vollimleben am 05.10.2007 um 21:16 Uhr
mein mann ist nach normalem arbeitsleben rentner geworden nun haben wir mieter im haus wird die miete abgezogen?

Die erworbenen Rentenansprüche haben mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nichts zu tun. Sie müssen nur in einer evtl. zu erstellenden Steuerklärung angegeben werden.

Die Miete aus Vermietung und Verpachtung, die Rente und alle anderen Einkommen werden addiert. Von diesem Betrag unterliegen ab 2005 50% der Einkommensteuer. Der Steuerfreibetrag beträgt 7.664 € für Verheiratete das Doppelte. Der Prozentsatz des zu versteuernden Anteil erhöht sich jedes Jahr um 2 % bis 80 % im Jahr 2020, dann nur noch um 1% bis auf 100% im Jahr 2040
Sie müssen sowohl als Rentner als auch als Vermieter eine Steuererklärung abgeben. Wenden Sie sich, wenigstens beim ersten Mal, an einen Lohnsteuerhilfeverein.
UND - leider - auch bei der Krankenkasse !!!
@ Raimund1:Das höre ich heute erstmals - bitte Grundlage nennen, danke.
auch Rentner bezahlen ihren Krankenversicherungsbeitrag und der bemisst sich immer an der Höhe der einnahmen..
@andreas48:
UND - leider - auch bei der Krankenkasse !!!
Das stimmt nur in der GKV, nicht aber in der PKV, denn da hat der Beitrag mit dem Einkommen nichts zu tun, sondern nur mit dem individuellen Risiko.
was ich nie in Abrede gestellt habe und auch weiß..:-)
danke hast uns sehr geholfen aber muss man sich selbst beim finanzamt melden oder fragen die nach bis jetzt noch nie was gekommen wir wollen nichts verkehrt machen entschuldige wenn ich dich nochmalbelästige
nein, das braichste nicht..das Finanzamt meldet sich von ganz alleine, wenn sie der Meinung sind..also keine Panik..im Zweifelsfall kann man ja mal eine individuelle Steuerberechnung durchführen bzw. durchführen lassen...hat übrigens nichts mit Belästigung zu tun, denn das ist ja eine Ratgeberseite..