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Renovierungskosten absetzbar?

gefragt von angie760angie760 am 06.02.2009 um 23:44 Uhr

Ich habe meine komplette Wohnung mal renoviert,da es auch mal wieder notwendig war.Kann man die Kosten bei "außergewöhnliche Kosten" bei der Steuererklärung mit angeben oder wird das nicht mitberechnet?

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knoppert
beantwortet von knoppert am 6. Februar 2009 23:49
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Hilfreichste Antwort

versuchen kannst du es ja, nur ob es etwas bringt ist fraglich

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 7. Februar 2009 01:00

Nicht fraglich, wenn richtig gemacht!


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anonym
beantwortet von sternchen07 am 6. Februar 2009 23:46
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Wenns es sich um ein Arbeitszimmer handelt dann ja - ansonsten hast du Pech gehabt

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 7. Februar 2009 00:58

Keine verlässliche Aussage, leider.


Cindarella22001
beantwortet von Cindarella22001 am 6. Februar 2009 23:46
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Nein ist nicht absetzbar, nur wenn Du Firma beauftragst dann Kannst du Teil davon absetzen das sind dann haushaltsnahe Aufwendungen.Ist seit zwei Jahren, glaube ich so.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 7. Februar 2009 00:57

Annähernd richtig, aber nicht genau genug.


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 6. Februar 2009 23:58
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Wenn du einen Handwerker auf Rechnung beschäftigt hast, dann kannst du die Handwerkerleistungen (nicht aber das Material) absetzen. Wenn du ein Arbeitszimmer hast, das steuerlich absetzungsfähig ist, dann kannst du die Renovierungskosten für das Arbeitszimmer ebenfalls bedingt absetzen. Aber die Renovierung einer ganz normalen zivilen Wohnung kann man nicht steuerlich in Abzug bringen (abgesehen von Handwerkerleistungen).

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 7. Februar 2009 00:56

Die Rechnung muß überwiesen worden sein (keine Barzahlung!).

20 % des Bruttorechnungswertes (ohne Brutto-Materialkosten), jedoch nicht mehr als € 600 in 2008 und € 1.200 in 2009, in der Einkommenssteuererklärung 2008 Mantelbogen in Zeile 112. Diese 20 % kürzen direkt die Steuerschuld! Also nicht einkommensmindernd, sondern steuermindernd.

Beim anerkannten Arbeitszimmer hingegen können die gesamten Renovierungskosten (ohne Eigenleistungen, aber mit Materialkosten) als Werbungskosten einkünftemindernd angesetzt werden.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 7. Februar 2009 01:01

Die Rechnung muß überwiesen worden sein (keine Barzahlung!). Belege sind beizufügen: Rechnung und Kontoauszug!

20 % des Bruttorechnungswertes (ohne Brutto-Materialkosten) eintragen, jedoch nicht mehr als € 600 in 2008 und € 1.200 in 2009, in der Einkommenssteuererklärung 2008 Mantelbogen in Zeile 112. Diese 20 % kürzen direkt die Steuerschuld! Also nicht einkünfte-, sondern steuermindernd.

Beim anerkannten Arbeitszimmer hingegen können die gesamten Renovierungskosten (ohne Eigenleistungen, aber mit Materialkosten) als Werbungskosten einkünftemindernd angesetzt werden.


anonym
beantwortet von rudi05 am 6. Februar 2009 23:57
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das Finanzamt möchte eine Rechnung vom Handwerker sehen,sonst geht nichts

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 7. Februar 2009 00:59

... und will noch mehr sehen, ehe ein Teil der Rechnung steuermindernd berücksichtigt wird.


holsch
beantwortet von holsch am 6. Februar 2009 23:48
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warum sollte ich als steuerzahler Deine wohnung renovieren ?


anonym
beantwortet von rebertho am 6. Februar 2009 23:45
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nein - leider nicht ist keine Instandsetzungs oder -haltungs Maßnahme


Michabie
beantwortet von Michabie am 6. Februar 2009 23:45
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Nein


svanny
beantwortet von svanny am 6. Februar 2009 23:44
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Warum sollte es für den Staat von Relevanz sein, dass du deine Wohnung renoviert hast? Folglich: Nein. Nur wenn du Handwerker beauftragt hättest.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 7. Februar 2009 00:59

... Handwerker .... Das ist doch schon mal was!


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