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Rennradfahrer auf der Straße

gefragt von CadeauCadeau am 17.09.2008 um 9:46 Uhr

Muss es eigentlich wirklich sein, dass Rennnradfahrer immer auf der Straße fahren. Ist das lt. StVO überhaupt zulässig? Wohne auf dem Land und es gibt hier jede Menge Kreisstraßen (MIT schwach benutzten Fahrradwegen). Trotzdem fahren die Rennradfahrer generell auf der Straße, meistens in Pulks von 6-8 Fahrern, am besten noch nebeneinander. Es ist zum Mäuse melken. Dass unsere Traktoren fahren müssen, ist ja klar, aber fahrt mal hinter einem Rudel Rennradfahrer eine kurvige und unübersichtliche Steigung von 11% hoch! Die sind doch auch alle Autofahrer , aber manchmal habe ich den Eindruck, wenn die auf dem Rennrad sitzen, herrscht Anarchie!


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HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 17. September 2008 09:50
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Tja, daß Rennrad-Fahrer immer auf der Straße fahren, ist nicht erlaubt. Früher hieß es mal, wenn sie eine Rennfahrer-Lizenz haben, dürfen sie! Heute dürfen sie im Grunde nicht mehr! Ausnahme: Wenn es eine Gruppe von mind. 6 Fahrern ist, dürfen sie sogar zu zweien nebeneinander fahren! Sie zählen dann, wie ein Auto! Verstehen kann ich das nicht, aber so ist es wohl!!!


anonym
beantwortet von newcomer am 17. September 2008 09:47
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reise mal nach China, da wird viel geradelt

Kommentar von 9e086261573886d2d6dac572d32f6173smallCadeau am 17. September 2008 09:50

Habe meine Frage weniger auf China als auf unsere Straßen bezogen. Und Rennräder in China? Na, ich weiß nicht so richtig...

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 17. September 2008 09:53

Richtig. Man sollte sich mal ein Beispiel an den umweltbewussten Radfahrern nehmen und selber mal das Auto stehen lassen. Und so häufig habe ich es nicht, das ein Pulk Fahrradfahrer nicht überholbar vor mir her fährt.

Kommentar von newcomer am 17. September 2008 09:57

genau das wollte ich dir sagen, schwing dich selber mal aufs rad

Kommentar von 9e086261573886d2d6dac572d32f6173smallCadeau am 17. September 2008 17:06

Don't panic. Ich fahre selbst sogar sehr viel Rad - allerdings auf Radwegen ;=)Und umweltbewußt mit dem Fahrrad fahren geht so lange gut, als man nicht weitere Strecken fahren muss. Hier auf dem Land findet der ÖPNV nicht wirklich statt. Und wie gesagt: Straßen eng, kurvig, bergauf-bergab. Darum ging's. Und dass Radrennfahrer wegen der Umwelt Fahrrad fahren??? Ok, dann glaube ich das halt auch noch.....


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. September 2008 09:48
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Fahradfahrer sind sowie meist Outlaws und denken sie können machen was sie wollen..das Problem ist hier auch..ein ordentlicher asphaltierter Radweg und die Mini-Tor-de-France-Fahrer radeln mitten auf der Straße und beschweren sich noch, wenn sie überholt werden..

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 17. September 2008 09:49

HEY - keine Diskriminierung der radelnden Bevölkerung! kritischerblickvomoutlaw

Trotzdem guten Morgen, Andreas :-)

Kommentar von Simple_avatar5smallrusseliana am 17. September 2008 09:49

und als Autofahrer hat man die meisten Probleme, wenn man einen von denen über den Haufen fährt.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 17. September 2008 09:49
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Frage sie mal, warum sie das machen.
Ich fragte mal einen Bekannten, der auch keine Radwege nutzt und bekam die Antwort, dass auf den Radwegen zu viele Steinchen liegen, die die dünnen Reifen beschädigen.
Ausser Kopfschütteln fiel mir dazu nichts mehr ein


Kairofan
beantwortet von Kairofan am 17. September 2008 09:52
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Bis zu einem gewissen Gewicht des Rades darf dieses auf der Straße gefahren werden. Wenn du mit einem Rennrad mal auf auf dem Radweg gefahren wärst, würdest du auch selbst sehen, dass dies keinen Spaß macht und man nicht vorankommt. Nebeneinander fahren darf man nicht. Da du als Autofahrer aber einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten mußt, kannst du meist sowieso nur überholen, wenn kein Gegenverkehr kommt und dann ist es auch unerheblich, ob die Radler hintereinander oder zu zweit nebeneinander fahren. (das ist aber nur meine Meinung und nicht die der Straßenverkehrsordnung nach welcher hitereinander gefahren werden muss.

Kommentar von Simple_avatar5smallmercury am 17. September 2008 09:54

dh!

Kommentar von 9e086261573886d2d6dac572d32f6173smallCadeau am 17. September 2008 09:55

Hallo Kairofan, kurvenreiche Straße und 3x2 Rennradfahrer hintereinander bzw. 6 hintereinander - vergiss es. Abstand zum Überholen zwischen den Rädern wäre schön, ist aber mit Sicherheit aus weiß-der-Himme-welchen-Gründen nicht machbar ;=)

Kommentar von D781b15d76603037f81eab6adad2d313smallKairofan am 17. September 2008 10:07

Ich weiß schon dass dies schwer ist und versuche darauf auch Rücksicht zu nehmen, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin.


Haaza
beantwortet von Haaza am 17. September 2008 09:53
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Ein Rudel Rennradfahrer ist nach STVO tatsächlich zulässig ( auch, wenn sie Räder fahren, die nicht der STVO entsprechen)

Die dürfen das, wenn sie in einem Verein sind und dieser aus Trainingszwecken im Pulk unterwegs ist...

Nichts gegen den Radsport, aber viel Verständnis habe ich dafür auch nicht, wenn die so auf Landstrassen unterwegs sind, ist ja auch Gefährlich ...

Eigentlich müsste aus Sicherheitsgründen wenigstens irgendwie die Strecke gesichert werden auf der die grade unterwegs sind...

Naja, ich hoffe nur für ALLE beteiligten ( Auto- und Radfahrer ) dass alles gut geht, denn manchmal ist es mir schon passiert, dass ich in einer Kurve schon ausweichen musste, weil die mir entgegenkommenden Radrennfahrer nicht nur ihre Fahrbahn blockierten, sondern mir auf meiner entgegen kamen...

Gott sei dank ist noch nichts passiert...

Ich finde aber man sollte mal darüber nachdenken, dass die ihre ( sicherlich für den Sport notwendigen ) Trainingsfahrten wie eine DEMO anmelden müssen und dann die Strecken von der Polizei kurzfristig gesperrt werden, bis die Radler vorbei sind...


anonym
beantwortet von radfahrer am 18. September 2008 18:04
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Die Frage wurde in der Tat hier schon min. 100 mal beantwortet. Daher auch heute wieder meine Antwort: www adfc-bayern.de/aworadeln.htm

Aber: Es ist die Frage, ob der Fragesteller einen (benutzungspflichtigen, d.h. mit blauem VZ ausgeschilderten) Radweg, einen Gehweg (evtl. mit Zusatzzeichen Radfahrer frei) oder einen sog. sonstigen (Rad-)Weg meinte. Hinzukommt noch, dass ein benutzungspflichtiger Radweg dann nicht benutzungspflichtig ist, wenn er bestimmte Kriterien nicht erfüllt (z.B. viele Scherben oder Mülltonnen, geparkte Autos, stark wellig, Schnee/Eis im Winter etc. etc. etc.).

Ein Autofahrer kann von seinem pfurzgewärmten Sessel aus i.d.R. nicht beurteilen, ob der Radweg im Einzelfall (d.h. in dieser Minute) benutzungspflichtig ist. Ist er es nicht (aus welchen Gründen auch immer), hat der Radler das Recht die Fahrbahn zu benutzen. Denn die Fahrbahnbenutzung ist lt. StVO die Regel, der Radweg die Ausnahme.

!!! Ein Takt zur Antwort von Senselessways: "Ich fahre da Grundsätzlich entweder mit 10 cm Abstand hinterher oder neben den Affen her, mache das Fenster runter und weise die Herrschaften "Freundlichst" darauf hin, das sie gefälligst auf dem Radweg fahren sollen."

Leuten wie Ihnen gehört sofort die Fahrerlaubnis entzogen, da Sie die Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer absichtlich gefährden und somit vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung begehen (eine erhebliche Straftat, die leider in der Praxis viel zu selten verfolgt wird). Leute wie Sie zeige ich als Radler regelmäßig an. Überlegen Sie mal, das hier schreiben und sagen und in der Realität tun. Sie gebrauchen Ihr Fahrzeug vorsätzlich als Waffe, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen! Überlegen Sie außerdem mal, ob Sie sich auch so verhalten würden, wenn Sie wüssten, dass der Radler Ihr nächster Verwandter wäre. Sicher nicht, oder? Bitte beim Einsteigen ist Auto das Gehirn eingeschaltet lassen und nicht an der Garderobe liegen lassen.

Zu guter Letzt empfehle ich allen Interessierten folgende Lektüre:

adfc.de/5641_1

Bundesverkehrsministerium bekräftigt ADFC-Forderung

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) fordert seit langem, die Radwegebenutzungspflicht auf ein erforderliches Maß zu verringern. Dass die Beschilderung von Radwegen nicht immer notwendig ist, bestätigte nun auch Ulrich Kasparick (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. In einem Brief an die stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende Heidi Wright stellte er klar: „Die Radwegebenutzungspflicht ist als Sonderfall zu behandeln." Kasparick weiter: „Ist die Anordnung nicht zwingend geboten, so darf auch keine Benutzungspflicht des Radweges angeordnet werden."

Nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen erhöhen von der Straße abgetrennte Radwege die Unfallgefahr, denn Radfahrer auf Radwegen befinden sich oft außerhalb des Blickfeldes von Autofahrern. An einmündenden Straßen werden sie dann häufig zu spät bemerkt. Vermeiden ließe sich diese Gefahr durch einen Mischverkehr, weil Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt eine Fahrbahn nutzen.

Zurzeit ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die Benutzungspflicht von Radwegen auf Fälle zu beschränken, in denen die Verkehrssicherheit diese erfordert. Dennoch finden sich an unnötig vielen Radwegen die blauen Schilder mit dem weißen Fahrrad, die diese Pflicht anzeigen. Die derzeit laufende Novellierung der StVO soll die Verwaltungsvorschriften straffen und so die Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf das tatsächlich erforderliche Maß beschränken. Die Novelle wird voraussichtlich am 01. Januar 2009 in Kraft treten.

Die stellvertretende ADFC-Vorsitzende Heidi Wright: „Mit der Novellierung käme das Bundesverkehrsministerium einer zentralen Forderung des ADFC entgegen. Wenn die Radwegebenutzungspflicht eingedämmt und der Mischverkehr gestärkt wird, sind Radfahrer und Fußgänger deutlich sicherer unterwegs." Dies wäre ein weiterer Schritt in die Richtung, die Benutzungspflicht in ein Benutzungsrecht umzuwandeln.

Kommentar von 9e086261573886d2d6dac572d32f6173smallCadeau am 18. September 2008 18:58

Hallo radfahrer, es ging mir lediglich darum, zu wissen, ob es zulässig ist, dass Rennradfahrer (meine Betonung liegt auf "Renn"!) generell auf der Straße fahren dürfen - müssen - können - wie auch immer. Ich habe generell nichts gegen Radfahrer (bin oft selbst einer), so lange sie mir nicht in Einbahnstraßen in der falschen Richtung entgegen kommen, nicht im Affenzahn durch die Fußgängerzonen pesen, nicht auf den Gehwegen fahren (außer Kinder, nicht über rote Ampeln brettern, nicht über Fußgänger(!)überwege fahren, nicht den Fahrradweg in die falsche Richtung benutzen sprich: gegen den Verkehrsstrom fahren etc. Das Problem ist einfach, dass das Gros der Fahrradfahrer, das durch die Bank weg auch im Besitz eines Führerscheins ist, einfach Anarchie praktiziert. Wie war das mit einem friedlichen Miteinander...??

Kommentar von radfahrer am 19. September 2008 12:43

Hallo, es gibt rechtlich keinen Unterschied zwischen Renn- und sonstige Radlern. Man kann theoretisch mit einem Rad aus den 1940er Jahren genauso schnell fahren wie mit einem Rennrad, zumindest bergab. ;-) Ich bin viel mit verschiedensten Rädern unterwegs und gehöre mit zu den schnellsten. Es kommt nicht darauf an, mit welchem Rad man unterwegs ist, sondern wie die Qualität der Piste ist. Wer auf "schlechter" Piste unterwegs ist und schnell ist, fährt eben öfter auf der Fahrbahn. Schlecht heißt u.a. auch, dass ein sog. Radweg evtl. nach kurzer Strecke schon wieder zu Ende ist, sich dann ein anderer sog. Radweg auf der gleichen oder gegenüberliegenden Seite anschließt oder auch nicht. So ein Blödsinn ist lt. Bundesverkehrsministerium eben nicht als benutzungspfl. auszuschildern. Nur leider machen es die Behörden absichtlich. Denn dort fahren die meisten mit dem Auto und glauben ernsthaft, dass sie dadurch Radler schützen können. Nur wissen die Radler selbst ganz genau, ob sie geschützt werden wollen oder nicht. Die Behörden müssen hier umdenken und das Gesetz, das seit 1998 in dieser Form besteht, endlich umsetzten!

Kommentar von Olaf68 am 19. September 2008 13:21

Hallo Cadeau, das Verhältnis Radfahrer und Autofahrer ist leider manchmal etwas getrübt und Du hast (vielleicht ohne es ahnen zu können) in ein Wespennest gestochen... Es gibt wirklich endlose Diskussionen in Foren und einer schimpft über den anderen. Ich habe da hier mal was abgelassen :) - http://www.gutefrage.net/frage/warum-regen-sich-kraftfahrer-staendig-ueber-radfahrer-auf


anonym
beantwortet von anjanni am 17. September 2008 09:49
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Natürlich ist das laut StVO eigentlich nicht erlaubt.

Rennradfahrer haben jedoch oft das Problem, daß der Belag auf den Radwegen deutlich unebener ist als auf der Straße. Und sie nehmen mit ihrer dünnen Bereifung jeden Stoß viel deutlicher (weil ungefederter) wahr.

Deshalb fahren sie auf der Straße.

Ich finde es vor allem dann schlimm, wenn sie auch noch nebeneinander fahren. Dann kommt man ja gar nicht mehr dran vorbei.


mercury
beantwortet von mercury am 17. September 2008 09:50
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ich glaub du hast dir die frage selber schon beantwortet.. es sind rennradfahrer, wo sollen sie denn anders fahren? hast du schonmal versucht mit nem rennrad auf einen kaputten weg oder ähnliches zu fahren? ich schon, deswegen fahren wir auch immer auf der straße ;)


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 17. September 2008 09:51
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Da bekomm ich auch regelmäßig die Kriese!!!

Nicht nur, das die Fahrräder von diesen Typen keines weges Straßenzulässig , und Ihre "Höschen" viel zu eng sind - Nein, die müssen auch Grundsätzlich NEBEN dem Fahrradweg auf der Straße fahren.

Sehen und gesehen werden. - Deswegen machen die das imo.

Ich fahre da Grundsätzlich entweder mit 10 cm Abstand hinterher oder neben den Affen her, mache das Fenster runter und weise die Herrschaften "Freundlichst" darauf hin, das sie gefälligst auf dem Radweg fahren sollen.

Kommentar von Olaf68 am 23. September 2008 15:48

Zu den 10 cm Abstand fällt mir folgender Vergleich ein: Autobahnbaustelle, eng, auf 60 km/h limitiert. Sie fahren rechts mit 60 km/h - der Laster direkt hinter ihnen will aber 80 km/h fahren. Er fährt dicht auf (im Rückspiegel ist nur noch Kühlergrill) - hupt (Lasterhupen sind laaauuut!!!). Und zieht dann raus zum überholen - direkt neben Ihnen hupt er nochmal und schert (zu?) knapp ein. Dann sagt sich der Fahrer: "So! - dem habe ich es nun aber gezeigt..."


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 17. September 2008 09:57
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Weil in jedem Rennradfahrer ein kleiner "Profi" steckt, die ja auch bei den Touren im Fernsehen auf der Straße fahren. Bei uns fahren die auch auf Kraftfahrstraßen (nicht erlaubt) und der asphaltierte Radweg ist 5 Meter neben dran


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 17. September 2008 10:01
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Ich rege mich über die auch immer auf! Andererseits sollte man schon respektieren, dass die noch für ihren Sport trainieren und das nicht mit ein paar Spritzen kompensieren!


anonym
beantwortet von Olaf68 am 17. September 2008 15:42
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Die Frage ist hier ein Dauerbrenner (benutze mal die Suchfunktion). Die Antworten ähneln sich auch immer wieder. Zulässig ist das nicht - auch Radrennfahrer müssen lt. STVO benutzungspflichtige Radwege benutzen - egal, welches Gewicht die Räder haben. Im Pulk bildet die Gruppe einen geschlossenen Verband und gilt als EIN Fahrzeug (z.B. an der Ampel darf der Rest bei Rot drüber, wenn sie umspringt). Ob ein Radfahrerpulk auf den Radweg muß, weiß ich nicht. Mit dem Rennrad auf den üblichen Radwegen innerorts fahren ist fast unmöglich - die schmalen Reifen fädeln ein, es holpert nur. Es fehlt dem Fahrer auch die notwendige Übersicht (Sitzhaltung) für die typischen Radweggefahren. Außerorts sind die Radwege auch oft durch Wurzelaufbrüche recht uneben. Man darf erst auf die Straße, wenn die Benutzung des eigentlich benutzungspflichtigen Radweges unzumutbar ist - und das ist Auslegungssache... Daß man als Autofahrer außerorts die Krise bekommt, wenn man länger mit 15-35 km/h hinter so'ner Gruppe hertuckert, kann ich irgendwie nachvollziehen. Aber vor der Idee für irgendwelche Aktionen bedenken, daß da Menschen auf dem Rad sitzen und man begeht sehr schnell eine Straftat (Nötigung, Gefährdung usw.) und dann ist man selber Radfahrer.


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