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Rentenabzüge ja oder nein?

gefragt von Wurzel50 am 15.02.2009 um 13:54 Uhr

Ich möchte einer guten Freundin bei Ihrem Rentenantrag behilflich sein, sie ist Krebskrank. Hat 49 Jahre eingezahlt und hat die Auskunft bekommen, wenn sie jetzt EU-Rente beantragt...( sie wird in diesem Jahr 60) muss sie mit Abzügen bei der Altersrente rechnen!? Zur Zeit erhält sie noch Arbeitslosengeld, musste aber den Rentenantrag auf drängen des AA stellen. Der Rentenberater in der Reha hat ihr aber gesagt, sie muesse NICHT mit Abzügen rechnen. Ja was ist denn nun richtig? Ich möchte ihr auch keine falschen Infos geben. Danke für Eure Hilfe im voraus

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anonym
beantwortet von ziegenhirte am 15. Februar 2009 13:56
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zunächst einmal einen antrag stellen auf erwerbsminderung, bei krebsleiden ist das gar kein problem. dann wird ihr mindestens 50% erwerbsminderung zugesprochen und somit erhält sie auch die volle rente ohne kürzung also.


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 15. Februar 2009 13:56
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Erstens ist es eine Frechkeit vom Arbeitsamt, Leute in die Rente zu drängen. Solange sie Anspruch auf ALG 1 hat, sollte sie das beziehen.

Sie hat schliesslich ihre Versicherungsbeiträge dafür gezahlt.

Wenn Sie schwerbeschädigt hast, kann der Abzug auch bei der normalen Rente unter gewissen Voraussetzungen wegfallen.

Mach vorsichtshalber eine schriftliche Eilanfrage an die Rentenversicherung BUND, falls kein Rentenberater bei euch vor Ort ist.

EU-Rente ist bis zum normalen Renteneintritt ohne Abzug, wird aber immer wieder geprüft, ob die Voraussetzungen noch voerliegen


anonym
beantwortet von ManfredP am 15. Februar 2009 14:06
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Beim Versorgungsamt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen das dürfte das ganze erleichtern. Evtl. eine kostenlose Beratung bei Deiner nächsten VdK-Ortsgruppe nehmen.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 15. Februar 2009 14:54


anonym
beantwortet von jotde01 am 15. Februar 2009 13:58
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es gibt auf fast allen Ämtern eine Rentenberatung, die das genau beurteilen können. Aber mit 60 Jahren werden noch keine 49 Jahre Rentenbeiträge eingegangen sein...


anonym
beantwortet von rebertho am 15. Februar 2009 13:55
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60 - 49 nach Adam Riese 11 - hat sie schon mit elf Jahren Rente eingezahlt??

Kommentar von Wurzel50 am 15. Februar 2009 14:12

habe mich natürlich verschrieben, sie hat mit 15 ihre ausbildung begonnen, also 45 jahre, danke für den hinweis und Eure Hilfe, gruss wurzel


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 15. Februar 2009 13:55
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Sie bekommt wohl wirklich keine Abzüge, weil sie ja bis zum normalen Renteneintritt die EU Rente bekommt.


pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 15. Februar 2009 14:01
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Krebskranke sind zu 100% Erwerbsunfähig und werden auch so behandelt. Sie bekommt die volle EU-Rente bis zum Eintritt der Altersrente. Auch diese Zeiten sind Rentenbezugszeiten, werden als Ersatzzeiten bei der Altersrente berücksichtigt und führen in keinem Fall dazu, dass die Altersrente gekürzt wird.

Aber den Antrag schnellstens stellen, es dauert in der Regel bis zu 6 Monate, bis der Antrag beschieden wird.

Im übrigen.... das sind alles meine eigenen Erfahrungen mit meiner verstorbenen Frau.

Kommentar von 2b22be813cab07bf88e585b60647e68fsmallswenw am 15. Februar 2009 14:07

was ist eine eu rente?


swenw
beantwortet von swenw am 15. Februar 2009 14:00
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so wie ich das sehe geht es hier um eine rente wegen erwerbslosigkeit und nicht um altersrente. das sind zwei verschiedene par schuhe. wenn sie vorzeitig in altersrente geht ist es nun mal so vom gesetzgeber vorgeschrieben. rente wegen erwerbslosigkeit kann man jeder zeit beantragen wenn eine einschränkung vorliegt. da wird sie zu einem gutachter bestellt. dieser teilt dann der rv mit wie hoch die einschränkung liegt. ich würde diesen zweiten weg wählen da sie auf diese weise keine abzüge in der altersrente hinnehmen muss.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 15. Februar 2009 13:58
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Bei den Angaben stimmt etwas nicht:Wenn die Freundin in diesem Jahr 60 Jahre alt wird,kann sie nicht schon 49 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Kommentar von Wurzel50 am 15. Februar 2009 14:17

sorry hatte mich verschrieben


anonym
beantwortet von zetix am 15. Februar 2009 13:57
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Frag bei www.ihre-vorsorge.de nach. Da antwortet u.a. auch immer ein Rentenexperte mit auf Deine Frage.


konny27
beantwortet von konny27 am 15. Februar 2009 13:55
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Scheissssss egal,weiß sie ob sie je Altersrentner wird?Soll sie sich jetzt mit der Rente noch paar schöne Tage machen.


anonym
beantwortet von Lissa am 15. Februar 2009 21:10
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Am besten vereinbart ihr einen Termin bei der Rentenversicherung.

Falls sie eine Erwerbsminderungsrente bekommt, wird sie in gleicher Höhe eiter gezahlt, wenn sie in eine Altersrente umgewandelt wird.


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