Reparierter Auto Reifen/ Zugelassen für 240 km/h: Nagel in der Lauffläche, wurde mit Pressgummi repariert . Kann ich noch höchst Geschwindigkeit fahren?

4 Antworten

Auch wenn schon ein paar ansatzweise richtige Antworten gemacht wurden, möchte ich nochmals eine neue Version beisteuern. Gerade richtige Fachbetriebe reparieren Reifen. Wenn Sie in einem Reifenfachbetrieb waren, denke ich ist die Reparatur perfekt durchgeführt worden. Bedenken hätte ich Grundsätzlich bei Autohäusern (dort ist Reifenservice Lehrlingsarbeit) und Hinterhof- bzw. Feierabendwerkstätten. Gehen Sie mal auf die Seite brv-bonn.de, dort finden Sie Reifenreparaturbetriebe. Vielleicht ist Ihre Reparaturwerkstatt ja dabei. Ich selber repariere auch Reifen mit Y-Kennung (300 km/h). Auch bei meinen eigenen Fahrzeugen, und ich bin bestimmt kein Schleicher... Leider ist auch die Antwort von TransalpTom nur ansatzweise richtig. Wenn es z.B. ein RunFlat-Reifen war, ist immer nur eine Kaltvulkanisation durchzuführen.

Ja, man darf einen Reifen nur reparieren, wnen er danach noch die selbe Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit besitzt.

Bis "H" (210km/h) darf kalt vulkanisiert werden, darüber muß ein warm Vulkanisationsverfahren angewandt werden.

Wenn er fachgerecht repariert wurde (das Loch wird ausgestanzt und neu es Gummi eingesetzt und von Innen ein deckender Flicken aufvulkanisiert), kannst Du ihn uneingeschränktnutzen.

Ein Instandsetzung mit Einschränkung ist nicht zulässig. (Da die Reparatur einem anderne Fahrer nicht bekannt wäre)

Ja, sonst hätte die Werkstatt was gesagt.

Ein wirklicher Fachbetrieb macht heute so etwas nicht mehr! Der Reifen ist allenfalls noch als Reserverad zu gebrauchen!