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Reklamation reduzierter Ware?

gefragt von semey85 am 13.04.2008 um 16:52 Uhr

Also ich habe mir am 14.12.2007 reduzierte Schuhe gekauft! Jetzt löst sich die Sohle am vorderen Teil des Schuhs-kann ich die Ware reklamieren?


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Eastside
beantwortet von Eastside am 13. April 2008 16:53
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Wenn du den Kassenbon noch hast, dann JA!


Fraaagezeichen
beantwortet von Fraaagezeichen am 13. April 2008 17:06
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Nebenbei: Die meisten Verkäufer sind schon "beeindruckt" genug, wenn ein Kunde überhaupt den Unterschied zwischen Umtausch und Reklamation kennt. Habe bisher - egal ob mit oder ohne Kassenbon - noch nie irgendwelche Probleme gehabt, wenn ich direkt gesagt habe, dass es sich um eine Reklamation handelt.

Und noch ein kleiner (zugegeben etwas fieser) Trick: wenn die Verkäufer zicken, einfach ein klein Bisschen lauter werden, so dass andere Kunden das mitkriegen könnten. Schlechtes Image will schließlich in der Regel jeder Laden vermeiden ;-)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 13. April 2008 16:54
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ja, reklamation muss immer anerkannt werden, auch bei preisgesenkter ware.

es handelt sich um einen fehler mit reklamation nicht um umtausch.

bei umtausch ist es anders, das kann der händler von vorn herein ausschließen.

dazu ist er nicht verpflichtet, das ist immer kulanz des händlers.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 13. April 2008 16:59
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Wenn es sich um Schuhe handelt, die nur dieser Laden allein verkauft hat, kann es Dir sogar ohne Kassenbon gelingen, die Schuhe zu reklamieren. Ich hatte den gleichen Fall und bekam mein Geld zurück.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. April 2008 17:21
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wenn es sich um eine Reklamation handelt, dann hat der Laden das Recht, die Richtigkeit oder Berechtigtigung der Reklamation zu prüfen oder prüfen zu lassen..erst dann kann dir ein endgültiger Bescheid gegeben werden.. gerade bei Schuhen 4 Monate nach dem Kauf. würde ich in jedem Falle prüfen...







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