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Reparatur auf Voll oder Teilkasko

gefragt von therealredzac am 19.12.2008 um 16:20 Uhr

Hallo zusammen, in mein Fahrzeug wurde eingebrochen und zerkratzt. Habe dies meiner Versicherung gemeldet, diese hat einen Gutachter beauftragt. In diesem Gutachten steht auf der Frontseite: Teilkaskoschade / Diebstahl. Auf der 2ten Seite steht im Text "wurde auch durch Vandalismus verursacht".

Auf Grund dieses Gutachtens habe ich mein Fahrzeug reparieren lassen. Da auf der Front "Teilkaskoschade / Diebstahl" stand habe ich natürlich das Fahrzeug auch auf Teilkasko reparieren lassen (und auch die Sebstbeteiligung von 150€ bezahlt).

Nach 3 Monaten erhielt ich dann die Nachricht das ich in meiner Vollkasko hoch gestuft werden, da dies ein "Vollkaskoschaden durch Vandalismus" sei.

Ich habe nie zugestimmt oder irgendwo unterschrieben, das ich dies als Vollkaskoschaden reparieren lasse. Hätte ich auch nicht, da zuteuer.

Dürfen die sowas im nachhinein ändern ?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. Dezember 2008 16:22
4x
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Das was auf dem Gutachten steht, ist für die Versicherung nicht maßgeblich. Deine Versicherungsbedingungen zeigen sicher, dass solche Schäden nur durch die Vollkasko abgedeckt sind.

Wahrscheinlich hast Du die Selbstbeteiligung von 150 Euro auch bei der Vollkasko.

Falls nicht, solltest Du den Sachverhalt noch einmal mit der Versicherung besprechen.

Kommentar von therealredzac am 19. Dezember 2008 16:25

Auch wenn das Gutachten von der Versicherung in Auftrag gegeben wurde ? Wiso kann man dann sein Fahrzeug auf "Gutachtenbasis" reparieren lassen ?


anonym
beantwortet von Hankook am 19. Dezember 2008 16:28
1x
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Die Versicherungen stufen gerne schnell hoch, auch bei unverschuldeten Schäden wie bei dir. Normalerweise kenne ich Vandalismus und Einbruch / Diebstahl / Raub / Zerstörung durch Umwelt nur bei Teilkasko, die Vollkasko hat meiner Meinung und Erfahrung nach bei keiner Versicherung was mit deinem Sachverhalt zu tun. Würde klipp und klar eine Rückstufung verlangen, ansonsten eine genaue Begründung schriftlich. Wenn diese unangemessen ist, zum Verkehrsrechtanwalt.. Viel Glück

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 19. Dezember 2008 16:31

Vandalismus wird von der Vollkasko abgedeckt.



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