Reklamation ohne Quittung?

gefragt von LiebeslilieLiebeslilie am 17.05.2009 um 19:11 Uhr

Hallo liebe Leute,
ich habe folgendes Problem: Mein Fernseher ist nach gerade mal 2 Monaten kaputt gegangen, die Bildröhre hats erwischt (Ist noch nen alter ;D). Jetzt suche ich verzweifelt den Kassenzettel (habe ihn bei Real gekauft), kann ihn aber nirgens finden. Könnte ich den Fernseher auch ohne reklamieren? Ich weiß, dass das theoretisch möglich ist, vom Gesetz aus. Ich hab den auch mit Karte bezahlt, würde ein Kontoauszug reichen?
Vielen Dank für eure Antworten...

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Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 17. Mai 2009 19:12
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Reicht. Geht ohne Quittung. Real wird da null Probleme machen.


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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 17. Mai 2009 19:17
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Sachmängel kann man grundsätzlich auch ohne Beleg reklamieren (BGB)! Der Kontoauszug gilt bei Kartenzahlung ohnehin als Kaufbeleg, nicht nur der Kassenzettel.

Kommentar von 6d87155e265d8a7c4f112713eeaee3b5smallLiebeslilie am 17. Mai 2009 19:21

Also würde es auch ohne Auszug gehen? Mein Vater war ja als Zeuge dabei! Aber wie stehen die Chancen dass die sich drauf einlassen?

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 17. Mai 2009 19:31

Verkäufer sind nicht unbedingt Juristen... Im Zweifel auf den Filialleiter bestehen, der müsste sich halbwegs auskennen.

Kommentar von 6d87155e265d8a7c4f112713eeaee3b5smallLiebeslilie am 18. Mai 2009 08:08

ok, werds nachher mal ausprobieren, vielen Dank!


Praline
beantwortet von Praline am 17. Mai 2009 19:14
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Das geht! Das geht!


anonym
beantwortet von Bincilein am 17. Mai 2009 19:14
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naja bei einem Fernseher dürfte es schwierig sein. Vielleicht hast du dort eine kundenkarte. Dann dürfte dein Einkauf gespeichert sein, ansonsten hilft nur der CHef


critter
beantwortet von critter User-Moderator am 17. Mai 2009 19:13
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Der Kontoauszug ist anzuerkennen.


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 17. Mai 2009 19:13
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Sollte noch jemand dabei sein, der gesehen hat, dass du das Gerät an dem Atg in diesem Geschäft gekauft hast. Aber das müsste gehn


anonym
beantwortet von julian619 am 17. Mai 2009 19:13
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kommt drauf an ob ihr bei dem Geschäft kunden seit. Wenn ja haben die die Rechnung im Computer und das Untauschen ist kein Problem


anonym
beantwortet von Goreine am 17. Mai 2009 19:12
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ja reicht aus, auch wenn dir die verkaufer event. etwas anderes erzählen möchten


Charlesrene
beantwortet von Charlesrene am 17. Mai 2009 19:12
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Das sollt wohl Klappen - mit Kontoauszug immer!


ungelchen
beantwortet von ungelchen am 17. Mai 2009 19:12
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ja reicht aus.ausserdem tausche ich auch immer ohne nachweis


anonym
beantwortet von Goreine am 17. Mai 2009 19:12
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ja reicht aus, auch wenn dir die verkaufer event. etwas anderes erzählen möchten


anonym
beantwortet von Vicki am 24. Mai 2009 21:24
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Ich habe vor 2 Wochen bei real ein defektes Geschenk (Dampfgarer) reklamieren müssen. Hatte auch kein Kassenbon dazu. Mir wurde es anstandslos ersetzt. Wahrscheinlich auch deswegen, weil die Ware vorrätig war. Versuch´s doch auch! Geh dort vorbei und frag nach, bevor du gleich den Fernseher mitschleppst:) Vielleicht hast du auch so ein Glück!


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