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RENTENANSPRUCH NACH SCHEIDUNG??

gefragt von ollemama am 09.07.2009 um 7:01 Uhr

Wenn sich ein Ehepaar nach 28 Jahren Ehe scheiden lässt, beide eine zweite Ehe mit anderen Partnern eingehen und die Frau nun in der zweiten Ehe Witwe wird, hat sie dann auch einen Rentenanspruch aus ihrer ersten Ehe, wenn der damalige Ehemann verstirbt? Vielen Dank für die Infos! Viele Grüße


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Ouuups
beantwortet von Ouuups am 9. Juli 2009 07:03
6x
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Der Anspruch aus der ersten Ehe wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens geklärt und im so genannten Versorgungsausgleich festgelegt. Er bezieht sich auch nur auf die Zeit, die die Ehe bestanden hat.

Dieser Anspruch geht durch eine erneute Heirat nicht verloren.

Kommentar von FreeEagle am 9. Juli 2009 08:32

Dem ist nichts hinzuzufügen. DH!

Kommentar von ollemama am 11. Juli 2009 15:05

Vielen Dank für die Info! Hilft mir wirklich weiter! Super!



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