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Rektor Eitel lässt besetztes Rektorat in Heidelberg räumen: Wer zahlt die Räumung?

gefragt von terratuck am 23.06.2009 um 11:33 Uhr

Im Rahmen des Bildungsstreik kam es zu Forderungen nach mehr Demokratisierung an den Hochschulen und in Heidelberg sogar zu einer Besetzung des Rektorats von Rektor Eitel. Eitel ließ am Samstag das Gebäude räumen. Müssen die 122 friedlichen Besetzer mit eine saftigen Rechnung rechnen, oder wer zahlt in solchen Fällen?


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anonym
beantwortet von quentinbarack am 23. Juni 2009 11:35
2x
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Voraussichtlich wird der Einsatz nicht von den Studierenden gezahlt werden müssen. Aber da muss man abwarten...Schade, dass der Rektor nicht den Dialog wahrgenommen hat.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. Juni 2009 11:34
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Jeder Teilnehmer muss mit einem Kostenbescheid rechnen. Hatte sowas auch scon mal erlebt.


anonym
beantwortet von anjanni am 23. Juni 2009 11:35
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Da zahlen wohl die Besetzer, wenn sie einer Aufforderung, das Gebäude zu verlassen nicht gefolgt sind. Der Rektor hat Hausrecht.


anonym
beantwortet von ollimainz am 23. Juni 2009 11:43
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Ein Rektor kann doch nicht die Demokratisierungsversuche der Studenten repressiv niederschlagen und sie dann noch dafür zahlen lassen. Da würde er sich medial ja selber ins Bein mit schießen. Wenn er nicht als Demokrator und Alleinbestimmer dastehen will, sollte er nicht nur die Anzeige zurückziehen, sondern sich auch um Schadensbegrenzung bzl des Polizeieinsatzes bemühen.


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 23. Juni 2009 11:35
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Wir, die arbeiten, also die Steuerzahler.



NicolasL
beantwortet von NicolasL am 23. Juni 2009 11:35
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Die 122 friedlichen Besetzer haben sich mit der Besetzung strafbar gemacht, klar müssen sie zahlen..


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 23. Juni 2009 11:37
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Natürlich die Besetzer!


anonym
beantwortet von cardo92 am 23. Juni 2009 11:48
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Hab in der Tagesschau gesehen, wie die Studenten von der Polizei da rausgezerrt wurden. Hab mich daraufhin gefragt, ob sie nicht Schadensersatz von Rektor Eitel fordern können.


anonym
beantwortet von fastlink am 24. Juni 2009 22:05
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Wie auch immer geartet und wie gut der Grund oder die Absichten auch immer sein mögen, es gelten auch hier stets letztlich nur die rechtlichen Grundlagen.

Der Rektor hat letztlich das Hausrecht, wenn der sagt:"Raus hier!", dann meint das Gesetz das auch so.

Wer nicht geht, macht sich strafbar.

Das Hinaustragen ist das mildeste Mittel, welches geeignet erscheint, den rechtswidrigen Zustand zu beenden - auch wenn mein Vorredner von Rauszerren spricht.

Begründet wurde diese Maßnahme durch den Rechtsbruch der Hausfriedensbrecher, ein Straftäter kann hinterher eben kein Schadensersatz vom "Geschädigten" einfordern. Das wäre ja so, als wenn ein Ladendieb für seine Unannehmlichkeiten durch eine Festnahme Schadensersatz vom Kaufhaus verlangen kann, völlig absurd.

Es gilt als sicher, dass je nach Standpunkt diese Maßnahme als ungerecht empfunden wird, nur sind Gerechtigkeit und Recht zweierlei Stiefel. Wenn man anfängt, Urteile nach Gerechtigkeitsempfinden zu fällen, anstatt basierend auf geltendes Recht, begründet man, so gut man das auch immer meinen mag in diesem Moment, die Grundlage für einen Unrechtsstaat denn mit der selben Selbstverständlichkeit kann man dann auch Urteile fällen, welche mal wieder "zum Schutz von Volk und Reich" oder zur "Aufrechterhaltung des Sozialismus" geeignet erscheinen. Gerechtigkeit ist kein feststehender Begriff, er wird immer wieder neu ausgelegt, er ist abhängig vom Standpunkt und jeweiliger Sichtweise und ist rein subjektiv, damit völlig ungeeignet.


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