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rente nach der arbeitslosigkeit mit 54

gefragt von ErdemHsari am 19.08.2009 um 21:37 Uhr

hi,

ich habe eine frage angenommen ich bin 54:

ich arbeite in der industrie seit 35 jahren mit 54 wird mir 50.000 euro abfindung angeboten ich nehme das angebot an !

jetzt kommt der teil was ich wissen will :

ich bekomme 18 monate arbeitslosengeld nach 18 monaten müsste ich ja hartz 4 bekommen aber wegen der abfindung wird es mir angerechnet ! kann ich nach diesen 18 monaten meine rente beantragen und auch bekommen ???? halt den geminderten teil ???

danke und gruss

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recht x 35.171 beruf x 14.566 rente x 1.544

anonym
beantwortet von Lissa am 20. August 2009 00:10
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Altersrente kann man erst ab 63 bekommen, es sei denn, man hat einen Schwerbehindertenausweis.

Dann ist der früheste Rentenbeginn mit 60 Jahren + x Monaten.

Die Abfindung ist nur dafür gedacht, dass du die Zeit bis zur nächsten Stelle überbrücken kannst.

Es ist nicht vorgesehen, dass du dich mit Schwung in die soziale Hängematte begibst.


mineiro
beantwortet von mineiro am 19. August 2009 21:41
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Nach der Arbeitslosigkeit mußt du von deiner Abfindung leben - in Rente gehen kannst du mit frühestens 63 Jahren mit Abzügen! 50000 Euro reichen auf gar keinen Fall aus, um die Zeit bis zum Renteneintritt zu überbrücken!


Abigail
beantwortet von Abigail am 19. August 2009 21:39
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Ob Du dann Erwerbsminderungsrente bekommst, hängt von Deinem Gesundheitszustand ab.


tatjana9
beantwortet von tatjana9 am 19. August 2009 21:38
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kommt drauf an ob du in die 58er reglung fällst

Kommentar von daevers am 19. August 2009 21:40

Erkläre mal bitte,wer mit 54 Jahren in die 58 Regelung fallen kann!


auchmama
beantwortet von auchmama am 19. August 2009 21:38
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Denke mit 54 ist das noch zu früh...:-( wende Dich mal an Deine Gemeinde. dort gibt es s.g. Rentenälteste, die berechnen wann und wieviel es für Dich gibt (kostenlos) auf eine Kündigung mit Abfindung in Deinem Alter, würde ich mich nicht einlassen. Die Abfindung braucht sich schnell auf und Deine Rentenansprüche bleiben auch auf der Strecke...LG


g4NgS73rNo1
beantwortet von g4NgS73rNo1 am 19. August 2009 21:48
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nee so würde ich das nicht machen

also ich würde mich mit den 50.000 selbständig machen also nach den 18 monaten

hast genug zeit alles vor zu bereiten

und weiter in die rentenkasse einzahlen

plan B

kohle anlegen (nur sichere sachen)

und als leiharbeiter weiter arbeiten gehen und natürlich in die renten kasse einzahlen

nicht tot machen als leiharbeiter kannst nach nem jahr auch wieder in den sack hauen und wieder arbeitslos und hin und her bis zur rente

würde mir dann aber noch ein nebengewerbe aufbauen


anonym
beantwortet von Sally2809 am 19. August 2009 21:40
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Die Abfindung wird Dir nach den 18 Monaten angerechnet, wenn Du sie noch hast. Ich glaube eine Person die Hartz 4 bekommt, darf ca.1500Euro geschütztes Vermögen haben. Das Finanzamt wird sich gleich zu Anfang seinen Teil holen, aber in 18 Monaten läßt sich das Geld doch ausgeben? Soll heißen, es darf nicht mehr auf einem Kontoauszug oder Sparbuch auftauchen. Du mußt nicht nachweisen, wo es geblieben ist.

Kommentar von Simple_avatar6smallAbigail am 19. August 2009 21:42

In dem Alter darf er mehr Vermögen behalten.

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 19. August 2009 21:46

Das ist falsch - das Amt hat Kenntnis davon, dass er eine Abfindung erhalten hat, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn er das Geld ausgibt, um eine Wohnung, Auto etc. zu finanzieren, nützt das gar nichts - er bekommt kein Hartz4!


marbeja
beantwortet von marbeja am 19. August 2009 21:39
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Dann wärst Du ja erst 55 Jahre und bekommst noch keine Altersrente auch nicht mit Abzügen.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 19. August 2009 21:39
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Du bekommst die Rente nur, wenn Du erwerbsunfähig bist, aber nicht, weil Du arbeitslos bist. Du solltest Dir sehr gut überlegen, ob Du die Abfindung annimmst. Hört sich zwar toll an, ist es aber nicht ganz so. Du musst ein paar Jahre davon leben und Deine Rente ist nicht so hoch, als wenn Du bis zum Schluss gearbeitet hättest.


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