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Rentenversicherungen usw...

gefragt von StreunerinStreunerin am 23.07.2008 um 13:10 Uhr

Kann man Renten-/ Lebensversichrungen beitragsfrei stellen oder den Beitrag reduzieren im Falle von Arbeitslosigkeit oder Studium ? Gibt das Nachteile(außer dem weniger eingezahlten Geldes) ? ist das immer möglich ?


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 23. Juli 2008 13:24
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Stellt man eine Lebensversicherung beitragsfrei, dann zahlt man nichts mehr ein. Die Lebensversicherung an sich bleibt bestehen, es wird nur nicht weiter eingezahlt. Auf so eine Lösung hat jeder Versicherte Anspruch. Was man aber beachten sollte: nach einer Beitragsfreistellung ändert sich doch einiges am Vertrag. Es gibt ein paar Dinge, die man berücksichtigen sollte. Hier gibt es weitere Informationen: http://www.versicherungs-pol.de/lebensversicherung_beitragsfrei.htm

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 23. Juli 2008 13:27

anonym
beantwortet von FrankoNero am 23. Juli 2008 13:13
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Spezielle Versicherunge bieten das an. Ist aber nicht allgemein üblich.

Musst du mit deiner Versicherung reden.


anonym
beantwortet von monja1995 am 23. Juli 2008 13:15
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Lebensversicherung können für höchstens 3 Jahre und 11 Monate beitragsfrei gestellt werden. Die Versiucherung wird für diesen Zeitraum nur die Zinsen und Überschußanteile für den vorhandenen Betrag weiter zahlen. Nach dieser Zeit mußt Du die Versicherung anschreiben, dass Du sie wieder "aufleben" lassen willst. Dann hast Du die Möglichkeit, Deine Beiträge wieder normal zu zahlen, oder nur mit dem Risikobeitrag weiter zu machen. Näheres dazu kann Dir Dein Versicherungsvertreter oder die Gesellschaft beantworten.


speedy72
beantwortet von speedy72 am 23. Juli 2008 13:15
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Private Renten- und Lebensversicherungen machen das, Nachteile hat man dadurch eigentlich nicht, soviel wie ich weiß! Man kann sie auch auf unbestimmte Zeit stilllegen lassen, habe ich auch schon gemacht, im Falle der Arbeitslosigkeit!


pacole1
beantwortet von pacole1 am 23. Juli 2008 13:15
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Bei Lebensversicherungen bin ich mir sicher, daß das geht.Da die LV dann ruht, genießt Du in der Zeit keinen Versicherungsschutz.Rede aber einfach mal mit Deinem Versicherungsmakler, die sind dann schon bemüht, eine Lösung zu finden.Für die Versicherungsgesellschaft ist es immer am Besten, wenn eine adäquate Lösung gefunden wird, denn LV sind nicht einklagbar.LG pacole1





anonym
beantwortet von bolife am 23. Juli 2008 13:34
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Interessant wäre es vor allem, bei welchem Versicherer du bist? Versicherer Tarif Welcher Status deiner Person? (Arbeitslos/Studium) Sicher nicht beides gleichzeitig.

Mach mal ein paar konkrete Werteangaben.

LG


anonym
beantwortet von modellflieger3 am 24. Juli 2008 19:58
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Hallo,

also, da ich selber Versicherungsfachmann bin hier eine nach Versicherungsvertragsgesetz gültige Info bzw. Beantwortung der Frage zu Beitragsfreistellung und Kündigung bei LV und RV Verträgen.

Nach obigen Gesetz, die für jede Gesellschaft bindend ist, kann man jederzeit eine Beitragsfreistellung beantragen, es wird dann eine sogenannte beitragsfreie Versicherungssumme gebildet die man per Nachtrag schriftlöich mitgeteilt bekommt, finaziell ist kein Nachteil zu befürchten da zwar keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden jedoch das vorhandene Kapital sich weiter durch Überschüsse und den ssognannten rechnungszins vermehrt. Am Ende der Vertrgslaufzeit wird dann das Geld in Form von Kapital bzw. einer lebenslangen Rente ausbezahlt.

Gerne bin ich bereit tel. oder anderweitig noch weiter zu informieren, Tel. 08761-334567 bzw. roland.meyer@wwk.de.


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