Reklamierte Schuhe könne nicht ersetzt werden - muss ich die kaputten bei Erstattung zurückgeben?

10 Antworten

Entscheidung des anbieters.

Habe z.b. letztens ne handyhülle gekauft, kam defekt an. Nach kurzer rücksprache haben sie einfach eine neue geschickt. (Verwend ich jetzt auch noch. Bis sie dann halt komplett hinüber ist)

Wenn sie die schuhe zurückwollen wirst du sie aber zurücksenden müssen.

Wenn sie die schuhe zurückwollen wirst du sie aber zurücksenden müssen.

Die Form der Nacherfüllung bestimmt der Käufer, siehe §439 (1) BGB. Natürlich können sie die aber auch in Augenschein nehmen und dann entscheiden

@franneck1989

Garantie und rückerstattung bei folgeschäden ist allerdings nicht rechtlich definiert sondern pure kulanz.

Fängt an dem punkt an an dem sie von vorneweg garnichts zurückerstatten müssen.

@CoolD000
Garantie

Hier geht es aber um Gewährleistung, und die ist rechtlich sehr wohl definiert.

@franneck1989

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/g/gewaehrleistung/

Dem text kann man entnehmen dass sie nicht defekt ausgeliefert wurden sondern nach 4 monaten benutzung kaputt gegangen sind.

Ist also kein gewährleistungs sondern garantiefall. Geprüft wird da gerne auch ob tatsächlich ein produktionsfehler vorliegt, ob manipuliert wurde oder ob es schlichte abnutzungserscheinungen sind. Dass überhaupt was zurückgegeben wird ist pure kulanz vom lieferer. Die bedingungen legt allerdings der verkäufer fest.

@CoolD000

Natürlich ist das ein Gewährleistungsfall. Innerhalb von zwei Jahren können Sachmängel geltend gemacht werden. Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer ein verschulden des Käufers nachweisen... Ich wiederhole mich gerne

@franneck1989

Ach bitte. Der hersteller muss gewährleisten dass du deine ware intakt bekommst. Folgeschäden die best case auf eigenverschulden beruhen gehen keinesfalls auf die gewährleistung.

@CoolD000

Könnte ja jeder vor ablauf der frist mit nem messer reinschneiden und geschickt ablichten

Klar musst du zurücksenden. Wer soll denn sonst wissen dass der Schub wirklich defekt ist? Ausserdem kann nur so der händler beim hersteller reklamieren. Du kannst lediglich bei einer teilerstattung die schuhe behalten.

Hallo, wenn du die Schuhe behalten willst, dann würde ich an deiner Stelle dem Händler so mitteilen. Setze ihm dazu eine Frist zur Nachbesserung nach §439 BGB. Dann kannst du mal schauen, was er dazu sagt.

Und wenn das nicht fruchtet oder auch einfach sofort gem dem Wunsch des Fragers: Minderung des Kaufpreises erklären.

Natürlich musst du die Schuhe zurücksenden, wenn du Geld zurückhaben willst. Du kannst ja viel erzählen, dass die Schuhe kaputt sind. Stell dir mal vor, wieviele Leute auf einmal defekte Dinge kaufen würden, wenn sie bei einer Schadensmeldung das Geld zurückbekommen und die Ware behalten dürften.....

Ist doch sehr kulant von Amazon die Schuhe zu erstatten. Und mal ehrlich was sollen Sie anders machen wenn die Schuhe nicht mehr lieferbar sind? Das du sie reparieren lässt würde ja bedeuten das du auch einen Reparaturnachweis einsenden müsstest und den Betrag der Raparatur erstatten lassen würdest und das macht Amazon 100% nicht mit, alleine vom Verwaltungsaufwand her. Sie verkaufen tausende und aber tausende Artikel am Tag. Was sollen sie deiner Meinung nach denn sonst tun? Mehr wie dir das Geld zurückgeben können Sie ja nun wirklich nicht.