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Rente wegen Erwerbsminderung: Anspruch und Antragstellung?

gefragt von tomscheck am 29.07.2009 um 17:09 Uhr

In unserem Bekanntenkreis wird das Thema Erwerbsminderung aktuell diskutiert, weil ein guter Freund von uns davon wahrscheinilch betroffen ist. Könnt ihr mir in diesem Zusammenhang sagen, wer Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung hat und wie die Formalitäten bezüglich der Antragstellung geregelt werden?


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anonym
beantwortet von Jodihio am 29. Juli 2009 17:32
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Hilfreichste Antwort

1.Zunächst sollte diese Thema mit dem Hausarzt/Fachärzten besprochen werden.

2.Parallel dazu bietet es sich an, eine Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de9196

Das Versorgungsamt entscheidet dann nach Aktenlage (medizinischer Befunde der angeschriebenen Ärzte) in wieweit eine Behinderung vorliegt. Sind die Diagnosen nicht eindeutig genug, wird ein Gutachten durch ein städtisches Gesundheitsamt o.a. eingefordert.

3.Jede Stadt/Kommune hat idR ein Rentenamt. Dort bekommst Du/ihr auf jeden Fall eine angemessene Beratung und Unterstützung bei der Antragsabgabe.

Der zuständige Rentenversicherer benötigt die gleichen medizinischen Unterlagen wie das Versorgungsamt. Der Rentenvesricherungsträger beauftragt idR einen Vertrauensarzt welcher eine Untersuchung durchführt. Fahrtwege etc. werden erstattet.

Wichtig ist, dass ausreichend Unterlagen für die Kontenklärung vorhanden sind... dass ist der umfangreichste Abschnitt, da idR einige Arbeitsnachweise, Wehrdienstzeiten und Ausbildungen/Umschulungen noch nachgewiesen werden müssen. Hier ist das Rentenamt aber behilflich und gibt einem Tips wie man evtl. noch Nachweise erhalten kann.

  1. Die Erwerbsminderungrente wird meistens befristet beschieden, sodass eine Überprüfung der Erwerbsfähigkeit meistens nach 2 Jahren erneut durchgeführt wird. D.h. dass die Erwerbsminderungsrente nicht automatisch bedeutet, dass man für immmer "ausgesteuert" wird. Kannn den einen oder anderen ja auch beruhigen, wenn sich die Frage nach dem "warum jetzt schon Rentner? stellt.

Hoffe das bringt Euch etwas weiter.


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kikkerl
beantwortet von kikkerl am 29. Juli 2009 17:13
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da muss alles über die LVA gehen. sprich mal mit deinem Arzt darüber und mit dem Arbeitsamt doch ich warne dich, es wird ein höllischer weg!!! Meine Mutter hat nun 70% behinderung und Buchstabe HG und was noch alles und wird immer noch als arbeitsfähig eingestuft. zum Glück hat sie im Oktober altersrente.

wünsche auf jeden fall starke nerven.....


anonym
beantwortet von Lissa am 29. Juli 2009 17:43
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Anspruch hat man, wenn man 5 Beitragsjahre hat und wenn man in den letzten 5 Jahren vor dem Krankheitsfall mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen hat.

Ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung kann Klarheit bringen.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 30. Juli 2009 07:23

zwischen recht haben und recht kriegen ist ein gewaltiger unterschied. meine Mutter hat 30 Jahre lang ununterbrochen gearbeitet!


anonym
beantwortet von vlavielle am 31. August 2009 08:57
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Liegt überhaupt eine Erwerbsminderung vor? Wenn ja ist diese beruflich ausgelöst? Dann ist der richtige Ansprechpartner zunächst die Berufsgenossenschaft. Aber ich ginge zum Hausarzt und würde das besprechen, ob eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt.Wenn das der Fall ist an die Deutsche Rentenversicherung wenden, einige Leute haben noch nicht umgesetzt, dass es nur noch die Deutsche Rentenanstalt gibt. Beachte das eine EU-Rente nur begrenzt bezahlt wird und hier Fristen eingehalten werden müssen. LG


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