brasov67 am 10.04.2009 um 11:11 Uhr
muss ich beim auszihen aus meiner alten wohnung, renovieren oder die wände neu streichen?

Was steht denn im Mietvertrag? Fest vereinbarte Fristen sind unwirksam, dann brauchst Du u.U. garnicht renovieren.
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du musst nur selbstverursachte mietschäden beseitigen (und dazu zählt nicht die normale "mietabnutzung" ,es kann keiner von dir verlangen die wohnung komplett neu zu renovieren ....

muss im Mietvertrag festgelegt sein. Ich bin immer der Meinung, so wie ich die Wohnung übernommen habe, so verlasse ich sie auch.
wenn im mietvertrag die renovierung nach auszug mitinbegriffen ist, dan ja!

Kommt darauf an was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Hallo,
Was steht in Deinem Mietvertrag?
Gruß aus Hagen

Das müßteim Mietvertrag stehen. Aber im Normalfall ist das so!

ich glaub nur, wenn das vorher im vertrag geregelt wurde
genau
aber darauf kommt es nicht immer an .....
da hast du recht