gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


rentenanspruch bei schwerbehindertenausweis

gefragt von maxpeter6161 am 10.10.2009 um 8:49 Uhr

Ich bin im Januar 1961 geb.habe einen Schwerbehindertenausweis mit dem crad 50% Merkzeichen G und unbefristet steht mir trotz des Geurtsjahres 1961 eine Mindererwerbsunfähigkeitsrente zu. Oder ähnliches


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

rente (1509)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


LunaS57
beantwortet von LunaS57 am 10. Oktober 2009 08:54
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In jeder mittelgroßen Stadt ist die Rentenversicherung mit Filialen vertreten. Geh dahin, die Mitarbeiter werden Dir gern weiterhelfen.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 10. Oktober 2009 08:57
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Guten Morgen, diese Frage solltest Du Deinem Rententräger stellen. Dort erhälst Du Auskünfte über Rentenansprüche die Dir zustehen. Ich denke mal, da es sich im Sozialversicherungsbereich um ein sehr komplexes Thema handelt, dass Du hier nicht die gewünschten Auskünfte bekommst. LG TawaGirl


MojitoTom
beantwortet von MojitoTom am 10. Oktober 2009 08:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Ist es jedoch nicht so, dass es einen Unterschied zwischem dem Grad der Schwerbehinderung und dem der Erwerbsunfähigkeit besteht?
Das könnte doch bedeuten, dass Du mit 50% Schwerbehinderung nicht automatisch auch erwerbsunfähig bist.
Du kannst vielleicht Deinen Beruf nicht mehr ausüben, aber vielleicht nach einer Umschulung einen anderen.
Evtl. kann Dir zur Erwerbsunfähigkeit die Berufsgenossenschaft oder Deine Krankenkasse, aber auch Dein Rentenversicherungsträger weiter helfen.


fauzi1
beantwortet von fauzi1 am 10. Oktober 2009 09:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei 50 % bist du ja nicht erwerbsunfähig, sondern nur eingeschränkt für bestimmte Tätigkeiten einsetzbar. Du kriegst eher eine Umschulung als eine Erwerbsunfähigkeitsrente


helrich
beantwortet von helrich am 10. Oktober 2009 09:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein GdB von 50 und der entsprechende Ausweis sind überhaupt kein Grund für Rente. Wenn Du Deinen Beruf aufgrund Deiner Schwerbehinderung nicht mehr ausüben kannst, dann setz Dich über Deinen Hausarzt mit der Rentenkasse in Verbindung, daß die Dir eine Umschulung finanzieren. Es gibt Berufsförderungswerke, die hervorragende Bedingungen für Reha-Umschüler bieten.

Mein Mann wurde nach seiner schweren Wirbelsäulen-OP auch umgeschult und ist im neuen Beruf voll arbeitsfähig. Er ist im April 61 geboren und somit unter diese Stichtagsregelung gefallen. Alle die bis 31.12.60 geboren sind, hätten seine Erkrankung als Berufskrankheit mit entsprechendem Rentenanspruch anerkannt bekommen, er nicht mehr.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 10. Oktober 2009 09:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es hängt von deinen krankheiten ab und von der gutmütigkeit des amtes.

meine mutter, 1944 geboren hat COPD seit 40 jahren und verschiedene anderen Leiden wie Herzkrankheiten und Neuropatien und sie hat keine erwerbsminderungsrente gekriegt. selbst mit anwalt wurde diese abgelehnt obwohl sie daheim seit 20 jahren rollator, badewannenlifter und sauerstoffgerät hat. wir sind echt froh dass sie nun ihre altersrente erhalten hat. uns hatte es nur nerven und geld gekostet und gebracht hatte es nichts

hatte was vergessen: sie hat 80% schwerbehinderung und buchstabe G... also mach dir nicht zu große hoffnungen... leider


anonym
beantwortet von chris48 am 13. Oktober 2009 16:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Schwerbehinderung hat nicht unbedingt etwas mit einem Rentenanspruch zu tun. Man jann mit 50 Grad der Behinderung (GdB), die nach 11/2000 anerkannt wurden, mit 63 Jahren in Rente gehen ohne Abzüge. Davor richtet sich ein Rentenaspruch danach, ob man noch eine wie auch immer geartete Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden täglich verrichten kannk


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    RENTENANSPRUCH NACH SCHEIDUNG??

    Rente für Hausfrau

    Rente < € 700, Zuschuß vom Amt?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.