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Rentenantrag

gefragt von tagesklinik am 20.07.2009 um 12:11 Uhr

Ich habe eine Ablehnung auf meinen Rentenantrag bekommen. Muß die LVA mir ein Gutachten zukommen lassen, damit ich Einspruch einlegen kann? Ich muß doch wissen, wogegen ich Widerspruch einlege, Auf meine telefonische Anfrage hieß es, sie würden keine Gutachten rausschicken. Ich meine aber, ich habe ein Recht darauf, was üb er mich geschrieben wird, zumal der Gutachter in 2 Minuten mit der Untersuchung fertig war.


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anonym
beantwortet von Hasenpub am 20. Juli 2009 12:13
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Du hast doch eine ablehnung bekommen, darauf sollte dein Wiederspruchsrecht stehen, leg geben diesen Ablehnungsbescheid, dann widerspruch ein


Praline
beantwortet von Praline am 20. Juli 2009 12:14
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Mach Wiederspruch - aber dalli, bitte!


anonym
beantwortet von ingridshaus am 20. Juli 2009 12:16
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Den Quatsch kenne ich zur Genüge. Gehe zum VDK, die machen alles für Dich, brauchst Dich um nichts zu kümmern, bekommst - wenn nötig - auch einen Anwalt.


tostva
beantwortet von tostva am 20. Juli 2009 13:00
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Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Die schicken dich dann wahrscheinlich zu nem zweiten Gutachter, war bei mir auch so. Und wenn das auch nicht zum gewünschten Ergebnis führt, Klage beim Sozialgericht einreichen.


PetraBinsmaier
beantwortet von PetraBinsmaier am 21. Juli 2009 22:02
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Sie müssen innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angebenen Frist Widerspruch bei der Behörde einlegen. Sie können Antrag auf Einsicht in Ihre Akte stellen; sofern nichts dagegen spricht, dem Antrag also stattgegeben wird, können Sie bei der aktenführenden Behörde Akteneinsicht nehmen. Wenn Sie das Verfahren alleine weiter führen wollen, ist es aber das pragmatischste, wenn Ihr behandelnder Arzt das Gutachten anfordert und Sie dann auch gleich die Widerspruchsbegründung mit ihm besprechen (ich hoffe für Sie, er nimmt sich dafür die Zeit und hat ausreichend Ahnung von der Materie...). Viel Erfolg!


anonym
beantwortet von Lissa am 21. Juli 2009 23:42
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In deinem Rentenbescheid steht, aus welchem Grund dir keine Rente gezahlt wird.

Dagegen musst du Widerspruch erheben.

Schreib dazu, dass du dafür das eine Kopie des Gutachtens benötigst.

Es kann sein, dass dieses nur an deinen behandelnden Arzt geschickt wird, deshalb besprich das mit ihm und lass es dann dahin schicken.


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