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Rentner, selbständig und Gesetzliche Krankenkasse?

gefragt von 338194 am 08.01.2009 um 8:45 Uhr

Gestern gab es eine Diskussion unter Bekannten. Ging darum: Jemand, der selbständig ist, vorher einige Jahre gearbeitet hat, hat nur eine private Krankenhausversicherung. Jetzt wird der 65 und bekommt eine kleine Rente. Wird der wohl in eine normale gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden können? Ich weiß es nicht und die Meinungen gingen auseinander, eine Bekannte meint ja, eine andere nein. Kennt sich hier zufällig jemand damit aus? Würde mich mal interessieren.


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Januar 2009 08:48
3x
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er wird nicht afgenommen, denn er war Privat versichert und es gibt dort u.a, einen Standardtarif für Rentner und außerdem sind ja Altersrückstellungen gebildet und zum anderen steht die Frage, warum sollte die GKV ihn aufnehmen, wenn er niemals etwas in diese eingezahlt hat..

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 8. Januar 2009 08:50

DH

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 08:50

Die Altersrückstellungen gibt es erst seit ca. 10 Jahren, in deren Genuss wird er wohl nur eingeschränkt kommen

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. Januar 2009 08:54

die Alterrückstellungen gibt es schon ewig, da muss ich dir widersprechen..da ich selbst aus der Branche komme bzw. dort mal gearbeitet habe, weiss ich das sehr genau..

Kommentar von NicoleK am 8. Januar 2009 09:13

Richtig!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 09:20

Ich trat 1995 in die PKV ein und ab 1996 wurde die Altersrückstellung ausgewiesen und es ging damals auch durch die Medien, dass ab diesem Zeitpunkt diese Rücksstellungen gebildet werden - Ewige Zeiten ist relativ

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. Januar 2009 09:38

ausgewiesen..aber geben tut es das schon viel länger..zuerst müssen ja wie immer bei Versicherungen Gebühren, Kosten und Provisionen abgezahlt werden, dann geht alles in die Reserven..


anonym
beantwortet von Lissa am 8. Januar 2009 08:49
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Er kommt nur in die Pflichtversicherung der Rentner, wenn er in der letzten Hälfte seines Arbeitslebens (Lehrbeginn bis Tag der Rentenantragstellung) 9/10 der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 8. Januar 2009 08:49

.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 08:54

Ist nicht ganz richtig. Wenn ein Selbständiger wieder ins Angestelltenverhältnis wechselt, bevor er sein 55. Lebenjahr erreicht hat und unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, MUSS er sogar wieder zurück in die GKV - Das war bei mir auch so

Kommentar von Lissa am 8. Januar 2009 08:55

Das stimmt so nicht ganz. Er kann sich auch von der krankenversicherungspflicht befreien lassen und weiter privat versichert bleiben.

Außerdem wäre das eine freiwillige Versicherung, ich schrieb über die Pflichtversicherung.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 09:22

Ich bin NICHT in freiwillig versichert, sondern ganz regulär in der GKV - Ich wäre lieber in der PKV geblieben, was nicht möglich war (Beitragsbemessungsgrenze)

Kommentar von Mietnormade am 8. Januar 2009 09:59

Da hättest Du nur der Umgliederung Widersprechen müssen. Wenn Du unter die Bemessungsgrenze fällst kannst Du, musst aber nicht, in die GKV wechseln.

Kommentar von Lissa am 8. Januar 2009 17:30

Meine Antwort bezieht sich auf die Frage, die hier zuerst gestellt wurde.

Wie und ob du versichert bist, kann ich nicht sagen. Du hättest jedenfalls in der privaten Versicherung bleiben können, derjenige in der Frage muss es.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 8. Januar 2009 08:50
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Wenn er nach seinem 55. Lebensjahr in der privaten Krankenversicherung war, dann hat er keine Möglichkeit mehr, wieder in die GKV zu wechseln.
War er vorher freiwillig in der GKV, dann bleibt er jetzt auch dort, weil ihn die PKV wahrscheinlich nicht mehr nehmen würde.

Kommentar von Rolfp am 8. Januar 2009 08:53

Stimmt,wollte ich auch gerade schreiben.Gib aber dann die Möglichkeit der Beitragsermässigung.Steht alles in der Police

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 09:22

Genau, die Rückstufung in den sog. Elementartarif


anonym
beantwortet von Mietnormade am 8. Januar 2009 09:08
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Das Wechselalter für die GKV liegt bei maximal 55 Jahren. Alle die drüber sind bekommen seid 01.01.2009 den sogenannten Basistarif der PKV angeboten. Also gesetzlicher Schutz zum Beitragssatz von 15,5% der Bemessungsgrenze(So wird der Tarif in der Praxis aussehen). Mit knapp 600 Euro im Monat hat er dann den Krankenversicherungsschutz.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 09:23

Stimmt - DH


zahraa
beantwortet von zahraa am 8. Januar 2009 08:47
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ruf doch mal bei der aok o.ä. an und da kriegste konkretere angaben dazu,ich denke hier gehen die meinungen dann auch auseinander.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 8. Januar 2009 08:47
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Ja er kann jeder Zeit in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln

Kommentar von Lissa am 8. Januar 2009 08:50

Woher hast du diese Weisheit?

Kommentar von chmoti88 am 8. Januar 2009 08:53

weil ich vor 2 Jahren meine Ausbildung in einer Arztpraxis beendet habe und somit sowas in der Berufsschule gelernt habe und dort auch viel mitbekommen hab

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 2. Mai 2009 14:51

Und da war auch die Rede von Selbständigen über 55?

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 08:52

Nein, das ist falsch. Er hätte bis zum 55. Lebensjahr zurück wechseln können. Hat er das versäumt muss ihn die GKV nicht mehr nehmen, was diese in der Regel auch nicht tun


bitmap
beantwortet von bitmap am 8. Januar 2009 08:53
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Kommt drauf an wie lange er selbständig war und wie lange er versicherungspflichtig gearbeitet hat.


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