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Reklamation - Muss der Vertreiber das Gerät zurück nehmen?

gefragt von blablubblub am 02.07.2009 um 16:34 Uhr

Hallo,

ich hab mir vor ca. 1 Jahr einen Stepper von Kettler gekauft, allerdings macht das Ding komische Geräusche und da, wo die Reibung ist, wirds immer ganz heiss, auch schon nach 10 Min Training! Daher möchte ich das Ding reklamieren! Sorry, ich kanns nicht besser erklaeren! :-)

Muss der Vertreiber das Ding zurücknehmen? Er hat angeboten, es zu reparieren, aber ich glaube nicht, dass das funktioniert, weil ich schon von einigen anderen gehört habe, dass sie das gleiche Problem mit ihrem Stepper haben, dass es also so oder so schon nen Fehler von dem Ding ist.

Grüssle!

der Vertreiber das Ding wieder zuruecknehmen?

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Reklamation x 227

voti1972
beantwortet von voti1972 am 2. Juli 2009 16:36
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naja nach einem jahr ist das schon etwas schwieriger...da so ein Gerät bei Benutzung verschleisst....haste noch Garantie drauf...versuchen kannst du es ja

Kommentar von blablubblub am 2. Juli 2009 16:42

Ich hab noch ein knappes Jahr Garantie.

Kommentar von 97bfb063dad2937273842a263eef78ddsmallvoti1972 am 2. Juli 2009 17:47

dann nimm sie in anspruch


Pirate90
beantwortet von Pirate90 am 3. Juli 2009 12:19
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Der Verkäufer hat zwei mal das Recht auf Reperatur, danach hast du Anspruch auf eine Wandlung (Geld gegen die Ware - Ware gegen die Ware). Du hast zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung, dass heißt, er muss dir 2 Jahre lang gewähren, dasss du die Leistungen vom Gerät in Anpruch nehmen kannst (außer bei Eigenverschulden & co.). Wenn du Garantie auf das Gerät hast, welche nicht Pflicht ist, dann ist diese direkt vom Hersteller. Mit einer Garantie garantiert der Hersteller für einen bestimmten Zeitraum das die Ware fehlerfrei funktioniert. Ist natürlich besser für den Verkäufer und meist auch professioneller. Am besten du schaust nochmal hier: http://www.beschwerdehilfe.eu/reklamation.html (Dort gibt es auch Reklamationsschreiben wenn dir das was nützt.)


Podencotina
beantwortet von Podencotina am 2. Juli 2009 16:37
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Nein, er muss es nicht einfach zurücknehmen, wenn er anbietet, es zu reparieren ist es ok. Leider. Hab ich mich auch schon über so etwas ärgern müssen...


lili2007
beantwortet von lili2007 am 2. Juli 2009 16:36
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gib es zurück da stimmt was nicht


anonym
beantwortet von Comstock am 2. Juli 2009 16:36
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Er muss erstmal die Chance haben, zu reparieren. Wenn zwei oder drei Versuche fehlschlagen, kannst du Wandlung verlangen.


anonym
beantwortet von dantes am 2. Juli 2009 16:36
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Nein, er hat das Recht der Nachbesserung. (2x in der Regel) Erst wenn diese erfolglos ist, dann kannst du das verlangen. Noch dazu kommt: Diese Stepper erzeugen den Gegendruck oft durch Reibung. Es kann also durchaus sein, dass das ganz normal ist.

Kommentar von blablubblub am 2. Juli 2009 16:40

Naja, aber wenns nervende Geräusche macht, dann ist das ja nicht mein Problem! Die Dinger sollten ja eigentlich für Ausdauertrainig gebaut sein, und wenns nach 10 Min schon losgeht, dann stimmt meiner Meinung nach mit dem Gerät etwas nicht. Denk ich zumindest ... :-)


mopro
beantwortet von mopro am 2. Juli 2009 16:36
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6 Monate nach Kauf sind Gewährleistung da muss der Händler das Gerät zurücknehmen. Danach muss das der Hersteller machen.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 2. Juli 2009 16:36
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Bei Reklamation darf der Händer zweimal nachbessern (reparieren) und erst dann muss er das Gerät austauschen. Anspruch auf Geld zurück gibt es nur, wenn weder die Reparatur noch ein Austausch möglich ist.


usagirl
beantwortet von usagirl am 2. Juli 2009 16:36
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Kommt drauf an, wie lange Garantie gewährt wird


Indy72
beantwortet von Indy72 am 2. Juli 2009 16:36
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Er hat mindestens drei Nachbesserungsversuche in den ersten 6 Monaten. Jetzt musst du dich an den Hersteller wenden und bist eigentlich auf sein Wohlwollen verlassen.

Kommentar von 9e2a28aae613c78156a0b015f6f2c85fsmallKnusson am 2. Juli 2009 16:38

Das ist veraltetes Recht.
Stimmt zum Glück nicht mehr.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 2. Juli 2009 16:41

Du hast zwar womöglich die Gesetzliche Gewährleistung, aber das entspricht der alten Garantieregelung nur in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf, wo man sich an den Verkäuer wnden muss. Später muss der Käufer gegenüber dem Hersteller nachweisen, dass das Gerät schon zum Kaufzeitpunkt einen versteckten Mangel hatte. Da ist oft schon die Herstellergarantie günstiger.


Knusson
beantwortet von Knusson am 2. Juli 2009 16:36
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Du musst ihm mindestens 2 mal die Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels (Reparatur) einräumen.
Vorher kommste nicht an dein Geld.

Kommentar von blablubblub am 2. Juli 2009 16:37

Ja, ich werds eh erstmal reparieren lassen, immerhin hab ich die Hoffnung, dass es irgendwan funktioniert. Aber wenns dann nicht geht, muss er mir das Geld wiedergeben? In der Mail schreibt er, dass eine Rückgabe ausgeschlossen ist ... daher wundere ich mich.

Kommentar von 9e2a28aae613c78156a0b015f6f2c85fsmallKnusson am 2. Juli 2009 16:40

Genau, erst wenn er versucht hat, es 2x zu reparieren und anschließend der Mangel immer noch da ist. -> Geld zurück!
Und lass dich nicht unterkriegen, solche Leute erzählen dir oft das Blaue vom Himmel herunter.


chiko08
beantwortet von chiko08 am 2. Juli 2009 16:35
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Er wird das wahrscheinlich gegen ein neues ersetzen müssen wenn er das nicht reparieren kann.


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