hi,
ich habe eine frage angenommen ich bin 54:
ich arbeite in der industrie seit 35 jahren mit 54 wird mir 50.000 euro abfindung angeboten ich nehme das angebot an !
jetzt kommt der teil was ich wissen will :
ich bekomme 18 monate arbeitslosengeld nach 18 monaten müsste ich ja hartz 4 bekommen aber wegen der abfindung wird es mir angerechnet ! kann ich nach diesen 18 monaten meine rente beantragen und auch bekommen ???? halt den geminderten teil ???
danke und gruss
Altersrente kann man erst ab 63 bekommen, es sei denn, man hat einen Schwerbehindertenausweis.
Dann ist der früheste Rentenbeginn mit 60 Jahren + x Monaten.
Die Abfindung ist nur dafür gedacht, dass du die Zeit bis zur nächsten Stelle überbrücken kannst.
Es ist nicht vorgesehen, dass du dich mit Schwung in die soziale Hängematte begibst.

Nach der Arbeitslosigkeit mußt du von deiner Abfindung leben - in Rente gehen kannst du mit frühestens 63 Jahren mit Abzügen! 50000 Euro reichen auf gar keinen Fall aus, um die Zeit bis zum Renteneintritt zu überbrücken!
Ob Du dann Erwerbsminderungsrente bekommst, hängt von Deinem Gesundheitszustand ab.

kommt drauf an ob du in die 58er reglung fällst
Erkläre mal bitte,wer mit 54 Jahren in die 58 Regelung fallen kann!

Denke mit 54 ist das noch zu früh...:-( wende Dich mal an Deine Gemeinde. dort gibt es s.g. Rentenälteste, die berechnen wann und wieviel es für Dich gibt (kostenlos) auf eine Kündigung mit Abfindung in Deinem Alter, würde ich mich nicht einlassen. Die Abfindung braucht sich schnell auf und Deine Rentenansprüche bleiben auch auf der Strecke...LG

nee so würde ich das nicht machen
also ich würde mich mit den 50.000 selbständig machen also nach den 18 monaten
hast genug zeit alles vor zu bereiten
und weiter in die rentenkasse einzahlen
plan B
kohle anlegen (nur sichere sachen)
und als leiharbeiter weiter arbeiten gehen und natürlich in die renten kasse einzahlen
nicht tot machen als leiharbeiter kannst nach nem jahr auch wieder in den sack hauen und wieder arbeitslos und hin und her bis zur rente
würde mir dann aber noch ein nebengewerbe aufbauen
Die Abfindung wird Dir nach den 18 Monaten angerechnet, wenn Du sie noch hast. Ich glaube eine Person die Hartz 4 bekommt, darf ca.1500Euro geschütztes Vermögen haben. Das Finanzamt wird sich gleich zu Anfang seinen Teil holen, aber in 18 Monaten läßt sich das Geld doch ausgeben? Soll heißen, es darf nicht mehr auf einem Kontoauszug oder Sparbuch auftauchen. Du mußt nicht nachweisen, wo es geblieben ist.
In dem Alter darf er mehr Vermögen behalten.
mineiro am 19. August 2009 21:46 Das ist falsch - das Amt hat Kenntnis davon, dass er eine Abfindung erhalten hat, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn er das Geld ausgibt, um eine Wohnung, Auto etc. zu finanzieren, nützt das gar nichts - er bekommt kein Hartz4!
Dann wärst Du ja erst 55 Jahre und bekommst noch keine Altersrente auch nicht mit Abzügen.
Du bekommst die Rente nur, wenn Du erwerbsunfähig bist, aber nicht, weil Du arbeitslos bist. Du solltest Dir sehr gut überlegen, ob Du die Abfindung annimmst. Hört sich zwar toll an, ist es aber nicht ganz so. Du musst ein paar Jahre davon leben und Deine Rente ist nicht so hoch, als wenn Du bis zum Schluss gearbeitet hättest.