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Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig?

gefragt von derbernd am 30.07.2008 um 11:09 Uhr

Unser Mietvertrag enthält eine ungültige Schönheitsreparaturklausel, wodurch uns unsere Hausverwaltung einen neuen Mietvertrag anbietet. In diesem Vertrag sind wir jedoch wirksam zum Renovieren verpflichtet. Wenn wir nicht unterschreiben, müssten wir mit deutlichen Mieterhöhungen rechnen. Ist diese Erpressung rechtens?


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Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 30. Juli 2008 11:13
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Du bist weder verpflichtet einen neuen Vertrag zu unterschreiben noch brauchst Du eine ungerechtfertigte Mieterhöhung akzeptieren. Der Vermieter benötigt Deine Zustimmung zur Mieterhöhung und sowas ist nicht wirklich einfach.


hajottka
beantwortet von hajottka am 30. Juli 2008 11:11
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Nach meinem Empfinden "Nein". Im Vertragsrecht ist es meistens so, dass die übrigen Vertragspassagen nicht an Gültigkeit verlieren, wenn eine Passage rechtsunwirksam ist.


anonym
beantwortet von Mictl am 30. Juli 2008 11:12
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Mieterhöhunhen müssen auch erstmal begründet sein, z.b. durch Modernisierungen.

Man kann euch nicht zwingen einen neuen Vertrag zu unterschreiben.


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 30. Juli 2008 11:12
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Da kann ich euch nur empfehlen, geht mit eurem Anliegen zum Mieterbund. Indirekt ist das schon Erpressung, aber eventuell rechtens. http://www.mieterschutzbund.de/


Nautika
beantwortet von Nautika am 30. Juli 2008 11:12
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Unterschreib ihn nicht, den Ihr habt einen Vertrag, nur weil es eine Gestzesänderung gibt kann der Vermieter ihn nicht ändern um besser dar zustehen. Ansonsten Mieterbund anr. LG





Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 30. Juli 2008 11:13
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Nein so formuliert bestimmt nicht. Aber die werden das wohl kaum so formuliert haben.

Aber ihr habt die Wohnung ja gemietet in der annahmen das ihr irgendwann bei Auszug renovieren müsst.

Also wo ist das Problem den neuen Mietvertrag anzuerkennen?

Oder war dir von vorne herein Klar das die Klausel unwirksam ist???

LG Wolpertinger


paule63
beantwortet von paule63 am 30. Juli 2008 11:19
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Unter der Annahme einer nicht-gewerblichen Miete: Klarer Sachverhalt, klare Antwort: NEIN.

Wenn eine Klausel im Mietvertrag oder in anderen Verträgen ungültig ist, ist zunächst der Rest des Vertrages davon unberührt, es sei denn, der Vertrag im Ganzen sei sittenwidrig, was hier aufgrund der geänderten Rechtsprechung definitiv nicht der Fall ist. Es gibt keinen Grund, einen neuen Mietvertrag aufzusetzen. Der Grund der hilfsweise angedrohten kräftigen Mieterhöhung liegt ja offensichtlich im Substanzerhalt; und genau dies hat der Gesetzgeber dem Vermieter aufgetreten. Lasst euch diese Weiterung schriftlich geben oder verhandelt nur noch in Gegenwart von Zeugen mit der Hausverwaltung. Mieterschutzbund oder ähnliches (bei RSV auch einen Anwalt) würde ich schnellstmöglich einschalten.




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