Im Rahmen des Bildungsstreik kam es zu Forderungen nach mehr Demokratisierung an den Hochschulen und in Heidelberg sogar zu einer Besetzung des Rektorats von Rektor Eitel. Eitel ließ am Samstag das Gebäude räumen. Müssen die 122 friedlichen Besetzer mit eine saftigen Rechnung rechnen, oder wer zahlt in solchen Fällen?
Voraussichtlich wird der Einsatz nicht von den Studierenden gezahlt werden müssen. Aber da muss man abwarten...Schade, dass der Rektor nicht den Dialog wahrgenommen hat.

Jeder Teilnehmer muss mit einem Kostenbescheid rechnen. Hatte sowas auch scon mal erlebt.
Da zahlen wohl die Besetzer, wenn sie einer Aufforderung, das Gebäude zu verlassen nicht gefolgt sind. Der Rektor hat Hausrecht.
Ein Rektor kann doch nicht die Demokratisierungsversuche der Studenten repressiv niederschlagen und sie dann noch dafür zahlen lassen. Da würde er sich medial ja selber ins Bein mit schießen. Wenn er nicht als Demokrator und Alleinbestimmer dastehen will, sollte er nicht nur die Anzeige zurückziehen, sondern sich auch um Schadensbegrenzung bzl des Polizeieinsatzes bemühen.

Die 122 friedlichen Besetzer haben sich mit der Besetzung strafbar gemacht, klar müssen sie zahlen..
Hab in der Tagesschau gesehen, wie die Studenten von der Polizei da rausgezerrt wurden. Hab mich daraufhin gefragt, ob sie nicht Schadensersatz von Rektor Eitel fordern können.
Wie auch immer geartet und wie gut der Grund oder die Absichten auch immer sein mögen, es gelten auch hier stets letztlich nur die rechtlichen Grundlagen.
Der Rektor hat letztlich das Hausrecht, wenn der sagt:"Raus hier!", dann meint das Gesetz das auch so.
Wer nicht geht, macht sich strafbar.
Das Hinaustragen ist das mildeste Mittel, welches geeignet erscheint, den rechtswidrigen Zustand zu beenden - auch wenn mein Vorredner von Rauszerren spricht.
Begründet wurde diese Maßnahme durch den Rechtsbruch der Hausfriedensbrecher, ein Straftäter kann hinterher eben kein Schadensersatz vom "Geschädigten" einfordern. Das wäre ja so, als wenn ein Ladendieb für seine Unannehmlichkeiten durch eine Festnahme Schadensersatz vom Kaufhaus verlangen kann, völlig absurd.
Es gilt als sicher, dass je nach Standpunkt diese Maßnahme als ungerecht empfunden wird, nur sind Gerechtigkeit und Recht zweierlei Stiefel. Wenn man anfängt, Urteile nach Gerechtigkeitsempfinden zu fällen, anstatt basierend auf geltendes Recht, begründet man, so gut man das auch immer meinen mag in diesem Moment, die Grundlage für einen Unrechtsstaat denn mit der selben Selbstverständlichkeit kann man dann auch Urteile fällen, welche mal wieder "zum Schutz von Volk und Reich" oder zur "Aufrechterhaltung des Sozialismus" geeignet erscheinen. Gerechtigkeit ist kein feststehender Begriff, er wird immer wieder neu ausgelegt, er ist abhängig vom Standpunkt und jeweiliger Sichtweise und ist rein subjektiv, damit völlig ungeeignet.