Kann man Renten-/ Lebensversichrungen beitragsfrei stellen oder den Beitrag reduzieren im Falle von Arbeitslosigkeit oder Studium ? Gibt das Nachteile(außer dem weniger eingezahlten Geldes) ? ist das immer möglich ?
Stellt man eine Lebensversicherung beitragsfrei, dann zahlt man nichts mehr ein. Die Lebensversicherung an sich bleibt bestehen, es wird nur nicht weiter eingezahlt. Auf so eine Lösung hat jeder Versicherte Anspruch. Was man aber beachten sollte: nach einer Beitragsfreistellung ändert sich doch einiges am Vertrag. Es gibt ein paar Dinge, die man berücksichtigen sollte. Hier gibt es weitere Informationen: http://www.versicherungs-pol.de/lebensversicherung_beitragsfrei.htm
Spezielle Versicherunge bieten das an. Ist aber nicht allgemein üblich.
Musst du mit deiner Versicherung reden.
Lebensversicherung können für höchstens 3 Jahre und 11 Monate beitragsfrei gestellt werden. Die Versiucherung wird für diesen Zeitraum nur die Zinsen und Überschußanteile für den vorhandenen Betrag weiter zahlen. Nach dieser Zeit mußt Du die Versicherung anschreiben, dass Du sie wieder "aufleben" lassen willst. Dann hast Du die Möglichkeit, Deine Beiträge wieder normal zu zahlen, oder nur mit dem Risikobeitrag weiter zu machen. Näheres dazu kann Dir Dein Versicherungsvertreter oder die Gesellschaft beantworten.

Private Renten- und Lebensversicherungen machen das, Nachteile hat man dadurch eigentlich nicht, soviel wie ich weiß! Man kann sie auch auf unbestimmte Zeit stilllegen lassen, habe ich auch schon gemacht, im Falle der Arbeitslosigkeit!
Bei Lebensversicherungen bin ich mir sicher, daß das geht.Da die LV dann ruht, genießt Du in der Zeit keinen Versicherungsschutz.Rede aber einfach mal mit Deinem Versicherungsmakler, die sind dann schon bemüht, eine Lösung zu finden.Für die Versicherungsgesellschaft ist es immer am Besten, wenn eine adäquate Lösung gefunden wird, denn LV sind nicht einklagbar.LG pacole1
Interessant wäre es vor allem, bei welchem Versicherer du bist? Versicherer Tarif Welcher Status deiner Person? (Arbeitslos/Studium) Sicher nicht beides gleichzeitig.
Mach mal ein paar konkrete Werteangaben.
LG
Hallo,
also, da ich selber Versicherungsfachmann bin hier eine nach Versicherungsvertragsgesetz gültige Info bzw. Beantwortung der Frage zu Beitragsfreistellung und Kündigung bei LV und RV Verträgen.
Nach obigen Gesetz, die für jede Gesellschaft bindend ist, kann man jederzeit eine Beitragsfreistellung beantragen, es wird dann eine sogenannte beitragsfreie Versicherungssumme gebildet die man per Nachtrag schriftlöich mitgeteilt bekommt, finaziell ist kein Nachteil zu befürchten da zwar keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden jedoch das vorhandene Kapital sich weiter durch Überschüsse und den ssognannten rechnungszins vermehrt. Am Ende der Vertrgslaufzeit wird dann das Geld in Form von Kapital bzw. einer lebenslangen Rente ausbezahlt.
Gerne bin ich bereit tel. oder anderweitig noch weiter zu informieren, Tel. 08761-334567 bzw. roland.meyer@wwk.de.
Private Rentenversicherung siehe hier: http://www.fwdienste.de/versicherungen/rentenversicherung/rentenversicherung.htm