Rentenrückerstattung als Beamter?!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du weniger als 60 Beitragsmonate hast, kannst du dir die selbst eingezahlten Beiträge nach einer Wartezeit von 24 Monaten als Beamter auszahlen lassen.

Du brauchst da noch nicht Beamter auf Lebenszeit zu sein.

Da im Beamtenrecht inzwischen auch 45 Jahre gefordert sind, um mit 65 die volle Pension zu bekommen und auch die Rentenversicherungszeiten mitzählen, ist eine Erstattung oft nicht mehr sinnvoll.

Außerdem darf man als Beamter freiwillige Beiträge zahlen, um den Rentenanspruch aufzubauen. Das war früher nicht möglich.

Lass dich beraten, ehe du dir Beiträge erstatten lässt.

-Wie lange darf man in die RV nur eingezahlt haben, um generell Anspruch auf Auszahlung zu haben?

Auszahlung in Form von Rückerstattung der Arbeitnehmerbeiträge? 59 Monate maximal.

Zählt die Ausbildungszeit auch dazu? In dieser Zeit habe ich ja auch RV bezahlt?

Ja.

Kann man bereits Antrag stellen, wenn man Beamter auf Widerruf ist, sprich Beamtenanwärter, oder erst ab Beamter auf Widerruf oder gar auf Lebenszeit?

Kann sein, dass er dann abgelehnt wird. Denn Probe oder Widerruf beinhalten ja, dass deine Verbeamtung nicht endgültig entschieden ist.

Wenn du zum Zeitpunkt der Verbeamtung bereits 60 Beiträge in die Rentenversicherung geleistet hast, hast du ja bereits einen Rentenanspruch. Diesen bekommst du im Rentenalter neben der Pension ausgezahlt.

Die Erstattung der ARBEITNEHMER-Beiträge bekommst du nur, wenn auszuschließen ist, dass du einen Rentenanspruch erwirbst.

Die Arbeitgeberanteile bleiben auf jeden Fall im Rententopf.

Automatisch wird gar nichts ausgezahlt. Es könnte ja auch sein, dass du später den Rentenanspruch noch vervollständigst.

Ich schließe mich meinen Vorredner größtenteils an.

Erstattet bekommst Du Deine Beiträge frühestens 24 Monate nachdem Du versicherungsfrei, also Beamter, geworden bist.

Hallo,

eine Erstattung ist erst mit Erreichen der Regelaltersrente (65 bis 67 Jahre) möglich - aber nur, wenn dann keine 60 Beitragsmonate in der Rentenversicherung vorhanden sind.

Wenn man 60 Beitragsmonate in der Rentenversicherung zusammen hat, erhält man später eine Altersrente. Azubizeiten mit RV-Beitragszeiten werden wie normale Zeiten gezählt.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf

Gruß

RHW