Mein Vater ist Rentner. Das FA hat im 2001 gesagt, er brauche nun keine EkSt-Erklärung mehr machen. Seine Sparvermögen hat er bei einer Bank und dort einen entsprechenden Freistellungsauftrag. Nun fordert ihn das FA auf, dass er seine Einküfte offenlegt da diese eventuell nachzuversteuern wären. Ich dachte immer, dass alle Zinseinnahmen, die den Freistellungsauftrag übersteigen ohnehin pauschal versteuert und direkt von der Bank ans FA abgeführt werden. Wer weiß dazu etwas! Danke!
Weil Zinseinnahmen auch als Einnahmen gelten und somit bei der Berechnung der Steuerpflicht zugezogen werden.
Die Rente und die Zinseinnahmen werden zusammengerechnet und nach Abzug der möglichen Werbungskosten usw. kann es sein, dass er über dem Grundfreibetrag liegt und Einkommensteuer zahlen muss.

Das, was du dachtest, kommt erst 2009 mit der Abgeltungssteuer. Bisher muss man sich selbst erklären und wenn man das vergißt, macht man sich u.U. einer Steuerhinterziehung schuldig. Die Aufforderung des Finanzamtes bezieht sich nicht auf die Rente, sondern auf sein angelegtes Vermögen. Mehr kann ich aus der Beschreibung nicht entnehmen.

Auch Renten werden besteuert und das nimmt von Jahr zu Jahr zu, sodass zum Schluss die ganze Rente versteuert wird. Da kommt man nicht herum. Ich empfehle grundsätzlich die ESt zu machen, da man ja immer Ausgaben für die Gesundheit und andere Werbungskosten hat.
Kabark am 29. November 2007 13:15 Hier gehts nicht um die Rente sondern um sein Sparguthaben.
Wer gibt denn dem FA sein Sparguthaben an? Selber schuld
Indy72 am 29. November 2007 13:28 Du kannst Werbungskosten (o.ä.) nur geltend machen, wenn Du steuern bezahlen müßtest! Da dies bei Rentnern meistens nicht zutrifft, hat eine freiwillige Einkommenssteuererklärung keinenn Sinn, wes sei denn sie würden als Immobilienbesitzer, Geldanleger oder durch einen Nebenjob doch steuernnzahlen müssen!
demosthenes am 29. November 2007 14:24 @Wolfgang Joost:
Der zu versteuernde Ertragsanteil von Renten wächst zwar jährlich, aber das gilt dann jeweils nur für Neurentner.
Bei Bestandsrentnern bleibt der Ertragsanteil gleich.
Sydney2 am 29. November 2007 22:39 @brettpitt Das Finanzam bekommt daas Sparguthaben auch raus, wenn der Barbeiter etc. das möchte. Des wegen würde ich alle Finanzen offen darlegen. Irgendwann fliegt es ja doch auf und im Nachhinein, dann für 5 Jahre oder so Steuern nachzahlen??? Dann bin ich doch lieber ehrlich.
Nicht der Ertragsanteil bleibt gleich, sondern der steuerfreie Betrag. (Gilt zumindest, wenn irgenwann die Renten steigen :) )
Also 1. Renten waren schon immer steuerpflichtig, nur war der Ertragsanteil mit ca. 26Prozent so gering, das meistens keine Steuer anfile. Jetzt werden von Renten mit mind. die Hälfte versteuert. Als weitere einkünfte zählen u.a. Zinseinnahmen. Sind die sehr hoch kann u. U. eine Steuer anfallen. Nun prüfen die Finanzbehörden von Zeit zu Zeit die Freistellungsaufträge und die Zinserträge ab. Hat jemand zuviel verteilt (Summe der Freistellungsbeträge übersteigt den Sparerfreibetrag) wird er aufgefordert seine Zinseinnahmen offenzulegen. Da die Sparerfreibeträge immer weiter zurück gehen wird das noch ganz viele treffen (notfalls auch die lieben Erben, die rückwirkend nachweisen müssen, das nicht zu viele Zinsen steuerfrei kassiert wurden