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Renovierungsklausel bei Auszug wirksam oder nicht?

gefragt von toro96 am 23.06.2008 um 15:24 Uhr

Sachverhalt: > > Im Mietvertrag unter §9 sind feste Fristen zur Renovierung vorgegeben. Nach aktuellen BGH-Urteilen m.E. unwirksam.

Individualvereinbarung zusätzlich: > Unter Abweichung von § 9 Abs. 2, Satz 2 und 3 des Mietvertrages wird vereinbart, dass der Mieter bei seinem Auszug, unabhängig von der Dauer der Mietzeit und der zuletzt von ihm vorgenommenen Renovation, die Mieträume vollkommen zu renovieren hat.

Ist diese Klausel wirksam und wenn nein, wie muß die ME übergeben werden?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

mietrecht (947)
mietvertrag (227)
auszug (79)
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Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 23. Juni 2008 15:30
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Hier findest du einen Artikel zum Thema:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=18482

Grob gesagt, musst du die Wohnung übergeben, wie du sie übernommen hast.

War sie renoviert, musst du auch renovieren.


albatros
beantwortet von albatros am 23. Juni 2008 17:15
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hallo toro 96, die situation ist ziemlich verzwickt, ich kann dir guten gewissens im moment auch nicht sicheren rat geben. ich empfehle deshalb, einen mieterschutzverein zu konsultieren. du musst natürlich erst mitglied werden und beitrag zahlen. erst dann gibt es kostenlosen rat. allerdings tendiere ich auch auf grundlage der individualvereinbarung dazu, dass du um die renovierung nicht herumkommen wirst. das entfallen der schlussrenovierung ist m. e. nur auf der grundlage von formularmietverträgen mit festen fristen und der auferlegung der durchführung der sog. schönheitsreparaturen während der mietzeit zutreffend. evtl. weiß obelhicks rat, er hat ja bisher als mietrechtsexperte noch nichts dazu geäußert.

Kommentar von Obelhicks am 23. Juni 2008 22:15

hallo albatros, wie du weißt bin ich nicht mehr im job, aber ich hab ein offenes Ohr. Tatsächlich ging die Meldung durch die Presse, daß lt. BGH Urteil eine Schlußrenovierung nicht auf den Mieter übertragen werden kann, wenn er nach Fristenplan renovieren muß. Du weißt aber so gut wie ich, daß die Presse noch so gut von Dir informiert werden kann, das Geschriebene ist anschließend selten korrekt. Zudem ist die Überschrift eines Urteils ohne Begründung nicht viel wert. Du hast als Aktiver sicher eher die Möglichkeit, da ranzukommen. Es ist jedenfalls keine 3 Monate alt. Ich hab ja wegen dem Forum grad erst begonnen wieder Urteile und Literatur zu sammeln...


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