Habe ich auch schon jetzt Rentenansprüche, wenn ich mich bisher nur religiös getraut habe und die standesamtliche erst noch folgt?

Wenn Du Dich kirchlich trauen lassen hast, dann bist Du nach deutschem Recht nicht verheiratet. Das ist erst nach der standesamtlichen Trauung der Fall. Folglich hast Du auch erst dann Rentenansprüche. (Deine Frage klingt etwas makaber ;-) )
Nein. Für derart "weltliche" Belange musst du standesamtlich getraut sein.
was hat denn die ehe mit der rente zu tun..? hab ich was verpasst..?
kandana am 26. April 2009 22:46 Ich glaube, hier wird die Witwenrente gemeint.

Bei Rentenansprüchen zählt nur die standesamtliche Trauung.
Die kirchliche Trauung allein reicht auch nicht, die Ehe amtlich als geschlossen zu betrachten - bei offiziellen Stellen zumindest.
am besten du befragst einen steuerberater oder die rentenversicherung, dass du dann auch wirklich später, wenn überhaupt, eine richtige rente bekommst und jetzt nicht richtig handelst
Rentenansprüche entstehen klassischerweise durch Einzahlungen in die Rentenkasse ... mit Religion hat das nichts zu tun.
Hier stehts ausführlich aufgelistet: http://www.presseecho.de/vermischtes/NA3731353747.htm
DH. Genau so ist. Stand so vor kurzem auch ausführlich in der Zeitung.