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Rente nach Kurzarbeit

gefragt von Rainerd am 06.11.2009 um 11:20 Uhr

In unserer Firma wird ab 01.12.09 kurz gearbeitet, um Arbeitsplätze zu sichern. Ich selbst stehe jedoch 7 Monate vor dem Renteneintritt. D.h. mein Arbeitsvertrag läuft am 31.06.10 aus. Somit habe ich selbst keinen Vorteil bez. Arbeitsplatzsicherung, müsste jedoch eine Minderung meiner Rentenbezüge ein Leben lang hin nehmen, da für die nächsten 7 Monate auf Grund der Kurzarbeit nur verringerte Beträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.

Bin ich in diesem Falle verpflichtet, an der Kurzarbeit teizunehmen?

Wenn ja, besteht die Möglichkeit, den monatlichen Fehlbetrag aus eigener Tasche an die Rentenkasse zu bezahlen?


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anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 6. November 2009 11:26
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Hilfreichste Antwort

Die Kürzung der Rentenbeiträge ist so minimal, das dürftest Du kaum an der Rente merken. Zur Berechnung schau mal hier: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Rechtsfrage-Rechtsfrage;art15391,2731385 außerdem hast Du Dein ganzen Leben Rentenpunkte gesammelt!


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peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 6. November 2009 11:22
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Das beste um eine 100%ige Aussage zu bekommen, ist die Frage an Deine Rentenversicherung zu stellen. Es gibt doch Beratungsstellen, wende Dich an sie.


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 6. November 2009 11:25
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das ist eine sehr gute Frage. Mein Vater steht auch kurz vor dem Renteneintritt, macht aber Altersteilzeit und bei denen wurde das durch die IG Metall (also Tariflich)ausgeschlossen das diese Altersteilzeitler an der Kurzarbeit teilnehmen dürfen.Demzufolge ist er momentan an mehreren Tagen im Besengeschwader eingeteilt da alle Maschinen stehen und andere Arbeiter wegen der Kurzarbeit daheim sind.vllt. hilft dir da ein anruf bei der gewerkschaft was oder direkt beim Rententräger.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 6. November 2009 11:32

Bei ATZ-Teilnehmern würde das mit der Kurzarbeit auch gar nicht gehen, weil sich die Arbeitszeit dann nicht über den ATZ-Zeitraum entsprechend verteilen liesse!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. November 2009 11:31
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Ausgenommen aus der Kurzarbeit wird man nicht aus persönlichen Gründen, sondern nur dann, wenn es für den Betriebsablauf notwendig ist! Dann können einzelne Personen oder Abteilungen ausgenommen werden. Freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse sind zwar möglich, aber man müßte wirklich mal ausrechnen, ob einem die Brühe so nicht teurer kommt, als die Brocken!


raimo
beantwortet von raimo am 6. November 2009 11:32
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Wie kommst Du auf Rentenminderung bei Kurzarbeit? 7 Monate Kurzarbeit haben kaum einen wahrnehmbaren Einfluss auf deine Rente. Also halt durch. Anders wird es wenn dir dein Betrieb kündigt. Mit deinem Rentenbeitrag erwirbst Du nur Rentenpunkte aus denen Deine spätere Rente errechnet wird. Fehlende Rentenbeiträge können nachgezahlt werden, ist aber im Verhältnis der zu erwartenden Rente nicht empfehlenswert. Bitte Google auf "Rente".



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