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rentner-zusatzeinkommen

gefragt von vollimlebenvollimleben am 05.10.2007 um 21:16 Uhr

mein mann ist nach normalem arbeitsleben rentner geworden nun haben wir mieter im haus wird die miete abgezogen?

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andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Oktober 2007 21:18
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Hilfreichste Antwort

Die erworbenen Rentenansprüche haben mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nichts zu tun. Sie müssen nur in einer evtl. zu erstellenden Steuerklärung angegeben werden.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 5. Oktober 2007 21:21

UND - leider - auch bei der Krankenkasse !!!

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 6. Oktober 2007 01:42

@ Raimund1:Das höre ich heute erstmals - bitte Grundlage nennen, danke.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 6. Oktober 2007 08:08

auch Rentner bezahlen ihren Krankenversicherungsbeitrag und der bemisst sich immer an der Höhe der einnahmen..

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 6. Oktober 2007 18:05

@andreas48:

UND - leider - auch bei der Krankenkasse !!!

Das stimmt nur in der GKV, nicht aber in der PKV, denn da hat der Beitrag mit dem Einkommen nichts zu tun, sondern nur mit dem individuellen Risiko.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 7. Oktober 2007 07:07

was ich nie in Abrede gestellt habe und auch weiß..:-)

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 5. Oktober 2007 21:38

danke hast uns sehr geholfen aber muss man sich selbst beim finanzamt melden oder fragen die nach bis jetzt noch nie was gekommen wir wollen nichts verkehrt machen entschuldige wenn ich dich nochmalbelästige

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 6. Oktober 2007 06:26

nein, das braichste nicht..das Finanzamt meldet sich von ganz alleine, wenn sie der Meinung sind..also keine Panik..im Zweifelsfall kann man ja mal eine individuelle Steuerberechnung durchführen bzw. durchführen lassen...hat übrigens nichts mit Belästigung zu tun, denn das ist ja eine Ratgeberseite..


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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 5. Oktober 2007 23:42
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Die Miete aus Vermietung und Verpachtung, die Rente und alle anderen Einkommen werden addiert. Von diesem Betrag unterliegen ab 2005 50% der Einkommensteuer. Der Steuerfreibetrag beträgt 7.664 € für Verheiratete das Doppelte. Der Prozentsatz des zu versteuernden Anteil erhöht sich jedes Jahr um 2 % bis 80 % im Jahr 2020, dann nur noch um 1% bis auf 100% im Jahr 2040


anonym
beantwortet von meister57 am 5. Oktober 2007 22:17
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Sie müssen sowohl als Rentner als auch als Vermieter eine Steuererklärung abgeben. Wenden Sie sich, wenigstens beim ersten Mal, an einen Lohnsteuerhilfeverein.


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