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Renovierungskosten nach Wohnungsabnahme?

gefragt von LenaK am 31.03.2008 um 15:18 Uhr

Hallo! ich habe ein problem mit meinem ehemaliegen vermieter! die wohnung wurde im oktober letzten jahres unter zeugen abgenommen und wir haben festgehalten, dass keien renovierungskosten oder sanierungskosten auf mich und meine mitbewohnerin zukommen. jetzt habe ich von ihm einen brief erhalten, indem er uns auffordert, für eine neue duschkabiene und angeblich beschädigten laminatboden aufzukommen. wir sind nicht auf diese forderung eingegangen. darf er dieses geld überhaup von uns fordern wenn die wohnung bereits abgenommen ist und was können wir machen damit er uns die mietsicherheiten wiedergibt, die er immernoch einbehält? ich hoffe auf eine schnelle antwort!


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Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 31. März 2008 15:24
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Versteh ich das jetzt richtig? Im Oktober letzten Jahres seid Ihr ausgezogen, bei der Wohnungsübergabe wurden keine Mängel festgestellt? Darüber gibt es doch sicherlich ein Protokoll oder etwas Ähnliches. Der Vermieter kann jetzt nicht nachträglich kommen und angebliche Mängel feststellen bzw. Euch anlasten.

Aber ich fürchte fast, da werdet Ihr entweder Rat beim Mieterbund oder bei einem Anwalt einholen müssen. Der Vermieter wird sich wohl ziemlich uneinsichtig zeigen.

Kommentar von LenaK am 31. März 2008 15:37

Ja, das kann man wohl sagen. mit worten kommt man bei ihm nicht weit. werden dann wahrscheinlich doch noch einen anwalt einschalten müssen! Danke!!!


anonym
beantwortet von Lucas am 31. März 2008 15:21
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Habt ihr ein unterschriebenes Übergabeprotokoll? Wenn ja, dürfte es Deinem Vermieter ausgesprochen schwer fallen bzw. ihm nicht möglich sein, seine Forderungen durchzusetzen. Vielleicht erinnerst Du ihn mal an das Protokoll. Schöne Grüsse, Lucas.

Kommentar von LenaK am 31. März 2008 15:33

ja, das ist zwar eine gute idee aber das haben wir schon mehrere male gemacht, bzw, ihn darauf hingewiesen, dass er unser geld zurückgeben muss! Vielen Dank!

Kommentar von Lucas am 31. März 2008 15:44

Hallo, der Vermieter kann sich mit der Kautionsrückerstattung ziemlich Zeit lassen. Aktuell kenne ich die gesetzliche maximale Zeit nicht, aber es dürfte Dir nicht schwer fallen, das im I-net zu recherchieren (schätze 1 Jahr). Nimm Stellung zu seinem Schreiben. Weise auf das Übergabeprotokoll und darauf hin, daß ihr auf Grund der mängelfreien Abnahme -bestätigt in dem Protokoll- für im nachhinein entstandene Schäden nicht aufkommen werdet. Am besten endet ihr dann mit eine Erinnerung an die Kautionsrückzahlung. Am besten gleich mit Fristsetzung zum spätesten Termin (den Du noch recherchieren müsstest). So würde ich`s machen. Viel Glück und schöne Grüsse, Lucas.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 31. März 2008 15:21
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Habt ihr die Abnahme der Wohnung schriftlich festgehalten? Oder waren Zeugen dabei? Am besten den Vermieter anmahnen und ggfs. zum Anwalt

Kommentar von LenaK am 31. März 2008 15:32

Danke für die schnellen antworten! also, wir haben blöderweise kein übergabeprotokoll gemacht aber es waren 4 zeugen, ich und meine mitbewohnerin dabei. wir haben auch schon ein schreiben verfasst in dem wir ihm erklären, dass wir für die kosten nicht aufkommen und ggf. auch einen anwalt einschalte. also nochmals danke!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 31. März 2008 15:23
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Wenn Ihr auf diese Forderung freiwillig eingeht, weil Ihr sie als begründet ansieht Vielleicht wißt Ihr durchaus über die genannten schäden Bescheid, nur dass sie bei der Abnahme übersehen worden sind. Dann hätte der Vermieter vor Gericht möglicherweise eine Chance. Wenn es jedoch keine Schäden gab und es einen Übernahmeprotokoll bzw. Zeugen gibt, die bestätigen, dass der Vermieter die Wohnung anstandslos abgenommen hatte, dann könnt ihr Euch darauf berufen.

Kommentar von LenaK am 31. März 2008 15:36

Das ist es ja eben. die dusche war heil, also braucht er keien neue, und der boden war auch nicht beschädigt. es waren ja auch zeugen dabei, er versucht einfach nur irgendwie unser geld einzubehalten. das gute ist, dass alle zeugen die komplette abnahme mitbekommen haben und wissen dass alles in ordnung war. Danke!!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 31. März 2008 20:48

Viel Erfolg, bei der Nächsten abnahme lass dir diese schriftlich bestätigen. Das ist besser.




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