muss ich beim auszihen aus meiner alten wohnung, renovieren oder die wände neu streichen?
Antworten (9)
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KlausNeumannKlausNeumann
Was steht denn im Mietvertrag? Fest vereinbarte Fristen sind unwirksam, dann brauchst Du u.U. garnicht renovieren.
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sunrayridersunrayrider
du musst nur selbstverursachte mietschäden beseitigen (und dazu zählt nicht die normale "mietabnutzung" ,es kann keiner von dir verlangen die wohnung komplett neu zu renovieren ....
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istieistie
muss im Mietvertrag festgelegt sein. Ich bin immer der Meinung, so wie ich die Wohnung übernommen habe, so verlasse ich sie auch.
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LEADERLEADER
wenn im mietvertrag die renovierung nach auszug mitinbegriffen ist, dan ja!
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Diese Frage
genau
aber darauf kommt es nicht immer an .....