Ich bin im Januar 1961 geb.habe einen Schwerbehindertenausweis mit dem crad 50% Merkzeichen G und unbefristet steht mir trotz des Geurtsjahres 1961 eine Mindererwerbsunfähigkeitsrente zu. Oder ähnliches

In jeder mittelgroßen Stadt ist die Rentenversicherung mit Filialen vertreten. Geh dahin, die Mitarbeiter werden Dir gern weiterhelfen.

Guten Morgen, diese Frage solltest Du Deinem Rententräger stellen. Dort erhälst Du Auskünfte über Rentenansprüche die Dir zustehen. Ich denke mal, da es sich im Sozialversicherungsbereich um ein sehr komplexes Thema handelt, dass Du hier nicht die gewünschten Auskünfte bekommst. LG TawaGirl

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Ist es jedoch nicht so, dass es einen Unterschied zwischem dem Grad der Schwerbehinderung und dem der Erwerbsunfähigkeit besteht?
Das könnte doch bedeuten, dass Du mit 50% Schwerbehinderung nicht automatisch auch erwerbsunfähig bist.
Du kannst vielleicht Deinen Beruf nicht mehr ausüben, aber vielleicht nach einer Umschulung einen anderen.
Evtl. kann Dir zur Erwerbsunfähigkeit die Berufsgenossenschaft oder Deine Krankenkasse, aber auch Dein Rentenversicherungsträger weiter helfen.
bei 50 % bist du ja nicht erwerbsunfähig, sondern nur eingeschränkt für bestimmte Tätigkeiten einsetzbar. Du kriegst eher eine Umschulung als eine Erwerbsunfähigkeitsrente

Ein GdB von 50 und der entsprechende Ausweis sind überhaupt kein Grund für Rente. Wenn Du Deinen Beruf aufgrund Deiner Schwerbehinderung nicht mehr ausüben kannst, dann setz Dich über Deinen Hausarzt mit der Rentenkasse in Verbindung, daß die Dir eine Umschulung finanzieren. Es gibt Berufsförderungswerke, die hervorragende Bedingungen für Reha-Umschüler bieten.
Mein Mann wurde nach seiner schweren Wirbelsäulen-OP auch umgeschult und ist im neuen Beruf voll arbeitsfähig. Er ist im April 61 geboren und somit unter diese Stichtagsregelung gefallen. Alle die bis 31.12.60 geboren sind, hätten seine Erkrankung als Berufskrankheit mit entsprechendem Rentenanspruch anerkannt bekommen, er nicht mehr.

es hängt von deinen krankheiten ab und von der gutmütigkeit des amtes.
meine mutter, 1944 geboren hat COPD seit 40 jahren und verschiedene anderen Leiden wie Herzkrankheiten und Neuropatien und sie hat keine erwerbsminderungsrente gekriegt. selbst mit anwalt wurde diese abgelehnt obwohl sie daheim seit 20 jahren rollator, badewannenlifter und sauerstoffgerät hat. wir sind echt froh dass sie nun ihre altersrente erhalten hat. uns hatte es nur nerven und geld gekostet und gebracht hatte es nichts
hatte was vergessen: sie hat 80% schwerbehinderung und buchstabe G... also mach dir nicht zu große hoffnungen... leider
Eine Schwerbehinderung hat nicht unbedingt etwas mit einem Rentenanspruch zu tun. Man jann mit 50 Grad der Behinderung (GdB), die nach 11/2000 anerkannt wurden, mit 63 Jahren in Rente gehen ohne Abzüge. Davor richtet sich ein Rentenaspruch danach, ob man noch eine wie auch immer geartete Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden täglich verrichten kannk