Ich möchte einer guten Freundin bei Ihrem Rentenantrag behilflich sein, sie ist Krebskrank. Hat 49 Jahre eingezahlt und hat die Auskunft bekommen, wenn sie jetzt EU-Rente beantragt...( sie wird in diesem Jahr 60) muss sie mit Abzügen bei der Altersrente rechnen!? Zur Zeit erhält sie noch Arbeitslosengeld, musste aber den Rentenantrag auf drängen des AA stellen. Der Rentenberater in der Reha hat ihr aber gesagt, sie muesse NICHT mit Abzügen rechnen. Ja was ist denn nun richtig? Ich möchte ihr auch keine falschen Infos geben. Danke für Eure Hilfe im voraus
zunächst einmal einen antrag stellen auf erwerbsminderung, bei krebsleiden ist das gar kein problem. dann wird ihr mindestens 50% erwerbsminderung zugesprochen und somit erhält sie auch die volle rente ohne kürzung also.

Erstens ist es eine Frechkeit vom Arbeitsamt, Leute in die Rente zu drängen. Solange sie Anspruch auf ALG 1 hat, sollte sie das beziehen.
Sie hat schliesslich ihre Versicherungsbeiträge dafür gezahlt.
Wenn Sie schwerbeschädigt hast, kann der Abzug auch bei der normalen Rente unter gewissen Voraussetzungen wegfallen.
Mach vorsichtshalber eine schriftliche Eilanfrage an die Rentenversicherung BUND, falls kein Rentenberater bei euch vor Ort ist.
EU-Rente ist bis zum normalen Renteneintritt ohne Abzug, wird aber immer wieder geprüft, ob die Voraussetzungen noch voerliegen
Beim Versorgungsamt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen das dürfte das ganze erleichtern. Evtl. eine kostenlose Beratung bei Deiner nächsten VdK-Ortsgruppe nehmen.
DaSu81 am 15. Februar 2009 14:54 es gibt auf fast allen Ämtern eine Rentenberatung, die das genau beurteilen können. Aber mit 60 Jahren werden noch keine 49 Jahre Rentenbeiträge eingegangen sein...
60 - 49 nach Adam Riese 11 - hat sie schon mit elf Jahren Rente eingezahlt??
habe mich natürlich verschrieben, sie hat mit 15 ihre ausbildung begonnen, also 45 jahre, danke für den hinweis und Eure Hilfe, gruss wurzel

Sie bekommt wohl wirklich keine Abzüge, weil sie ja bis zum normalen Renteneintritt die EU Rente bekommt.

Krebskranke sind zu 100% Erwerbsunfähig und werden auch so behandelt. Sie bekommt die volle EU-Rente bis zum Eintritt der Altersrente. Auch diese Zeiten sind Rentenbezugszeiten, werden als Ersatzzeiten bei der Altersrente berücksichtigt und führen in keinem Fall dazu, dass die Altersrente gekürzt wird.
Aber den Antrag schnellstens stellen, es dauert in der Regel bis zu 6 Monate, bis der Antrag beschieden wird.
Im übrigen.... das sind alles meine eigenen Erfahrungen mit meiner verstorbenen Frau.
swenw am 15. Februar 2009 14:07 was ist eine eu rente?

so wie ich das sehe geht es hier um eine rente wegen erwerbslosigkeit und nicht um altersrente. das sind zwei verschiedene par schuhe. wenn sie vorzeitig in altersrente geht ist es nun mal so vom gesetzgeber vorgeschrieben. rente wegen erwerbslosigkeit kann man jeder zeit beantragen wenn eine einschränkung vorliegt. da wird sie zu einem gutachter bestellt. dieser teilt dann der rv mit wie hoch die einschränkung liegt. ich würde diesen zweiten weg wählen da sie auf diese weise keine abzüge in der altersrente hinnehmen muss.

Bei den Angaben stimmt etwas nicht:Wenn die Freundin in diesem Jahr 60 Jahre alt wird,kann sie nicht schon 49 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
sorry hatte mich verschrieben
Frag bei www.ihre-vorsorge.de nach. Da antwortet u.a. auch immer ein Rentenexperte mit auf Deine Frage.
Scheissssss egal,weiß sie ob sie je Altersrentner wird?Soll sie sich jetzt mit der Rente noch paar schöne Tage machen.
Am besten vereinbart ihr einen Termin bei der Rentenversicherung.
Falls sie eine Erwerbsminderungsrente bekommt, wird sie in gleicher Höhe eiter gezahlt, wenn sie in eine Altersrente umgewandelt wird.