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Rente est Ende des Monats Überbrückungshilfe für einen Monat für Miete u.s.w . vom Sozialamt

gefragt von Tildamarie am 11.05.2008 um 4:20 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1 Mai habe ich ALGII bekommen für Mai. Ab ersten Mai bekomme ich Erwerbsminderungsrente. Diese wird jeweils am Ende des Monats bezahlt. Für Mai bekommt die ARGE das Geld. Somit bekomme ich erst Ende Juni Geld. Habe also einen Monat lang keine Grundsicherung für Miete u.s.w. Wie bezahle ich nun meine Miete? Gibt es für einen Monat die Grundsicherung als Darlehen ?

Gern höre ich schnellstens von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen Tildamarie


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Mai 2008 08:50
1x
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zur Klärung dieser Fragen solltest du am dienstag unbedingt bei den zuständigen Ämter vorstellig werden und dein problem klar machen, denn soweit ich weiß, können die Versorgungstellen kurzfristige Hilfe leisten


Toerty
beantwortet von Toerty am 11. Mai 2008 09:30
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Das Gesetz wird von den Ämtern sehr unterschiedlich umgesetzt. Ersteinmal ist die Arge für Mai eigentlich nicht mehr für Sie zuständig - sondern das Sozialamt. Dir steht nämlich Grundsicherung nach dem SGB XII 4. Kapitel zu. Ich weiß natürlich durch die Schilderung nicht, ob Ihre Rente später ausreicht. Aus Erfahrung weiß ich, dass 90% der Hartz IV Empfänger später auch Grundsicherung erhalten. Sollte aber die Rente doch ausreichen kann die zuständige Behörde den Überbrückungszeitraum als Darlehen zahlen. Sie müssen halt dann den Monat in Raten zurück zahlen. Einige Behöden (selten) interpretieren den Zahlungseingang auch so: Die Rente am Ende des Monats (Zuflussprinzip) würde zu einer Änderung des Hilfeempfängers führen. Man hätte weniger Anspruch (oder keinen Anspruch) auf Unterstützung. Dies Wäre aber eine Verschlechterung und dürfte erst im Folgemonat berücksichtigt werden. Ergebnis: Gehen Sie zum zuständigen Sozialamt und beantragen Sie Grundsicherung nach dem SGB XII 4. Kapitel.




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