Mokli1 am 10.06.2007 um 16:49 Uhr
Gilt die Regelung noch, dass man bis zu einem bestimmten Betrag Reparaturen selbst übernehmen muss? Einer Freundin sind mehrer Fliessen von der Wand gefallen, Eigentümerin weigert sich, Handwerker zu schicken. Sie sagt, Reparaturen bis 75,- Euro sind vom Mieter zu tragen. Meiner Meinung nach gibt es diese Regelung nicht mehr.
Die Kleinreparaturklausel in Mietverträgen ist immer noch gültig, vorausgesetzt sie wurde im Vertrag vereinbart. Wirksam ist die Klausel nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 EUR nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres darf höchstens 300 EUR bzw. 10 Prozent der Jahreskaltmiete betragen und nur Reparaturen an Gegenständen umfassen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist Sache des Vermieters.
Das heißt im Klartext, dass für die Fliesen der Vermieter und nicht der Mieter zuständig ist.

Schönheitsreoparaturen mußt Du tatsächlich bis zu einem bestimmten Betrag selbst zahlen. Aber: Fliesen gehören nach meiner Ansicht nicht darunter, da sie "bauseits" mit dem Objekt verbunden sind. Auch Risse in der Decke oder herabbröckelnder Putz wären keine Folge normalen Wohnens und die Instandsetzung muss der Vermieter tragen.
Leider muß ich dich enttäuschen. Diese Regelung gibt es immer noch. Es sind sogar Kleinreparaturen bis zu 150 Euro im Jahr vom Mieter zu zahlen.

Meines Wissens und der Erklärung des Mietervereins ist die Kleinreparaturklausel nichtig. Und Fliesen müssen vom Mieter selbst erneuert werden. Ich musste sogar meine Wanne selbst fliesen, weil ich keine Dusche wollte, sondern lieber eine Wanne. Die Wanne wurde mir nackt ins Bad gestellt. LG 2kiba