Wir sind am 01.09.2004 in eine Whg eingezogen in der alle Wände mit Rauhfaser tapeziert waren und miserabel weiß gestrichen waren. Zum 01.12.09 ziehen wir nun hier aus.Im Mietvertrag stehen nun unter § 9 (Pflichten des Mieters) die üblichen Zeitabstände der Schönheitsreparturen sprich Renovierung nach 3, 5 und 7 Jahren. Außerdem steht im § 17 Sonstige Vereinabrungen >" Der Mieter hat die Mieträume in ordnungsgemäßem und renovierten Zustand übernommen und wird sie bei Beendigung des Mietverhältnisses im renovierten Zustand an den Vermieter übergeben, außer Bodenbelag im Wohnzimmer (Anm.: diesen haben wir selber gekauft)."< Wir haben dann vor 3,5 Jahren mit der Diele angefangen zu renovieren und haben uns im ca. halbjährigen Takt durch die Wohnung gearbeitet. Als letztes war das Wohnzimmer vor einem Jahr fertig geworden (mit Styroporplatten-Decke und neuen Tapeten). Sowohl der Vermieter als auch der Nachmieter erwarten bzw. verlangen nun aber eine weiß gestrichene Wohnung bzw. ohne Tapete im Wohnzimmer. Muss ich nun alle Räume weiß streichen und die Tapete im Wohnzimmer entfernen???

Nur ne kleine Anmerkung: Styropor-Platten an der Decke sind seit Jahren verboten. (Brandgefahr)
du mußt die Wohnung im ursprünglichen Zustand übergeben,

Da mir leider nicht das gesamte Vertragswerk zur Verfügung steht, rate ich hier dringend den Mieterbund aufzusuchen. Die Schönheitrep. Klausel scheint hier nicht wirksam zu sein. Es gibt keinerlei Bezug auf den Grad der Abnutzung und wenn ich das richtig gelesen habe auch noch die Pflicht zur Endrenovierung. Dieser Summierende Effekt benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam. MfG

Wenn der Mieter im Vertrag wirksam die laufenden Schönheitsreparaturen übernommen hat, dann müssen die jeweils fälligen Räume spätestens bei Auszug renoviert sein. Wenn die letzte Renovierung sehr lange zurückliegt, muss u. U. beim Auszug vollständig renoviert werden (OLG Köln WM 88, 22).
Die weit verbreitete Annahme, dass der Mieter beim Auszug nicht renovieren muss, wenn er beim Einzug eine unrenovierte Wohnung vorgefunden hat, ist also falsch. Macht der Mieter geltend, dass er beim Auszug nicht zu renovieren brauche, weil er die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der vorgesehenen Fristen vorgenommen hat, muss er das im Streitfall belegen können. Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter die Beweislast hierfür auferlegt, ist wirksam. Sie entspricht der gesetzlichen Regelung (BGH WM 98, 529).
Irrtum 2: Mieter müssen beim Auszug nicht renovieren Nur wenn im Mietvertrag eine ungültige Klausel zu Schönheitsreparaturen und Endrenovierung steht oder gar nichts vereinbart wurde, darf der Mieter die Arbeiten verweigern. Ungültig sind zum Beispiel Klauseln, die starre Fristen oder eine Renovierungsverpflichtung unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung enthalten. Werden jedoch flexible Zeiträume oder zustandsabhängige Bedingungen genannt, steht der Mieter in der Pflicht.
Es ist so, wenn die Wohnung insgesamt ok ist und das scheint sie zu sein, da ihr ja alles renoviert habt, dann müßt ihr nichts mehr machen. Es kommt doch immer auf den Zustand an.
Alle Klauseln kann man an dem Grundsatz messen: "Der Mieter soll nicht mehr Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, als er selbst verwohnt hat" (LG Kassel WM 82, 245; WM 83, 84; LG Koblenz WM 83, 91).
Bei einem Auszug besteht eine Renovierungspflicht, egal wie ihr die Wohnung übernommen habt. Räume, die in diesem Zeitraum renoviert wurden, müssen nur gemacht werden, wenn diese nicht mehr so toll aussehen (Tapete eingerissen, Stoßspuren etc.) Ihr müsst diese Renovierung dann auch nachweisen. Bei der Tapete im Wohnzimmer hängt es von Farbton und evtl. Muster ab. Lässt sich die Tapete vielleicht noch überstreichen. Die Styroporplatten im Wohnzimmer wird der Vermieter kaum akzeptieren - die müssen wieder runter.
Ein weißer Anstrich wird bei Auszug vom Vermieter immer verlangt. Gegen helle Pastelltöne (annehmbarer Farbton) darf er allerdings auch nichts sagen - war eine Auskunft vom Mieterverein. Es ist dann aber noch immer eine Entscheidung des Vermieters, ob er dieses akzeptiert oder nicht. Wenn es dem Nachmieter nicht gefällt, ist es sein Problem.
Kann dir leider auch nur einen verbindlichen Rat geben. Wenn du nachweisen kannst,(evtl.Zeugen,Quittungen)dass du die Wohnung erst vor 3,5 Jahren renoviert hast,bist du ja nicht gezwungen alles schon wieder zu renovieren! Alles was in der 3 Jahresfrist zu renovieren ist kannst du ja weisseln.Wird im Mietvertrag ausdruecklich eine Raufasertapete erwaehnt? Falls nicht,kannst du mit einer guten Farbe auch ueber bunte Tapeten drueber weisseln.Wenn dort eine Raufasertapete vorgeschrieben ist,wuerde ich mit Raufaser ueber die jetzige Tapete druebertapezieren
Du sollst die Tapeten entfernen, obwohl die Wohnung beim Einzug tapeziert war? Bin mir sicher, dass er das nicht verlangen kann. Sag ihm doch du tapezierst und weisselst,wie es evtl. der Mietvertrag vorsieht,oder er muss es sich selber renovieren, verlass dich aber nicht nur auf muendliche Absprachen.