Reparatur Sat-Anlage - wer zahlt?

3 Antworten

Wenn ihr gemäß Mietvertrag einen Fernsehempfang via SAT gestellt bekommen habt und das hat immer funktioniert und ihr habt vielleicht sogar Antennengebühren bezahlt, muss der Vermieter auf seine Kosten die SAT-Anlage funktionsfähig halten. Wie er das macht, ob Reparatur oder Neu, ist seine Sache.

Stellt Euch mal vor, die Heizung geht kaputt und ihr müßtet gemeinschaftlich 20000 € für die Heizungserneuerung bezahlen...

Das sind Reparaturkosten, die gehen zu Lasten des Vermieters. Ihr braucht es genausowenig zu bezahlen wie einen neuen Heizkessel.

Wenn der Vermieter die Rückzahlung einbehält kürzt ihr einfach (Nach Anmeldung) eure Nebenkostenvorauszahlung um den strittigen Betrag.

In eine NEBENKOSTENabrechnung, gehören weder Reparaturen noch Neuinstallationen oder Modernisierungen, sondern eben ausschließlich NEBENKOSTEN...