Wenn sich ein Ehepaar nach 28 Jahren Ehe scheiden lässt, beide eine zweite Ehe mit anderen Partnern eingehen und die Frau nun in der zweiten Ehe Witwe wird, hat sie dann auch einen Rentenanspruch aus ihrer ersten Ehe, wenn der damalige Ehemann verstirbt? Vielen Dank für die Infos! Viele Grüße
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Der Anspruch aus der ersten Ehe wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens geklärt und im so genannten Versorgungsausgleich festgelegt. Er bezieht sich auch nur auf die Zeit, die die Ehe bestanden hat.
Dieser Anspruch geht durch eine erneute Heirat nicht verloren.
Dem ist nichts hinzuzufügen. DH!
Vielen Dank für die Info! Hilft mir wirklich weiter! Super!