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Rente aufgrund Bandscheibenvorfall

gefragt von janrendjanrend am 04.02.2009 um 8:59 Uhr

Bei mir wurde ein Bandscheibenvorfall und spinale Verängung LWS festgestellt. Beruf mußte ich aufgeben wegen den Schmerzen. Habe Arbeitsstelle aufgegeben. Schmerzen täglich. Tabletten und Infusionen haben nichts gebracht. Bin jetzt 50 und habe 33 Jahre gearbeitet, kann ich deswegen Rente einreichen und bekommen?


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JoScho
beantwortet von JoScho am 4. Februar 2009 09:09
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als Hausfrau wirst Du sicherlich keine Berufausfallrente bekommen.


matrix2k9
beantwortet von matrix2k9 am 4. Februar 2009 09:04
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Hi ich kann dir sagen das dass verdammt schwer wird. Am liebsten würden die dir noch die Spritze schicken damit du dich einschläferst.

Versuchen kannst du es aber es wird sehr schwer.

Du wirst auch noch mit vielen Geldeinbußen rechnen müssen.


konny27
beantwortet von konny27 am 4. Februar 2009 09:09
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Mein Mann wird 57 hatte 3 Bandscheibenvorfälle,2 Thrombose.Keine Rente


shopper
beantwortet von shopper am 4. Februar 2009 09:10
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Ich glaube, das hier ist nicht das richtige Formu dafür. Es gibt kostenfreie Beratungstellen dazu in jeder Stadt


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 4. Februar 2009 09:12
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Wenn jeder mit einem Bandscheibenvorfall gleich in Rente gehen könnte, wäre wohl schon jeder 2. ein Rentner!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Februar 2009 09:35
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Lass dich bei der VdK in Herford beraten. Die haben die Experten und auch die Anwälte, die eine nötige Klage einreichen.

http://www.vdk.de/ov-herford/


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. Februar 2009 09:38
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solange du täglich noch 2 Stunden sitzen kannst, z.B als Pförtner bekommst du damit nichts. Wenn du noch ein paar Jahre älter bist, kannst du aber mit hohen Abschlägen Frührente beantragen


anonym
beantwortet von gysimo am 4. Februar 2009 11:57
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ich bin 4x an der LWS und 1x an der HWS operiert worden ; habe unterleibs,-brust ,- u. darm op ( krebsgefärdet) hinter mir und mir wurde abgelehnt ; da ich angeblich noch voll erwerbsfähig bin ! als tiefgaragen,-parkplatz,-u.friedhofswärterin ! also du wirst es schwer haben !! MfG


anonym
beantwortet von Ellwood am 4. Februar 2009 13:49
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Einreichen, ja, bekommen fraglich. Hängt, bei Deinem Alter, allerdings davon ab, welchen Beruf Du ausgeübt hast. Da sollte noch die alte Berufsunfähigkeitsregelung gelten und nicht die neue, schlechtere, EU-Regelung. Frag auf jeden Fall beim VDK oder SoVD nach


anonym
beantwortet von Lissa am 4. Februar 2009 22:28
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Lass dich nicht verunsichern und stell so schnell es geht einen Rentenantrag.

Anders wirst du es nicht erfahren, ob eine Rente gezahlt werden kann.

Erwerbsminderungsrente kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Am einfachsten geht das, wenn du einen Termin in einer der Beratungsstellen, beim Versicherungsamt der Stadt oder einem Versichertenältesten/ -berater der Rentenversicherung vereinbarst.

Dort wird der Rentenantrag für dich ausgefüllt.

Im Antrag wird angegeben, bei welchen Ärzten man in Behandlung ist usw.

Ärztliche Unterlagen, die man zuhause schon hat, sollte man dem Rentenantrag beifügen.

Mit diesen Angaben fordert die Rentenversicherung Unterlagen vom behandelnden Arzt an oder schickt sie zu einem Gutachter.

Mit einer Schwerbehinderung hat ein Rentenanspruch nichts zu tun.

Für die Rente wird ärztlich geklärt, ob und wie lange man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten kann.

http://kuerzer.de/K1xggbOLo

Kommentar von Lissa am 4. Februar 2009 22:31

Es ist hilfreich, wenn du dieses Formular bereits ausgefüllt zur Antragsstellung mitnimmst: http://kuerzer.de/16GKftF3A


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