Ich habe meine komplette Wohnung mal renoviert,da es auch mal wieder notwendig war.Kann man die Kosten bei "außergewöhnliche Kosten" bei der Steuererklärung mit angeben oder wird das nicht mitberechnet?

versuchen kannst du es ja, nur ob es etwas bringt ist fraglich
Wenns es sich um ein Arbeitszimmer handelt dann ja - ansonsten hast du Pech gehabt
LittleArrow am 7. Februar 2009 00:58 Keine verlässliche Aussage, leider.
Nein ist nicht absetzbar, nur wenn Du Firma beauftragst dann Kannst du Teil davon absetzen das sind dann haushaltsnahe Aufwendungen.Ist seit zwei Jahren, glaube ich so.
LittleArrow am 7. Februar 2009 00:57 Annähernd richtig, aber nicht genau genug.

Wenn du einen Handwerker auf Rechnung beschäftigt hast, dann kannst du die Handwerkerleistungen (nicht aber das Material) absetzen. Wenn du ein Arbeitszimmer hast, das steuerlich absetzungsfähig ist, dann kannst du die Renovierungskosten für das Arbeitszimmer ebenfalls bedingt absetzen. Aber die Renovierung einer ganz normalen zivilen Wohnung kann man nicht steuerlich in Abzug bringen (abgesehen von Handwerkerleistungen).
LittleArrow am 7. Februar 2009 00:56 Die Rechnung muß überwiesen worden sein (keine Barzahlung!).
20 % des Bruttorechnungswertes (ohne Brutto-Materialkosten), jedoch nicht mehr als € 600 in 2008 und € 1.200 in 2009, in der Einkommenssteuererklärung 2008 Mantelbogen in Zeile 112. Diese 20 % kürzen direkt die Steuerschuld! Also nicht einkommensmindernd, sondern steuermindernd.
Beim anerkannten Arbeitszimmer hingegen können die gesamten Renovierungskosten (ohne Eigenleistungen, aber mit Materialkosten) als Werbungskosten einkünftemindernd angesetzt werden.
LittleArrow am 7. Februar 2009 01:01 Die Rechnung muß überwiesen worden sein (keine Barzahlung!). Belege sind beizufügen: Rechnung und Kontoauszug!
20 % des Bruttorechnungswertes (ohne Brutto-Materialkosten) eintragen, jedoch nicht mehr als € 600 in 2008 und € 1.200 in 2009, in der Einkommenssteuererklärung 2008 Mantelbogen in Zeile 112. Diese 20 % kürzen direkt die Steuerschuld! Also nicht einkünfte-, sondern steuermindernd.
Beim anerkannten Arbeitszimmer hingegen können die gesamten Renovierungskosten (ohne Eigenleistungen, aber mit Materialkosten) als Werbungskosten einkünftemindernd angesetzt werden.
das Finanzamt möchte eine Rechnung vom Handwerker sehen,sonst geht nichts
LittleArrow am 7. Februar 2009 00:59 ... und will noch mehr sehen, ehe ein Teil der Rechnung steuermindernd berücksichtigt wird.

warum sollte ich als steuerzahler Deine wohnung renovieren ?
nein - leider nicht ist keine Instandsetzungs oder -haltungs Maßnahme

Warum sollte es für den Staat von Relevanz sein, dass du deine Wohnung renoviert hast? Folglich: Nein. Nur wenn du Handwerker beauftragt hättest.
LittleArrow am 7. Februar 2009 00:59 ... Handwerker .... Das ist doch schon mal was!
Nicht fraglich, wenn richtig gemacht!