ich habe eine schlimme Rheumaform und kann vor allem meine Hände nicht mehr richtig gebrauchen. Meine Freunde raten mir dazu einen Rentenantrag zu stellen, weil mein jetziger Arbeitsvertrag Mitte des Monats ausläuft und keine wirkliche Aussicht auf Besserung besteht. Ein Antrag auf Schwerbeschädigung läuft, aber ich habe noch keinen Bescheid. Wie gehe ich am sinnvollsten vor. Ich war erst 5 Wochen in der Kur (weil es mir so schlecht ging aber während der Zeit knapp 2 Wochen im Krankenhaus und habe dann die Reha weitergemacht) danach habe ich, obwohl ich eigentlich krank war meine restlichen Urlaubstage (16) genommen und bin jetzt wieder krankgeschrieben. Bekomme ich nach dem 15. Krankengeld oder Arbeitslosengeld? Ich habe sonst nie krankgefeiert, weil ich meinen Job nicht gefährden wollte, hat leider trotzdem nicht geklappt (befristeter Arbeitsvertrag)... meint ihr ich hätte überhaupt eine Chance auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente? wenn ja, wie gehe ich am besten vor und wie hoch wird die wohl sein? Eine Umschulung würde ich evtl auch bekommen, aber ohne Hände und mit fast 50 habe ich wenig Chancen danach einen Job zu bekommen. Ich wüßte auch gar nicht als was ich mich umschulen lassen könnte bei meiner Gesundheit... Vielen Dank für eure Hilfe
Das besprichst Du am Besten mit Deinem behandelnden Arzt.

Meine Schwester ging mit 28 Jahren in Rente,sie leidet seit Ihrer Geburt an Gelenkrheuma.Ich an Deiner Stelle würde mal mit Deinem Arzt darüber sprechen zumal Dein Leiden wohl nicht besser sondern schlechter werden wird.

Der Weg ist erst zum Hausarzt( alles mit ihm Besprechen ) und der stellt einen Antrag auf eine Heilkur und in der Kur muß man dann den Antrag auf Rente mit den zuständigen Ärzten Besprechen. So war es bei meinen Freund ( 43 ) Meist ist das der Beste Weg.
zunächst bekommt man 18 Monate Krankengeld, dann wird man von der Krankenkasse ausgesteuert und muss sich beim Arbeitsamt melden. Man bekommt dann Arbeitslosengeld auf der Grundlage des Krankengeldes. Wenn der Amtsarzt z.B. feststellt, dass wegen Krankheit eine Vermittlung zu einem neuen Arbeitgeber nicht geht, wird er entweder empfehlen einen Rentenantrag oder selbt nach §115SGB eine Umdeutung Reha in rente beantragen. Dann wird von der Rentenversicherung geprüft, ob dem Rentenantrag stattgegeben werden kann. Wichtig wäre zu wissen, wie Sie im Rehaentlassungsbericht beurteilt wurden für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daran orientiert sich auch der Rentenversicherer. Grundsätzlich kann auch mit 49 Jahren oder jünger einem Rentenantrag stattgegeben werden.