Reklamation Fenster - Griffe unterschiedlich hoch - wie rechtlich begründen?

5 Antworten

Bei sehr hohen Fenstern muss der Griff logischerweise nicht mittig sein, Das ist zunächst der örtliche Auftragnehmer Euer Ansprechpartner, denn der hätte schon keine zwei oder mehr Fenster eines Raumes mit unterschiedlichen Griffhöhen einbauen dürfen.

Der Auftragnehmer (also eure Fensterfirma) hat das Recht auf Nachbesserung. Wenn ihr der Meinung seid, dass das, was ihr geliefert bekommen habt, nicht dem entspricht, was ihr wolltet, muss er euch den von euch unterschriebenen Auftrag zeigen. Stellt sich dann heraus, dass ihr sehr wohl Fenster bestellt habt, bei denen die Griffe nicht mittig sind, die euch aber nicht gefallen, dann wird es etwas schwierig. Wenn der Fensterbauer aber einen Fehler gemacht hat, muss er die Möglichkeit der Nachbesserung bekommen, bevor ihr vom Vertrag zurück tretet. So ist jedenfalls mein Wissensstand.

Der ist auch richtig, soweit sich der Sachverhalt aus der Frage entnehmen lässt.

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Einfach schriftlich eine Frist (4 Wochen Zeit) für die Fehlerbehebung setzen, ansonsten Rechtsanwalt einschalten, dann klappt es auch !!!

Ist denn in der Auftragsbestätigung oder im Angebot irgendwo etwas wegen der Fenstergriffe erwähnt?

Nein, leider nicht! Wir waren ja der Meinung, dass die Griffe generell mittig sind! Wären niiiiie auf die Idee gekommen, dass das anders sein könnte!!!!

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Was steht denn in der Auftragsbestätigung?

Naja, leider nix zur den Fenstergriffen. Das war für uns keine Frage, dass die bei normal großen Fenstern mittig sind. Und schon gleich gar nicht wären wir auf die Idee gekommen, dass in e i n e m Raum verschiedene Griffhöhen sind. Sieht total bek... aus.

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