaer am 24.04.2008 um 14:46 Uhr

habe davon gehört und finde die Vorstelung sehr attraktiv. Nur wie soll das wirklich funktionieren? Hat das hier schonmal jemand gemacht?


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anonym
beantwortet von naldo23 am 24. April 2008 14:49
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Hauseigentümer und Mieter können die Kosten für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen und Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung des Wohnraums bis zu einem Jahresbetrag von 600 Euro bei der Einkommensteuer abziehen. Die Steuervergünstigung wird nur dann gewährt, wenn die Reparaturarbeiten im Haushalt des Steuerzahlers vorgenommen werden.Unbedingt erforderlich, dass der PC, der Fernseher oder die Waschmaschine zu Hause repariert werden. Wenn Steuerzahler das defekte Gerät zur Reparatur wegbringen, gibt es keinen Steuerbonus.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. April 2008 14:51
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das ist möglich, wenn der handwerker die arbeiten bei dir zu hause ausübt und du auf rechnung den betrag überweist.

reparaturen in seiner werkstatt, also wenn er das gerät mitnimmt und barzahlungen sind nicht steuerlich absetzbar.


anonym
beantwortet von dersvennie am 24. April 2008 14:57
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Du kannst z.B. die Reperaturkosten für deinen PC steuerlich absetzen Folgendes Beispiel:

Der PC hat ein defekte Festplatte diese muss gewechselt werden.

Kosten:

10€ Anfahrt 30€ Für 1/2 Stunde Reparaturaufwand 60€ Für die neue Festplatte.

Gesamtbetrag: 100€.

Von diesen 100€ kannst du nun NUR die Dienstleistung an sich also die 1/2 die es gebraucht hat an Arbeitszeit absetzen. Also 30€. Und davon bekommste dann bei der Steuererklärung, sofern du über die pauschale kommst ca 30% (also rund 10€ zurück).

Besser steht man sich natürlich mit dingen die fast nur "Dientstleistungen" sind, z.B. haben wir (Eigentümergemeinschaft) einen Gärtner der im Jahr 10500€ kostet. Davon sind 8500€ absetzbar die restlichen 2000€ sind für Bäume, Sträucher, Maschinen etc.

Das heißt hier wären diese 8500€ geteilt durch alle Eigentümer dann absetzbar.

Also nicht wirklich ein "attraktiver Anreiz" um seine alte Spülmaschine reparieren zu lassen


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. April 2008 14:57
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in Ergänzung, es muss unbedingt eine Rechnung beigefügt werden, bei der Angabe der EstE

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 24. April 2008 15:03

Und es muss per Überweisung bezahlt werden - nicht "Kies auf Kralle"

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 24. April 2008 16:36

RÜÜCHTÜÜÜÜÜÜÜÜÜCH :-))


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