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Religiöse Trauung und Rente?

gefragt von ghiffa am 26.04.2009 um 22:43 Uhr

Habe ich auch schon jetzt Rentenansprüche, wenn ich mich bisher nur religiös getraut habe und die standesamtliche erst noch folgt?


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hilti
beantwortet von hilti am 26. April 2009 22:44
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Wenn Du Dich kirchlich trauen lassen hast, dann bist Du nach deutschem Recht nicht verheiratet. Das ist erst nach der standesamtlichen Trauung der Fall. Folglich hast Du auch erst dann Rentenansprüche. (Deine Frage klingt etwas makaber ;-) )

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 26. April 2009 22:46

DH. Genau so ist. Stand so vor kurzem auch ausführlich in der Zeitung.


anonym
beantwortet von Lotusteich am 26. April 2009 22:45
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Nein. Für derart "weltliche" Belange musst du standesamtlich getraut sein.


anonym
beantwortet von samirax5 am 26. April 2009 22:44
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was hat denn die ehe mit der rente zu tun..? hab ich was verpasst..?

Kommentar von D37897601f5b14543ba6516bfa2213desmallkandana am 26. April 2009 22:46

Ich glaube, hier wird die Witwenrente gemeint.

Kommentar von newcomer am 26. April 2009 22:46

bei Scheidung hat sie Rentenanwardschaften vom Partner mit übernommen

Kommentar von samirax5 am 26. April 2009 22:48

heisst das, ich brauche theoretisch nichts in die rentenkasse einzahlen, bekomme aber entsprechend, wenn ich verheiratet bin/war..?


anonym
beantwortet von newcomer am 26. April 2009 22:44
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nur die Standesamtliche zählt


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 26. April 2009 22:47
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Nein, denn gesetzlich bist Du noch ledig.



anonym
beantwortet von bello07 am 26. April 2009 22:45
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kandana
beantwortet von kandana am 26. April 2009 22:45
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Bei Rentenansprüchen zählt nur die standesamtliche Trauung.

Die kirchliche Trauung allein reicht auch nicht, die Ehe amtlich als geschlossen zu betrachten - bei offiziellen Stellen zumindest.


anonym
beantwortet von lydia112 am 26. April 2009 22:45
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am besten du befragst einen steuerberater oder die rentenversicherung, dass du dann auch wirklich später, wenn überhaupt, eine richtige rente bekommst und jetzt nicht richtig handelst


anonym
beantwortet von tonks am 26. April 2009 22:46
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Rentenansprüche entstehen klassischerweise durch Einzahlungen in die Rentenkasse ... mit Religion hat das nichts zu tun.


anonym
beantwortet von belzebubxx am 26. April 2009 22:47
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Hier stehts ausführlich aufgelistet: http://www.presseecho.de/vermischtes/NA3731353747.htm


anonym
beantwortet von ghiffa am 26. April 2009 22:48
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Ergänzung: Ich meinte natürlich die Rente für den Hinterbliebenen.

Kommentar von 8188813adced8614a8025120b5ea6308smallhilti am 26. April 2009 23:19

Ja ist klar, die Witwenrente.


ullagio
beantwortet von ullagio am 26. April 2009 22:51
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Die Standesamtliche Trauung zählt,


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